Wo und wie melde ich mein Gewerbe an?

Ihr Gewerbe melden Sie sowohl bei der Gewerbebehörde als auch beim Finanzamt an.

Erster Schritt: Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde

Für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig, bei der Sie künftig Ihren Betriebssitz haben werden. In der Stadt München wenden Sie sich an das Gewerbeamt im Kreisverwaltungsreferat (KVR).

Grundsätzlich besteht Gewerbefreiheit in Deutschland. Aber: Es gibt erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe , für die Sie besondere Unterlagen oder eine Erlaubnis benötigen. Für zulassungspflichtige Gewerbe im Handwerk benötigen Sie eine Zulassung der Handwerkskammer. Daneben gibt es im Handwerk zulassungsfreie und handwerksähnliche Tätigkeiten oder solche, die überhaupt nicht dem Handwerk zuzuordnen sind.

Je nach Rechtsform kostet die Gewerbeanmeldung zwischen 50 bis 60 Euro. Die Gebühr können Sie je nach Art Ihrer Gewerbeanmeldung entweder vor Ort, per Rechnung oder über ein Online-Bezahlverfahren begleichen.

In München können Sie ein Gewerbe auf verschiedenen Wegen anmelden:

1. Gewerbe online anmelden:

Im München-Portal können Gründerinnen und Gründer ihr Gewerbe online anmelden. Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, können Sie diese hochladen. Für die Online-Anmeldung benötigen Sie ein sogenanntes BayernID-Konto, dass Sie über die Option „Benutzername & Passwort“ erstellen können . Mehr zur BayernID erfahren Sie in unserer FAQ.

2. Gewerbe per Post oder per Email anmelden:
Formblatt Gewerbeanmeldung (PDF, 145 KB) herunterladen und vollständig ausfüllen. Unsere Ausfüllhilfe Gewerbeanmeldung (PDF, 142 KB) erklärt die einzelnen Felder des Formblatts. Anschließend ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Zusammen mit den erforderlichen Unterlagen entweder per Post oder als Scan per E-Mail an das Gewerbeamt senden.

Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Gewerbemeldungen
Ruppertstr. 19, 80466 München

E-Mail: gewerbemeldung.kvr@muenchen.de

3. Gewerbe persönlich nach Terminvereinbarung anmelden:
Lassen Sie sich in der online Terminvereinbarung die freien Termine anzeigen und buchen unter Angabe von Name und E-Mail Adresse ein Zeitfenster. Kein passender Termin dabei? Rufen Sie die online Terminvereinbarung mehrmals täglich auf, um sich neue Zeitfenster anzeigen zu lassen.

Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Gewerbemeldungen
Implerstraße 11, 81371 München

Welche Unterlagen benötige ich für eine Gewerbeanmeldung?

Zusätzlich zu dem vollständig ausgefüllten Formular „Gewerbeanmeldung“ benötigt das Gewerbeamt verschiedene Unterlagen. Auf der Website des Münchner Gewerbeamts werden genannt:

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
    gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, Genehmigung des Familiengerichts
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug mit allen Eintragungen in Kopie
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte

Sie haben noch Fragen zu den erforderlichen Unterlagen?
Dann kontaktieren Sie das Servicetelefon des Münchner Gewerbeamts unter Tel. 089 233-96030

Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung mit dem sogenannten Gewerbeschein. Diese Bescheinigung besagt nicht, dass Sie zur Ausübung dieses Gewerbes berechtigt sind und ersetzt somit auch nicht eine etwaige erforderliche Erlaubnis.

FAQs: Anmeldung beim Gewerbeamt

  • Wann melde ich an?
    Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
  • Wo melde ich an?
    Für die Gewerbeanmeldung ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbe- und Ordnungsamt) zuständig, bei der Sie künftig Ihren Betriebssitz haben werden. In der Stadt München wenden Sie sich an das Gewerbeamt im Kreisverwaltungsreferat (KVR).

Zweiter Schritt: Anmeldung der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt

Innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs beziehungsweise nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie spätestens das Finanzamt informieren.

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt papierlos, da alle Fragebögen zur steuerlichen Erfassung nur noch online über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, dem sogenannten ELSTER-Portal, kostenfrei zur Verfügung stehen. Dort finden Sie auch meisten Steuerformulare. Für den Start benötigen Sie je nach Rechtsform das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“ oder das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft„. Alternativ können Sie die Formulare auch über jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Bitte beachten Sie aber, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.

Sehen Sie sich die zwei Schritte zur Registrierung beim Finanzamt auf unserer Spezialseite „Anmeldung“ an.

Weitere Schritte

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.