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Rechtsformwahl

Die Wahl einer passenden Rechtsform hängt von zahlreichen Faktoren ab, die gründlich zu prüfen sind. Die gewählte Rechtsform hat zum Beispiel Auswirkungen auf die persönliche Haftung, die Gründungskosten, die Steuern sowie weitere Rechte und Pflichten.

Sie stehen vor der Gründung und müssen sich für eine Rechtsform entscheiden:

  • Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben?
  • Welche Auswirkungen hat die Wahl der Rechtsform?
  • Starte ich mit einem Gewerbe oder einem Freien Beruf?

Mehr Informationen

IHK Ratgeber: Rechtsformen für gewerbliche Gründungen

www.ihk-muenchen.de

Institut für Freie Berufe: Rechtsformen für Freie Berufe

ifb.uni-erlangen.de

Existenzgründungsportal: Wichtige Auswahlkriterien für die Rechtsform (PDF, 49 KB)

www.existenzgruender.de

Existenzgründungsportal: Checklisten zur Rechtsform

www.existenzgruender.de

IHK München: Steuerinfos mit steuerlichen Aspekten einer Rechtsform (PDF, 844 KB)

www.ihk-muenchen.de

Personenunternehmen (Auswahl)

Der Kleinunternehmer ist keine Rechtsform, sondern eine steuerliche Regel. Schmuckbild

Gründungskosten

Mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt für gewerbliche Gründungen und der Anmeldung beim Finanzamt für gewerbliche und freiberufliche Gründungen ist die Gründung i.d.R. bereits vollzogen. Für die Gewerbeanmeldung fallen je nach Rechtsform 50 bis 60 Euro pro Gründer*in an.

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen ‎Rechts (GbR) empfiehlt sich die Ausarbeitung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages.

Namenswahl bei Einzelunternehmen und GbRs

Viele Gründerinnen und Gründer sprechen von ihrer „Firma“. Eine Firma und einen Firmennamen haben aber nur Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind – also zum Beispiel GmbH’s und UG‘s. Alle anderen tragen eine Unternehmensbezeichnung.

Die Unternehmensbezeichnung erleichtert im Geschäftsverkehr die Zuordnung des Unternehmens zu einem bestimmten Inhaber. Im Außenauftritt ist in vielen Fällen neben der Unternehmensbezeichnung zusätzlich auch die Angabe der vollständigen postalischen Anschrift erforderlich. Das gilt zum Beispiel für:

  • Briefe und E-Mails
  • Angebote, Rechnungen und Auftragsbestätigungen
  • Werbe- und Marketingunterlagen (bei konkreter Werbung mit Preisangabe)
  • das Impressum der Webseite

Bei gewerblichen Einzelunternehmen muss der volle Vor- und Nachname in der Unternehmensbezeichnung erwähnt werden. Bei freiberuflichen Einzelunternehmen reicht nach Auskunft des Instituts für Freie Berufe (PDF 116 KB) der Familienname aus. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen grundsätzlich die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter in der Anmeldung genannt werden. Bei mehr als zwei Gesellschaftern wäre eine Abkürzung möglich. Die Anforderungen, die sich aus der Dienstleistungs-Informationspflicht-Verordnung und dem Umsatzsteuerrecht ergeben, bleiben jedoch bestehen.

Eine Ergänzung der Unternehmensbezeichnung durch einen Fantasie-, Branchen- oder Sachnamen ist zulässig. Erlaubt sind zudem zusätzliche Branchenbezeichnungen, die auf die Produkte oder Leistungen hinweisen. Diese Ergänzungen dürfen nicht irreführend sein, beispielsweise im Hinblick auf Größe und Bedeutung in der Branche, dem Ort oder der Region.

Grundsätzlich ist es wichtig, vor dem Start in die Selbständig zu prüfen, ob die gewünschte Bezeichnung nicht bereits als Firma oder Marke eingetragen ist oder von anderen Unternehmen bereits so oder ähnlich genutzt wird. Die Branche und der geografische Wirkungsbereich können bei der Beurteilung eine Rolle spielen. Es gilt markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Risiken sowie firmenrechtliche und namensrechtliche Risiken auszuschließen. Die IHK München und Oberbayern bietet  für die Suche nach identischen und ähnlichen registrierten Marken einen kostenlosen Recherche-Service der IHK Bibliothek.

In den FAQs Unternehmensname können Sie die bisher gestellten Fragen von Gründerinnen und Gründern sowie die Antworten der Expertinnen und Experten im Forum des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz lesen.

Weitere Informationen erhalten angehende Gewerbetreibende bei ihrer IHK oder HWK. Gründer*innen in den Freien Berufe wenden sich für eine erste Auskunft an das Institut für Freie Berufe.

Für eine individuelle Rechtsberatung ist ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin die richtige Anlaufstelle. In der Rubrik Ansprechpartner haben wir verschiedene Suchmöglichkeiten nach Experten und Expertinnen für Sie zusammengestellt.

Haftung

In Personenunternehmen haften Gesellschafter*innen komplett mit dem Privat- und Geschäftsvermögen.

Buchführung und Steuern

Die einfache Buchführung (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung = EÜR) ist ausreichend bis zu einem jährlichen Umsatz von 600.000 Euro und einem jährlichen Gewinn von 60.000 Euro. Bei Überschreiten einer der beiden Grenzen wird die doppelte Buchführung (mit jährlicher Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung)  verpflichtend (nach Aufforderung durch das Finanzamt)! Die EÜR ist in der Anwendung einfacher und günstiger während die doppelte Buchführung deutlich  höhere laufende Kosten für Steuerberatung und gegebenenfalls auch Buchhaltung verursacht. Welche Steuern Sie als Gewerbetreibende*r oder Freiberufler*in zahlen müssen, erfahren Sie in in diesem Überblick.

Bei der GbR bestehen vielfältige steuerrechtliche Besonderheiten, die bei der Gründung und dem Bestehen der Gesellschaft zu beachten sind. Mehr erfahren Sie in diesem Überblick.

Gut zu wissen:
Auch als Einzelunternehmer*in können Sie Mitarbeiter*innen beschäftigen.

Anmeldung

Sie haben sich für eine Rechtsform entschieden und wissen, ob Sie als Freier Beruf oder Gewerbe starten?

So melden Sie ihre selbständige Tätigkeit bei Gewerbeamt und Finanzamt an.

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FAQ Wo und wie melde ich mein Gewerbe an?

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FAQ Wo und wie melde ich meine freiberufliche Tätigkeit an?

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FAQ Wie melden Gewerbetreibende eine GbR an?

Schmuckbild FAQ Wie melden Freiberufler eine GbR an?

Schmuckbild FAQ Kleinunternehmen, Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung – was ist der Unterschied?

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.

Kapitalgesellschaften (Auswahl)

SchmuckbildIHK Checkliste „Gründung einer GmbH/UG haftungsbeschränkt“ (PDF, 102KB)

Gründungskosten

Im Vergleich zu Personengesellschaften sind die Gründungskosten für eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) relativ hoch. Es fallen Kosten an für die notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags, Eintragung ins Handelsregister sowie gegebenenfalls zusätzliche Anwaltskosten für die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus erfordert eine GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital, davon müssen mindestens 50 Prozent ( also 12.500 Euro) zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister einbezahlt sein. Nach der Eintragung können Sie mit diesem Kapital selbstverständlich arbeiten.

Firmenname

Grundsätzlich gilt:

  • Der Firmenname muss zwingend den Zusatz GmbH oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw.
    UG haftungsbeschränkt oder Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt enthalten.
  • Sie dürfen keinen Firmennamen für Ihre Gesellschaft wählen, den bereits ein ähnliches Unternehmen trägt und der Firmenname darf nicht irreführen.

Die Industrie- und Handelskammern haben den gesetzlichen Auftrag die Registergerichte dabei zu unterstützen, dass keine falschen Eintragungen in das Handelsregister erfolgen. Auf Anfrage des Registergerichts gibt die IHK regelmäßig gutachterliche Stellungnahmen zu firmenrechtlichen Fragestellungen ab. Es ist daher sinnvoll, die gewünschte Firmierung und gegebenenfalls den Unternehmensgegenstand mit der IHK für München und Oberbayern frühzeitig abzusprechen, um Beanstandungen des Registergerichts zu vermeiden.

SchmuckbildIHK-Service „Firmenvoranfrage Auskunft

Die IHK für München und Oberbayern bietet ihren Mitgliedsunternehmen sowie Gründerinnen und Gründern einen Recherche-Service nach identischen und ähnlichen registrierten Marken kostenlos an. Diese Recherche erfasst alle eingetragenen Marken im Deutschen Markenregister (DPMA), im Schweizer Markenregister, im europäischen Markenregister (EUIPO) und im internationalen Markenregister (WIPO). Dabei wird nicht nur nach dem Schlagwort selbst, sondern automatisch auch nach ähnlichen Marken gesucht. Denn auch diese können wegen möglicher Verwechslungsgefahr problematisch sein.

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IHK-Service „Markenrecherche

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IHK-Leitfaden: Welche Schritte sind für die GmbH-Gründung ‎erforderlich?‎  Welcher Firmenname ist erlaubt?

