Gründen mit dem Gründungszuschuss: Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit

Die Agentur für Arbeit kann gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, mit dem Gründungszuschuss fördern.

Die Voraussetzungen hat die örtliche IHK in einem Ratgeber zusammengestellt.  Für Gründerinnen und Gründer in einem Freien Beruf  hat das Institut für Freie Berufe Informationen zusammengestellt. Klären Sie gleich zu Beginn, ob Ihre geplante selbständige Tätigkeit zu den Freien Berufen gehört oder ein Gewerbe ist.

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Für die Bewilligung des Gründungszuschusses muss eine sogenannte fachkundige Stelle Ihr Vorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Die Bestätigung wird auch als „Stellungnahme einer fachkundigen Stelle“ bezeichnet. Zu den fachkundige Stellen zählt die Agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung (PDF, 130 KB) insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Auch Stellungnahmen von Steuerberater*innen können von der Agentur für Arbeit anerkannt werden. Grundlage dieser Stellungnahme sind in der Regel eine Beschreibung des Vorhabens in Form eines Businessplans, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Klären Sie förderungsrechtliche Fragen zuerst mit der Agentur für Arbeit, bevor Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden. Nehmen Sie anschließend Kontakt mit der fachkundigen Stelle auf, um Bearbeitungszeiten und Kosten einzuplanen.

Auswahl von Anlaufstellen in München für eine Tragfähigkeitsprüfung: