Wie melde ich meine Selbständigkeit an?

Wie und wo Sie Ihre Selbständigkeit anmelden hängt von Ihrer gewählten Rechtsform ab und ob Ihre geplante selbständige Tätigkeit zu den Freien Berufen gehört oder ein Gewerbe ist:

Personenunternehmen für Freie Berufe und Gewerbe

Zu den Personenunternehmen zählen beispielsweise:

  • Einzelunternehmen (1 Person)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für 2 Personen und mehr

Als Einzelunternehmer*in melden Sie Ihre selbständige Tätigkeit so an:

Als Freier Beruf

Als Gewerbetreibende*r

Die Übermittlung des Formulars „Fragebogen für die steuerliche Erfassung“ ist seit dem 1. Januar 2021 ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt verpflichtend!

 


Als Gesellschafter*in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) melden Sie Ihre selbständige Tätigkeit so an:

Als Freier Beruf

Als Gewerbetreibende*r

Die Übermittlung des Formulars „Fragebogen für die steuerliche Erfassung“ ist seit dem 1. Januar 2021 ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt verpflichtend!

Kapitalgesellschaften für Gewerbe

Zu den Kapitalgesellschaften zählen beispielsweise:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (1 Person und mehr)
  • Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt) (1 Person und mehr)

Bei Kapitalgesellschaften beinhaltet der Anmeldeprozess beispielsweise eine Abklärung des geplanten Firmennamens und Unternehmensgegenstandes, eine Beurkundung von (Muster-) Gründungsprotokoll und Gesellschaftsvertrag beim Notar, die Einzahlung des Stammkapitals,  die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durch den Notar und dann erst die Gewerbeanmeldung sowie Anmeldung beim Finanzamt.

Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit für diesen Anmeldeprozess ein und kalkulieren Sie die Kosten, die stark variieren können, je nachdem ob Sie mit Muster-Gründungsprotokoll gründen oder individuell ausgearbeitete Verträge aufsetzen.

Sie haben sich für eine Rechtsform entschieden und wissen, ob Sie als Freier Beruf oder Gewerbe starten? So melden Sie ihre selbständige Tätigkeit bei Gewerbeamt und Finanzamt an:

Anmeldung beim Gewerbeamt

Wie melde ich ein Gewerbe in München an?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Gewerbe mit dem passenden Formular und den erforderlichen Unterlagen anzumelden:

1. Gewerbe online anmelden:
Im München-Portal können Gründerinnen und Gründer ihr Gewerbe online anmelden. Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, können Sie diese hochladen. Für die Online-Anmeldung benötigen Sie ein sogenanntes BayernID-Konto, dass Sie über die Option „Benutzername & Passwort“ erstellen können . Mehr zur BayernID erfahren Sie in unserer FAQ

2. Gewerbe persönlich nach Terminvereinbarung anmelden:
Lassen Sie sich in der online Terminvereinbarung die freien Termine anzeigen und buchen unter Angabe von Name und E-Mail Adresse ein Zeitfenster. Kein passender Termin dabei? Rufen Sie die online Terminvereinbarung mehrmals täglich auf, um sich neue Zeitfenster anzeigen zu lassen.

Kreisverwaltungsreferat (KVR) Gewerbeamt, Implerstraße 11, 81371 München

Welche Unterlagen benötige ich für eine Gewerbeanmeldung?

Zusätzlich zu dem vollständig ausgefüllten Formular „Gewerbeanmeldung“ benötigt das Gewerbeamt verschiedene Unterlagen. Auf der Website des Münchner Gewerbeamts werden genannt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):
    gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, Genehmigung des Familiengerichts
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug mit allen Eintragungen
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte

Sie haben noch Fragen zu den erforderlichen Unterlagen?
Dann kontaktieren Sie das Servicetelefon des Münchner Gewerbeamts unter Tel. 089 233-96030

Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung mit dem sogenannten Gewerbeschein. Diese Bescheinigung besagt nicht, dass Sie zur Ausübung dieses Gewerbes berechtigt sind und ersetzt somit auch nicht eine etwaige erforderliche Erlaubnis.

Je nach Rechtsform kostet die Gewerbeanmeldung zwischen 50 bis 60 Euro. Die Gebühr können Sie je nach Art Ihrer Gewerbeanmeldung entweder vor Ort, per Rechnung oder über ein Online-Bezahlverfahren begleichen.

FAQs: Anmeldung beim Gewerbeamt

  • Wann melde ich an?
    Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.
  • Wo melde ich an?
    Für die Gewerbeanmeldung ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbe- und Ordnungsamt) zuständig, bei der Sie künftig Ihren Betriebssitz haben werden. In der Stadt München wenden Sie sich an das Gewerbeamt im Kreisverwaltungsreferat (KVR).
Anmeldung beim Finanzamt

Checkliste: Anmeldung beim Finanzamt

1. Registrierung  für ein ELSTER-Benutzerkonto (Dauer: ca. 1 bis 2 Wochen)

  • In einem ersten Schritt registrieren Sie sich für ein Benutzerkonto unter www.elster.de. Sind Sie gewohnt, bei einem Benutzerkonto einen Benutzername und ein Passwort beim Login einzugeben? Beim Finanzamt  benötigen Sie aus Sicherheitsgründen stattdessen eine Zertifikatsdatei und ein Passwort oder die App ElsterSecure. Für fast alle Nutzerinnen und Nutzer ist die Zertifikatsdatei die beste Wahl. Diese Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Software-Installation. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie aus Sicherheitsgründen Ihren Freischalt-Link und Aktivierungs-Code per E-Mail UND per Post. Erst mit dem postalisch zugesandten Aktivierungs-Code können Sie den Registrierungsvorgang abschließen und erhalten Ihre Zertifikatsdatei als Download. Jetzt können Sie sich mit Ihrer Zertifikatsdatei bei Mein ELSTER einloggen.

2. Passenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auswählen, ausfüllen und online über das ELSTER-Portal abschicken.

  • Im zweiten Schritt wählen Sie unter Mein ELSTER in Ihrem Benutzer-Konto unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den passenden „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus. Alternativ können Sie die Formulare auch über jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Bitte beachten Sie aber, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.
  • Füllen Sie den Fragebogen sehr sorgfältig aus, Ihre Antworten haben weitreichende Konsequenzen. So geben Sie hier unter anderem an, ob Sie von der sogenannten „Kleinunternehmerregelung“ Gebrauch machen und welche Umsätze und Gewinne Sie erwarten. Holen Sie sich bei Bedarf Beratung und Unterstützung von Steuerfachleuten.

3. Sie erhalten eine Steuernummer für Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit (Dauer: ca. 4 bis 8 Wochen)

  • Nach Erhalt Ihres Fragebogens prüft das Finanzamt Ihre Angaben. Gegebenenfalls fordert das Finanzamt weitere Informationen oder Unterlagen an. Anschließend weist Ihnen das Finanzamt eine eigene Steuernummer für Ihre selbständige Tätigkeit zu. Diese Steuernummer benötigen Sie, um Rechnungen stellen zu können.

Registrierungsprozess Schritt für Schritt erklärt

FAQs: Anmeldung beim Finanzamt

  • Wann melde ich an?
    Innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs beziehungsweise nach Aufnahme der Tätigkeit ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt
  • Wo melde ich an?
    Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, richtet sich grundsätzlich danach, wo Sie Ihre Einkünfte erzielen. In München wenden Sie sich an das Finanzamt München
  • Wie melde ich an?
    Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, online über das ELSTER Portal.
  • Was ist ist ELSTER?
    ELSTER steht für „ELektronische STeuerERklärung“ und ist ein Verfahren, mit dem Sie unter anderem Ihre Steuererklä­rung elektronisch über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln können.
  • Welche Finanzamtsnummer trage im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein?
    Die Finanzamtsnummer richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen: für A bis E die Nummer 144, für F bis I die Nummer 147, für D bis M die Nummer 145, für N bis S die Nummer 146, für Sch bis Z die Nummer 148.
  • Wer hilft mir bei Fragen zu …
    … Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen: Steuerfachleute
    … technischen Schwierigkeiten mit ELSTER: ELSTER-Hotline unter 0800 523 5055
    … allgemeinen steuerlichen Themen : Servicezentrum Finanzamt München
  • Wer ist im Finanzamt für mich zuständig?
    Zentraler Anlaufpunkt für alle Gründerinnen und Gründer ist die Umsatzsteuerstelle. Es gibt Ansprechpartner*innen für Einzelunternehmen, für Personengesellschaften wie die GbR, für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt), Vereine und weitere Rechtsformen.
  • Wird das Finanzamt meine freiberufliche Tätigkeit anerkennen?
    Starten Sie mit einer freiberuflichen Tätigkeit, wird das Finanzamt häufig einen Nachweis der fachlichen Qualifikation wie beispielsweise ein abgeschlossenes Studium oder ein gleichwertiger Berufsabschluss anfordern. Um die Prüfung Ihres Fragebogens durch das Finanzamt zu beschleunigen, können Sie diese Unterlagen bereits bei der Anmeldung bereit stellen.
    Welcher Beruf tatsächlich zu den Freien Berufen gehört, ist nicht immer leicht festzustellen. Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit aus Sicht des Steuerrechts freiberuflich oder gewerblich ist. Es kommt immer wieder vor, dass die Anmeldungen von (vermeintlichen) Freiberufler*innenn bei den Finanzämtern ohne nähere Prüfung akzeptiert werden. Betroffene Personen gehen dann ebenso häufig wie fälschlich von einer Anerkennung als Freiberufler aus. Wenn Sie sich trotz Unsicherheit als freiberuflich (im Steuerdeutsch: selbstständig) bei Finanzamt anmelden, so ist dies unschädlich, so lange nicht eine Betriebsprüfung nachträglich ein Gewerbe feststellt. Es kann sehr teuer werden, wenn Sie nachträglich als Gewerbetreibenden einstuft werden und dann Gewerbesteuer nachzahlen müssen.
    Im Einzelfall kann es auch vorkommen, dass das Finanzamt die Freiberuflichkeit akzeptiert, während das Gewerbeamt aus Sicht des Gewerberechts eine Gewerbeanmeldung fordert. So liegt beispielsweise eine freiberufliche unterrichtende Tätigkeit aus der Sicht der Gewerbebehörden nur dann vor, wenn Sie für die Ausübung der Tätigkeit einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss nachweisen können.

Weitere Schritte

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können. Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie automatisch ein Begrüßungsschreiben der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Diese Pflichtmitgliedschaft ist mit einem Mitgliedsbeitrag verbunden.