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Rechtsformwahl
Sie stehen vor der Gründung und müssen sich für eine Rechtsform entscheiden:
- Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben?
- Welche Auswirkungen hat die Wahl der Rechtsform?
Personenunternehmen (Auswahl)
- Einzelunternehmen (1 Person)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (2 Personen und mehr)
Haftung
In Personenunternehmen haften Gesellschafter*innen komplett mit dem Privat- und Geschäftsvermögen.
Gründungskosten
Mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (ca. 50 € pro Gründer*in) und der Anmeldung beim Finanzamt ist die Gründung i.d.R. bereits vollzogen. Bei einer GbR empfiehlt sich die Ausarbeitung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages.
Buchführung
Die einfache Buchführung (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung = EÜR) ist ausreichend bis zu einem jährlichen Umsatz von 600.000 € und einem jährlichen Gewinn von 60.000 €. Bei Überschreiten einer der beiden Grenzen wird die doppelte Buchführung (mit jährlicher Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) verpflichtend (nach Aufforderung durch das Finanzamt)! Die EÜR ist in der Anwendung einfacher und günstiger während die doppelte Buchführung deutlich höhere laufende Kosten für Steuerberatung und ggf. auch Buchhaltung verursacht.
Gut zu wissen:
Auch als Einzelunternehmer*in können Sie Mitarbeiter*innen beschäftigen.
Mehr Informationen
IHK Ratgeber: Die Wahl der Rechtsform
www.ihk-muenchen.deIHK Ratgeber: GbR gründen
www.ihk-muenchen.deInstitut für Freie Berufe: Rechtsformen für Freie Berufe
ifb.uni-erlangen.deIHK Ratgeber: Musterverträge für Unternehmen
www.ihk-muenchen.deExistenzgründungsportal des BMWK: Buchführung
www.existenzgruender.deKapitalgesellschaften (Auswahl)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (1 Person und mehr)
- Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, kurz UG (haftungsbeschränkt) (1 Person und mehr)
Haftung
In Kapitalgesellschaften ist die Haftung beschränkt und es wird nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet. Im Falle der Verletzung von Sorgfaltspflichten gilt die Haftungsbeschränkung jedoch nicht. Hier kann auch auf das persönliche Vermögen der Geschäftsführer*innen zugegriffen werden. Häufig unterschätzt: Bei Bankkrediten kommt es über die notwendige Stellung von Sicherheiten oft zu einer persönlichen Haftung, z.B. durch persönliche Bürgschaft der Gesellschafter*innen. Dies kann auch für Mietverträge gelten.
Gründungskosten
Im Vergleich zu Personengesellschaften sind die Gründungskosten für eine GmbH/UG relativ hoch. Es fallen Kosten an für die notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags, Eintragung ins Handelsregister sowie ggf. zusätzliche Anwaltskosten für die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus erfordert eine GmbH mindestens 25.000 € Stammkapital, davon müssen mindestens 50% ( also 12.500 € ) zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister einbezahlt sein. Nach der Eintragung können Sie mit diesem Kapital selbstverständlich arbeiten.
Buchführung
Kapitalgesellschaften sind immer zur doppelten Buchführung verpflichtet (mit jährlicher Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Dies bedeutet neben den höheren Gründungskosten auch höhere laufende Kosten (z.B. für Buchhaltung und Steuerberatung).
Mehr Informationen
IHK Ratgeber: GmbH gründen
www.ihk-muenchen.deIHK Ratgeber: UG gründen
www.ihk-muenchen.deBayerischer Notarverein e.V. – Notarsuche
www.notare.bayern.deTipps
Es gibt viele rechtliche Besonderheiten und Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich und nehmen Sie auch die Hilfe einer Rechtsberatung in Anspruch!
Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind rechtlich unverbindlich und können keine Rechts- bzw. Steuerberatung ersetzen! Bitte wenden Sie sich für Detailfragen steuerlicher oder rechtlicher Natur an Steuerberater*innen bzw. eine Rechtsanwalts-Kanzlei.
Hilfe bei der Steuerberatersuche
www.bstbk.deHilfe bei der Rechtstanwaltssuche
www.anwaltsauskunft.deFAQ
Als zukünftige*r Freiberufler*in melden Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit beim Finanzamt an.
