Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit

Die Agentur für Arbeit kann gründungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, mit dem Gründungszuschuss fördern.

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Für die Bewilligung des Gründungszuschusses muss eine sogenannte fachkundige Stelle Ihr Vorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Diese Bestätigung wird auch als „Stellungnahme einer fachkundigen Stelle“ bezeichnet. Zu den fachkundige Stellen zählt die Agentur für Arbeit in ihrer Geschäftsanweisung (PDF, 130 KB) insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute. Auch Stellungnahmen von Steuerberater*innen können von der Agentur für Arbeit anerkannt werden. Grundlage dieser Stellungnahme sind in der Regel eine Beschreibung des Vorhabens in Form eines Businessplans, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Bevor Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden, klären Sie:

Nehmen Sie anschließend Kontakt mit der fachkundigen Stelle auf, um Bearbeitungszeiten und Kosten einzuplanen.

Auswahl von Anlaufstellen in München für eine Tragfähigkeitsprüfung:

  • Für die Suche nach einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen steht Ihnen der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung auf der Website der Bundessteuerberaterkammer oder ein Bundesweiter Steuerberater-Suchdienst
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