Ihre Startposition
Geschäftsidee prüfen
Businessplan erstellen
Finanzierung & Förderung
Gewerbe oder Freier Beruf?
Rechtsform
Steuern und Buchführung
Betriebliche Versicherungen
Private Absicherung
Netzwerke
Gewerbe vs. Freier Beruf
- Welche besonderen Vorschriften/Voraussetzungen müssen Sie beachten?
- Wie sind die Auswirkungen auf Steuern und Pflichtmitgliedschaften?
- Wo müssen Sie Ihre Tätigkeit anmelden?
Mehr Informationen
Video: Gewerbe oder Freier Beruf
www.muenchen.de/gruendungMünchner Gründungsbüro
www.muenchen.de/gruendungExistenzgründungsportal des BMWi – Freie Berufe
www.existenzgruender.deFreier Beruf
Zu den freien Berufen zählen zum Beispiel Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen, Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen und Ingenieure*innen. Auch wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder beratende Tätigkeiten können freiberuflich sein. Es ist wichtig zu klären, ob Ihre geplante Tätigkeit tatsächlich zu den Freien Berufen zählt. Diese Einordnung kann schwierig sein und ist abhängig vom konkreten Einzelfall!
Auswirkungen
- Es fällt keine Gewerbesteuer an.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist immer ausreichend unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
- Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Kammern möglich, z.B.: Architekt*innen, Ärzt*innen und Steuerberater*innen.
- Achtung: auch als Selbständige*r in einem Freien Beruf können Sie ggf. der Rentenversicherungspflicht unterliegen.
- Ggf. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Berufsgenossenschaft!
Anmeldung
- Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
- Anmeldung des Freien Berufs direkt beim Finanzamt durch Einreichen des „Fragebogens für die steuerliche Erfassung“.
- Vom Finanzamt bekommen Sie dann eine Steuernummer für Ihre selbständige Tätigkeit. Diese Steuernummer brauchen Sie, um Rechnungen zu schreiben.
Mehr Informationen
Lassen Sie sich beraten:
Institut für Freie Berufe (IFB)
Tel: 0911 / 23 565-0
Gründungshotline 0911 / 23 565 28, Mo – Fr 09:00 – 13:30 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Bund
www.deutsche-rentenversicherung.deBerufsgenossenschaften Tel: 0800 60 50 40 4
www.dguv.deFinanzamt München – Infos für Existenzgründer
www.finanzamt.bayern.dePraxishilfen Existenzgründungsportal
Info: Beratender Betriebswirt als freier Beruf (PDF)
www.existenzgruender.deInfo: Freiberufliche Künstlerinnen und Künstler (PDF)
www.existenzgruender.deInfo: Lehrende, Trainer und Coaches – freiberuflich oder gewerblich? (PDF)
www.existenzgruender.deGewerbe
Grundsätzlich besteht Gewerbefreiheit in Deutschland. Aber: Es gibt erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige und zulassungspflichtige (= Handwerk) Gewerbe, für die Sie eine besondere Erlaubnis oder Zulassung benötigen.
Auswirkungen
- Es besteht Gewerbesteuerpflicht.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung (je nach Rechtsform bzw. Höhe der Umsätze/Gewinne)
- Pflichtmitgliedschaft in der IHK (Industrie- und Handels kammer) und/oder HWK (Handwerkskammer).
- Achtung: auch als Selbständige*r in einem Gewerbe können Sie ggf. der Rentenversicherungspflicht unterliegen.
- Ggf. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Berufsgenossenschaft!
Anmeldung
- 1. Schritt: Mit Formular „Gewerbeanmeldung“ persönlich beim Kreisverwaltungsreferat (im Landkreis bei der jeweiligen Gemeinde) anmelden. Ausweis erforderlich, Kosten ca. 50 €
- 2. Schritt: „Fragebogen für die steuerliche Erfassung“ beim Finanzamt einreichen. Vom Finanzamt bekommen Sie dann eine Steuernummer für Ihre selbständige Tätigkeit. Diese Steuernummer brauchen Sie, um Rechnungen zu schreiben.
Besonderheiten im Handwerk
Viele handwerkliche Tätigkeiten dürfen Sie nur ausführen, wenn Sie über eine entsprechende Genehmigung verfügen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie selbst die notwendige Qualifikation erfüllen oder eine qualifizierte Betriebsleitung
einstellen. Beispiele: Maler*in, Lackierer*in, Elektroinstallateur*in, Friseur*in, Bäcker*in, Konditor*in. Man unterscheidet zwischen:
- zulassungspflichtigen Handwerken (z.B. Bäcker*in, Konditor*in, Fliesenleger*in)
- zulassungsfreien Handwerken (z.B. Fotograf*in, Gebäudereiniger*in)
- handwerksähnlichen Gewerben (z.B. Kosmetiker*in, Änderungsschneider*in, Speiseeishersteller*in)
Mehr Informationen
Video: Formalitäten zur Unternehmensgründung
www.muenchen.de/gruendungHandwerkskammer München | Gründeragentur
Tel: 089 / 5119 167
Deutsche Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.deBerufsgenossenschaften Tel: 0800 60 50 40 4
www.dguv.deLandeshauptstadt München | Kreisverwaltungsreferat (KVR)
www.muenchen.deFinanzamt München – Infos für Existenzgründer
www.finanzamt.bayern.de