Wo und wie melde ich meine freiberufliche Tätigkeit an?

Als zukünftiger Freiberufler*in melden Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit beim Finanzamt an.

Anmeldung beim Finanzamt: online über ELSTER

Innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs beziehungsweise nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie spätestens das Finanzamt informieren.

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt papierlos, da alle Fragebögen zur steuerlichen Erfassung nur noch online über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, dem sogenannten ELSTER-Portal, kostenfrei zur Verfügung stehen. Dort finden Sie auch meisten Steuerformulare. Alternativ können Sie die Formulare auch über jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Bitte beachten Sie aber, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.

Sehen Sie sich die zwei Schritte zur Registrierung beim Finanzamt auf unserer Spezialseite „Anmeldung“ an.

Tipp

Starten Sie mit einer freiberuflichen Tätigkeit, wird das Finanzamt häufig einen Nachweis der fachlichen Qualifikation wie beispielsweise ein abgeschlossenes Studium oder ein  gleichwertiger Berufsabschluss anfordern. Um die Prüfung Ihres Fragebogens durch das Finanzamt zu beschleunigen, können Sie diese Unterlagen bereits bei der Anmeldung bereit stellen.

Welcher Beruf tatsächlich zu den Freien Berufen gehört, ist nicht immer leicht festzustellen. Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit aus Sicht des Steuerrechts freiberuflich oder gewerblich ist. Es kommt immer wieder vor, dass die Anmeldungen von (vermeintlichen) Freiberufler*innenn bei den Finanzämtern ohne nähere Prüfung akzeptiert werden. Betroffene Personen gehen dann ebenso häufig wie fälschlich von einer Anerkennung als Freiberufler*in aus. Wenn Sie sich trotz Unsicherheit als freiberuflich (im Steuerdeutsch: selbstständig) beim Finanzamt anmelden, so ist dies steuerrechtlich unschädlich, so lange nicht eine Betriebsprüfung nachträglich ein Gewerbe feststellt. Es kann sehr teuer werden, wenn Sie nachträglich als Gewerbetreibende*r einstuft werden und dann Gewerbesteuer nachzahlen müssen. Zudem ist es gewerberechtlich vorgeschrieben, eine erforderliche Gewerbeanmeldung zum Start der Selbständigkeit vorzunehmen. Eine verpasste Gewerbeanmeldung kann unangenehme Folgen haben.

Im Einzelfall  kann es auch vorkommen, dass das Finanzamt die Freiberuflichkeit akzeptiert, während das Gewerbeamt aus Sicht des Gewerberechts eine Gewerbeanmeldung fordert. So liegt beispielsweise eine freiberufliche unterrichtende Tätigkeit aus der Sicht der Gewerbebehörden nur dann vor, wenn Sie für die Ausübung der Tätigkeit einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss nachweisen können.