Haftung

In Kapitalgesellschaften ist die Haftung beschränkt und es wird nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet. Im Falle der Verletzung von Sorgfaltspflichten gilt die Haftungsbeschränkung jedoch nicht. Hier kann auch auf das persönliche Vermögen der Geschäftsführer*innen zugegriffen werden. Häufig unterschätzt: Bei Bankkrediten kommt es über die notwendige Stellung von Sicherheiten oft zu einer persönlichen Haftung, z.B. durch persönliche Bürgschaft der Gesellschafter*innen. Dies kann auch für Mietverträge gelten.

Buchführung und Steuern

Kapitalgesellschaften sind immer zur doppelten Buchführung verpflichtet (mit jährlicher Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Dies bedeutet neben den höheren Gründungskosten auch höhere laufende Kosten, zum Beispiel  für Buchhaltung und Steuerberatung. Welche Steuern  Kapitalgesellschaften zahlen müssen, erfahren Sie in in diesem Überblick.

Anmeldung

Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durch den Notar

Der Notar stellt die Unterlagen für das Handelsregister fertig. Er reicht diese auch für die Gesellschaft auf elektronischem Wege beim Registergericht ein.

Seit 1. August 2022 ist es möglich, sich online im Handelsregister anzumelden. Auch GmbH-Gründungen und die Gründung von UGs (haftungsbeschränkt) sind im notariellen Online-Verfahren möglich. Voraussetzung ist ein zweistufiges Identifizierungsverfahren mit einer App der Bundesnotarkammer. Infos zum Verfahren der Identifizierung von der Bundesnotarkammer.

Anmeldung im Transparenzregister

Unternehmen, die in der Rechtsform einer juristischen Person firmieren, sind seit dem 1. August 2021 verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister aktiv einzutragen. Der Eintrag muss zusätzlich zu einem Handelsregistereintrag erfolgen.

Anmeldung bei der Gewerbebehörde und dem Finanzamt

Für die GmbH und die UG haftungsbeschränkt gelten dieselben Meldepflichten wie für jeden neu gegründeten Gewerbebetrieb.  So melden Sie ihre selbständige Tätigkeit bei Gewerbeamt und Finanzamt an.

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.

SchmuckbildNotarsuche

SchmuckbildIHK-Leitfaden: Welche Schritte sind für die GmbH-Gründung ‎erforderlich?‎

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IHK-Leitfaden: UG gründen: die 9 Schritte bis zur ‎Anmeldung

 

Tipps

Tipps

Es gibt viele rechtliche Besonderheiten und Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich und nehmen Sie auch die Hilfe einer Rechtsberatung in Anspruch!

Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind rechtlich unverbindlich und können keine Rechts- bzw. Steuerberatung ersetzen! Bitte wenden Sie sich für Detailfragen steuerlicher oder rechtlicher Natur an Steuerberater*innen bzw. eine Rechtsanwalts-Kanzlei.

Hilfe bei der Steuerberatersuche

www.bstbk.de

Hilfe bei der Rechtstanwaltssuche

www.anwaltsauskunft.de

Hilfe bei der Notarsuche

www.notare.bayern.de

FAQ

Wo finde ich Fachleute zu Steuer-, Rechts- oder Versicherungsfragen?

Das Münchner Gründungsbüro bietet keine Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung an und darf auch keine Fachleute vorschlagen.

In der Rubrik Ansprechpartner haben wir verschiedene Suchmöglichkeiten nach Experten und Expertinnen für Sie zusammengestellt.

Im Rahmen von Workshops, Seminaren oder anderen Veranstaltungen ergibt sich häufig die Möglichkeit, andere Gründerinnen und Gründer nach ihren Erfahrungen zu Fachleuten zu befragen. Eine Auswahl an Terminen finden Sie in der Rubrik Events.

 

Wie melden Freiberufler eine GbR an?

Als zukünftige*r Freiberufler*in melden Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit beim Finanzamt an.

Anmeldung der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt

Innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs beziehungsweise nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie spätestens das Finanzamt informieren.

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt papierlos, da alle Fragebögen zur steuerlichen Erfassung nur noch online über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, dem sogenannten ELSTER-Portal, kostenfrei zur Verfügung stehen. Dort finden Sie auch meisten Steuerformulare. Für den Start benötigen Sie das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft„. Alternativ können Sie die Formulare auch über jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Bitte beachten Sie aber, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.

Sehen Sie sich die zwei Schritte zur Registrierung beim Finanzamt auf unserer Spezialseite „Anmeldung“ an.

Tipp

Starten Sie mit einer freiberuflichen Tätigkeit, wird das Finanzamt häufig einen Nachweis der fachlichen Qualifikation wie beispielsweise ein abgeschlossenes Studium oder ein  gleichwertiger Berufsabschluss anfordern. Um die Prüfung Ihres Fragebogens durch das Finanzamt zu beschleunigen, können Sie diese Unterlagen bereits bei der Anmeldung bereit stellen.

