Gründen mit dem Gründungszuschuss: Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit

Die Bundesagentur für Arbeit kann gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, mit dem Gründungszuschuss fördern.

Die Voraussetzungen hat die örtliche IHK in einem Ratgeber zusammengestellt.

Für die Bewilligung des Gründungszuschusses muss eine sogenannte fachkundige Stelle Ihr Vorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Die Bestätigung wird auch als „Stellungnahme einer fachkundigen Stelle“ bezeichnet. Zu den fachkundige Stellen zählt die Agentur für Arbeit (PDF, 130 KB) insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Auch Stellungnahmen von Steuerberater*innen können von der Agentur für Arbeit anerkannt werden. Grundlage dieser Stellungnahme sind in der Regel eine Beschreibung des Vorhabens (Businessplan), Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

SchmuckbildKlären Sie förderungsrechtliche Fragen zuerst mit der Agentur für Arbeit, bevor Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden. Nehmen Sie anschließend Kontakt mit der fachkundigen Stelle auf, um Bearbeitungszeiten und Kosten einzuplanen.

Auswahl von Anlaufstellen in München für eine Tragfähigkeitsprüfung: