Wo und wie melde ich ein Gewerbe an?

Ihr Gewerbe melden Sie sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt an.

Erster Schritt: Anmeldung beim Gewerbeamt

Wie melde ich ein Gewerbe in München an? In München melden Sie ein Gewerbe online an.

So funktioniert die online Gewerbe-Anmeldung in München:

  1. BayernID erstellen
  2. online Gewerbe-Anmeldung München aufrufen
  3. mit Ihrer BayernID anmelden und der Datenweitergabe zustimmen
  4. die online Gewerbe-Anmeldung ausfüllen, benötigte Unterlagen hochladen
  5. online zahlen, es sind verschiedene Zahlungsarten möglich
  6. Eingangsbestätigung und Zusammenfassung automatisch erhalten
  7. Bearbeitung durch das Gewerbeamt
  8. Gewerbeschein des Gewerbeamts per Post erhalten. Dieses Dokument bestätigt lediglich die Anmeldung des Gewerbes. Es bescheinigt nicht die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes und ersetzt keine erforderlichen Genehmigungen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Gewerbeanmeldung?

  • bei ausländischen Staatsangehörigen, ausgenommen EU-Länder: gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: bei einer nebenberuflichen Tätigkeit genügt die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, bei hauptberuflicher Tätigkeit ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug mit allen Eintragungen
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • bei Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, auch Vollhandwerk genannt: Kopie Ihrer Handwerkskarte
  • Sie haben noch Fragen zu den erforderlichen Unterlagen? Dann kontaktieren Sie das Servicetelefon des Münchner Gewerbeamts unter Tel. 089 233-96030

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Zweiter Schritt: Anmeldung beim Finanzamt

  • Wann melde ich an?
    Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs beziehungsweise nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Es gibt keine extra Aufforderung mehr durch das Finanzamt!
  • Wo melde ich an?
    Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, richtet sich grundsätzlich danach, wo Sie Ihre Einkünfte erzielen. In München wenden Sie sich an das Finanzamt München.

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt papierlos, da alle Fragebögen zur steuerlichen Erfassung nur noch online über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, dem sogenannten ELSTER-Portal, kostenfrei zur Verfügung stehen. Dort finden Sie auch meisten Steuerformulare. Für den Start benötigen Sie je nach Rechtsform das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ . Alternativ können Sie die Formulare auch über jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Bitte beachten Sie aber, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.

Sehen Sie sich die zwei Schritte zur Registrierung beim Finanzamt auf der Seite Anmeldung an.

Weitere Schritte

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können. Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie automatisch ein Begrüßungsschreiben der örtlichen IHK Industrie- und Handelskammer oder der HWK Handwerkskammer. Diese Pflichtmitgliedschaft ist mit einem Mitgliedsbeitrag verbunden.