Welcher Beruf tatsächlich zu den Freien Berufen gehört, ist nicht immer leicht festzustellen. Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit aus Sicht des Steuerrechts freiberuflich oder gewerblich ist. Es kommt immer wieder vor, dass die Anmeldungen von (vermeintlichen) Freiberufler*innenn bei den Finanzämtern ohne nähere Prüfung akzeptiert werden. Betroffene Personen gehen dann ebenso häufig wie fälschlich von einer Anerkennung als Freiberufler aus. Wenn Sie sich trotz Unsicherheit als freiberuflich (im Steuerdeutsch: selbstständig) bei Finanzamt anmelden, so ist dies unschädlich, so lange nicht eine Betriebsprüfung nachträglich ein Gewerbe feststellt. Es kann sehr teuer werden, wenn Sie nachträglich als Gewerbetreibenden einstuft werden und dann Gewerbesteuer nachzahlen müssen.

Im Einzelfall  kann es auch vorkommen, dass das Finanzamt die Freiberuflichkeit akzeptiert, während das Gewerbeamt aus Sicht des Gewerberechts eine Gewerbeanmeldung fordert. So liegt beispielsweise eine freiberufliche unterrichtende Tätigkeit aus der Sicht der Gewerbebehörden nur dann vor, wenn Sie für die Ausübung der Tätigkeit einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss nachweisen können.

Weitere Schritte

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.

Wie melden Gewerbetreibende eine GbR an?

Sie planen zu zweit oder mit weiteren Partnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, zu gründen?

So melden Gewerbetreibende die GbR bei den Behörden an:

1. Schritt: Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde

Für die Gewerbeanmeldung ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbe- und Ordnungsamt) zuständig, bei der Sie künftig Ihren Betriebssitz haben werden. In der Stadt München wenden Sie sich an das Gewerbeamt im Kreisverwaltungsreferat (KVR). Nutzen Sie für die Gewerbeanmeldung das Formular „Gewerbeanmeldung“ und bei Bedarf unsere Ausfüllhilfe mit Erläuterungen für jedes Feld der Gewerbeanmeldung.

Wichtig: Jede*r Gesellschafter*in füllt eine eigene Gewerbeanmeldung aus und nennt im Feld 1 des Formulars die Namen der anderen Gesellschafter. Die Gewerbeanmeldung kostet pro Gesellschafter*in 50 Euro.

Grundsätzlich besteht Gewerbefreiheit in Deutschland. Aber: Es gibt erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe , für die Sie besondere Unterlagen oder eine Erlaubnis benötigen. Für zulassungspflichtige Gewerbe im Handwerk benötigen Sie eine Zulassung der Handwerkskammer. Daneben gibt es im Handwerk zulassungsfreie und handwerksähnliche Tätigkeiten oder solche, die überhaupt nicht dem Handwerk zuzuordnen sind.

Zu den benötigten Unterlagen für eine Gewerbeanmeldung zählen unter anderem:

  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):  gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte

Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige mit dem sogenannten Gewerbeschein. Diese Bescheinigung besagt nicht, dass Sie zur Ausübung dieses Gewerbes berechtigt sind und ersetzt somit auch nicht eine etwaige erforderliche Erlaubnis.

Gewerbeanmeldung (pdf, 145 KB)

Ausfüllhilfe Gewerbeanmeldung (pdf, 142 KB)

Informieren Sie sich über weitere Unterlagen im Einzelfall online auf der Website der Münchner Gewerbehörde:
www.muenchen.de

Tel.: 089 233-96030

 

Gewerbe persönlich nach Terminvereinbarung anmelden:
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Gewerbemeldungen
Implerstraße 11, 81371 München
online Terminvereinbarung

Gewerbe per Post oder per Email anmelden:
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Gewerbemeldungen
Ruppertstr. 19, 80466 München
Email: gewerbemeldung.kvr@muenchen.de

 

2. Schritt: Anmeldung der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt

Innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs beziehungsweise nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie spätestens das Finanzamt informieren.

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt papierlos, da alle Fragebögen zur steuerlichen Erfassung nur noch online über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, dem sogenannten ELSTER-Portal, kostenfrei zur Verfügung stehen. Dort finden Sie auch meisten Steuerformulare. Für den Start benötigen Sie das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft„. Alternativ können Sie die Formulare auch über jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Bitte beachten Sie aber, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.

Sehen Sie sich die zwei Schritte zur Registrierung beim Finanzamt auf unserer Spezialseite „Anmeldung“ an.

Weitere Schritte

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.