Was ist der Unterschied zwischen Steuer–ID, Steuernummer, Umsatzsteuer–ID, Wirtschafts–ID und KU–ID?

  • Die Steuernummer besteht aus 10 bis 11 Ziffern, die meist durch zwei Schrägstriche getrennt werden. Sie wird von Ihrem zuständigen Finanzamt im Rahmen der steuerlichen Erfassung erteilt zum Beispiel wenn Sie Arbeitnehmer*in sind oder freiberuflicher bzw. gewerbliche tätig werden. Es ist möglich, mehrere Steuernummer zu haben, zum Beispiel wenn Sie angestellt sind und nebenbei selbständig arbeiten.
  • Die Umsatzsteuer-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr.) beginnt mit dem EU-Länderkürzel, DE für Deutschland, gefolgt von bis zu 12 Ziffern. Sie wird Unternehmer*innen zusätzlich zur oben genannten Steuernummer für ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erteilt und zwar vom Bundeszentralamt für Steuern. Gründer*innen können die Umsatzsteuer-ID auch sofort bei der Anmeldung beim Finanzamt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen. Sie ist für die Abwicklung von Geschäften zwischen Unternehmen in verschiedenen Ländern der Europäischen Union wichtig. So können sich Unternehmen gegenseitig beweisen, dass sie tatsächlich Unternehmerstatus haben und keine Privatperson sind. Auch viele online Marktplätze verlangen von ihren Händler*innen eine Umsatzsteuer-ID zu hinterlegen. Wurde ein Umsatzsteuer-ID erteilt, muss sie auf der Website des Unternehmens im Impressum stehen. Gut zu wissen: Auch Gründer*innen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, können eine Umsatzsteuer-ID erhalten und nutzen, ohne ihren Kleinunternehmerstatus zu verlieren.
  • Die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU–IdNr.) wird ab Januar 2025 vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Unternehmer*innen, die die sogenannte Kleinunternehmerregelung anwenden und Kund*innen in Ländern der Europäischen Union haben, verwenden die KU–IdNr. Die Kleinunternehmerregelung ist eine gesetzliche Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit nur geringen Umsätzen. Sie sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Kleinunternehmerregelung wird ab 1. Januar 2025 grenzüberschreitend in den Ländern der Europäischen Union anwendbar sein. Um sie nutzen zu können, ist eine KU–IdNr. erforderlich sowie die Einhaltung verschiedener Pflichten.

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