Anmeldung der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt
Sie sind verpflichtet, das für Sie zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit selbst zu informieren und einen Fragebogen auszufüllen. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, richtet sich grundsätzlich danach, wo Sie Ihre Einkünfte erzielen. In München wenden Sie sich an das Finanzamt München. Nutzen Sie für die Anmeldung beim Finanzamt das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft“. Wichtig: Sie müssen für das Finanzamt nur einen Fragebogen für die GbR als Personengesellschaft ausfüllen. Den Fragebogen erhalten Sie ausschließlich online über das offizielle Internetportal des Finanzamts, Mein ELSTER. Nachdem Sie sich bei MeinELSTER registriert haben, füllen Sie den Fragebogen sehr sorgfältig aus, Ihre Antworten haben weitreichende Konsequenzen. Holen Sie sich bei Bedarf Beratung und Unterstützung von Steuerfachleuten. Das Finanzamt erteilt Ihnen nach Prüfung des Fragebogens eine Steuernummer für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Diese Steuernummer brauchen Sie, um Rechnungen zu stellen.
Finanzamt München: Fragebögen für die steuerliche Erfassung
Finanzamt München: Ansprechpartner für Gründer*innen
Finanzamt München: steuerliche Infos für Gründer*innen
Mein ELSTER Portal: Anleitung zum Fragebogen für die steuerlichen Erfassung
Existenzgründungsportal BMWi: Finanzamt
Sie sind sich nicht sicher, ob es sich bei Ihre geplanten Tätigkeit nicht doch um Gewerbe handelt? Oder qualifiziert sich ein*e Gesellschafter*in der GbR nicht für die Freien Berufe, sondern für eine Gewerbe? Hier nachlesen
Weitere Schritte
Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.
Mehr zu Rechtsformen erfahren Sie hier
Sie planen zu zweit oder mit weiteren Partnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, zu gründen?
So melden Gewerbetreibende die GbR bei den Behörden an:
1. Schritt: Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde
Für die Gewerbeanmeldung ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbe- und Ordnungsamt) zuständig, bei der Sie künftig Ihren Betriebssitz haben werden. In der Stadt München wenden Sie sich an das Kreisverwaltungsreferat (KVR). Nutzen Sie für die Gewerbeanmeldung das Formular „Gewerbeanmeldung“ und bei Bedarf unsere Ausfüllhilfe. Wichtig: Jede*r Gesellschafter*in füllt eine eigene Gewerbeanmeldung aus und nennt im Feld 1 des Formulars die Namen der anderen Gesellschafter. Die Gewerbeanmeldung kostet pro Gesellschafter*in 50 Euro. Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige mit dem sogenannten Gewerbeschein.
Gewerbeanmeldung (pdf, 145 KB)
Ausfüllhilfe Gewerbeanmeldung (pdf, 142 KB)
Informieren Sie sich über weitere Unterlagen im Einzelfall online auf der Website der Münchner Gewerbehörde:
www.muenchen.de
Tel.: 089 233-96030
Gewerbe persönlich nach Terminvereinbarung anmelden:
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Gewerbemeldungen
Implerstraße 11, 81371 München
online Terminvereinbarung
Gewerbe per Post oder per Email anmelden:
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Gewerbemeldungen
Ruppertstr. 19, 80466 München
Email: gewerbemeldung.kvr@muenchen.de
2. Schritt: Anmeldung der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt
Sie sind verpflichtet, das für Sie zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit selbst zu informieren und einen Fragebogen auszufüllen. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, richtet sich grundsätzlich danach, wo Sie Ihre Einkünfte erzielen. In München wenden Sie sich an das Finanzamt München. Nutzen Sie für die Anmeldung beim Finanzamt das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft“. Wichtig: Im Gegensatz zur Gewerbeanmeldung müssen Sie für das Finanzamt nur einen Fragebogen für die GbR als Personengesellschaft ausfüllen. Den Fragebogen erhalten Sie ausschließlich online über das offizielle Internetportal des Finanzamts, Mein ELSTER. Nachdem Sie sich bei MeinELSTER registriert haben, füllen Sie den Fragebogen sehr sorgfältig aus, Ihre Antworten haben weitreichende Konsequenzen. Holen Sie sich bei Bedarf Beratung und Unterstützung von Steuerfachleuten. Das Finanzamt erteilt Ihnen nach Prüfung des Fragebogens eine Steuernummer für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Diese Steuernummer brauchen Sie, um Rechnungen zu stellen.
Finanzamt München: Fragebögen für die steuerliche Erfassung
Finanzamt München: Ansprechpartner für Gründer*innen
Finanzamt München: steuerliche Infos für Gründer*innen
Mein ELSTER Portal: Anleitung zum Fragebogen für die steuerlichen Erfassung
Existenzgründungsportal BMWi: Finanzamt
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Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.
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