Niederlassung

Niederlassung in München gründen

Viele Unternehmen aus dem In- und Ausland wollen expandieren und planen die Gründung eines neuen Standorts. Hier gilt es vor allem rechtliche und steuerrechtliche Themen sorgfältig zu prüfen. Dieser Überblick informiert über mögliche Formen einer Niederlassung, die Formalitäten und wo Sie weiterführende Beratung für die Gründung einer Niederlassung in München erhalten.

Informationen für Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum

Wenn Sie als Unternehmer*in ein Bürger oder eine Bürgerin eines EU-Mitgliedstaats sind, können Sie durch die Freizügigkeit ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sind Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums, also Liechtenstein, Norwegen oder Island, so gilt für Sie das Gleiche. Worauf Sie dennoch achten müssen, erfahren Sie hier.

Formen der Niederlassung

Für die Expansion eines im In- oder Ausland ansässigen Unternehmens stehen rechtlich drei Organisationsformen zur Verfügung. Die Gründung einer:

  • Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit,
  • einer selbständigen Niederlassung (Zweigniederlassung) oder
  • einer unselbständigen Niederlassung (Betriebsstätte)

Bei einer Tochtergesellschaft handelt es sich um ein rechtlich selbständiges Unternehmen, welches durch die bestehende Muttergesellschaft gegründet wird. Sie firmiert und bilanziert eigenständig. Für die Gründung einer Tochtergesellschaft gelten die deutschen Gesetzesvorschriften. Genutzt werden insbesondere die Rechtsformen der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG). Die Anmeldung erfolgt über einen Notar beim Handelsregister sowie selbständig bei Gewerbe- und Finanzamt.


Überblick zu Rechtsformen, Firmenname, Haftung, Buchführung und Steuern und Anmeldepflichten

Bei der Zweigniederlassung handelt es sich um einen Teil des Gesamtunternehmens, der zwar räumlich und organisatorisch, nicht aber rechtlich verselbständigt ist. Anders als die Tochtergesellschaft besitzt sie keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger der Rechte und Pflichten der Zweigniederlassung ist allein die Hauptniederlassung. Die Zweigniederlassung nimmt trotz interner Abhängigkeit von der Hauptniederlassung selbständig am Geschäftsverkehr teil. Die Rechtsbeziehungen der Zweigniederlassung mit ihren Kunden unterliegen deutschem Recht. Zur Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über einen Notar beim Handelsregister sowie selbständig bei Gewerbe- und Finanzamt.

Bei einer Betriebsstätte handelt es sich um eine weitere Niederlassungen oder Filiale des Gesamtunternehmens. Sie wird als Geschäftslokal eingerichtet, ist aber von der Zentrale im Ausland abhängig. Die Betriebsstätte führt Hilfsgeschäfte aus, die der Vorbereitung, Vermittlung oder Ausführung der Hauptgeschäfte des Auslandsunternehmens dienen. Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht erforderlich, aber die Anmeldung bei Gewerbe- und Finanzamt.

Betreibt ein ausländisches Unternehmen in Deutschland eine Betriebstätte oder Zweigniederlassung, so müssen deren Gewinne in Deutschland versteuert werden. Die Steuern, die dabei anfallen, hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. Sie entsprechen den Steuern, die ein Unternehmen mit der entsprechenden deutschen Rechtsform zahlen müsste. Es fallen insbesondere Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können eine Rolle spielen.

Den Begriff einer „Repräsentanz„, eines Repräsentanzbüros oder „Representative Office“ kennt das deutsche Gewerbe- bzw. Handelsrecht nicht. Stattdessen kann ein Büro eröffnet werden, das von einem externen und entsprechend beauftragten selbständigen Gewerbetreibenden wie beispielsweise einem Handelsvertreter geleitet wird. In diesem Fall erfolgt keine eigenständige gewerbliche Betätigung des ausländischen Unternehmens in Deutschland.

Pflichtmitgliedschaften existieren vornehmlich in den folgenden Bereichen:

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.

Finanzierung und Förderung in München

Am Wirtschaftsstandorts München engagieren sich verschiedene Akteur*innen, um gründungsinteressierten Münchner*innen zu fördern und zu unterstützen. Hierzu zählen auch die Gründungsservices der städtischen und staatlichen Institutionen, öffentlich geförderte Initiativen sowie Vereine und Branchenverbände. Eine Auswahl der Angebote des Münchner Gründungsökosystems zur Gründung finden Sie auf unserer Seite Netzwerke unter dem Punkt Finanzierung und Förderung in München.

Der Freistaat Bayern bietet ein breites Förderspektrum. Es umfasst Investitionsförderung für kleine, mittlere und große Unternehmen. Darüber hinaus erhalten Unternehmen – unabhängig ihrer Größe – Innovationsförderung für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Kontaktieren Sie die Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern, Invest in Bavaria für eine kostenfreie Beratung zu Fördermitteln.

Neben den bayerischen Förderprogrammen haben Unternehmen mit Sitz in Bayern außerdem Anspruch auf bundesdeutsche und EU Fördermittelprogramme. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten des Bundes und des Freistaats Bayern liefert die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, aktuelle Informationen zu EU-Programmen sind auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zusammengefasst. Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können für ihre Projekte steuerliche Förderung erhalten.

  • Der Förderlotse von BayernInnovativ ist Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen zu technologieorientierten Förderprogrammen des Freistaats Bayern, des Bundes und der EU. Sie erreichen den Förderlotsen telefonisch unter der Nummer 0800 0268724 oder per Email an kontakt@projekttraeger-bayern.de
  • Die Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur mit Sitz in München und Nürnberg bietet für die bayerischen Technologieförderprogramme sowie für Bundesförderprogramme eine Erstberatung an und vermittelt den Kontakt zum jeweiligen Projektträger.
Flächen und Immobilien in München

Informieren Sie sich auf unserer Seite Netzwerke unter dem Punkt Flächen und Immobilien in München zu Angeboten und wichtigen Kontakte.

Marktstruktur und Marktchancen in München

Informieren Sie sich auf unserer Seite Netzwerke unter dem Punkt Marktstruktur und Marktchancen in München zu Branchen, Standort und wichtigen Kontakte.

Verbände, Organisationen und Kammern bieten weitere wertvolle Kontakte:

Branchenverbände und vergleichbarer Organisationen listet die Datenbank des Deutschen Verbände Forums auf.

Beratungsangebote zu unternehmerischen Themen

Invest in Bavaria unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland beim Auf- und Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit in Bayern. Als Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern ist der Service kostenlos. Unterstützung anfordern.

Beratungsangebote der Kammern und des Instituts für Freie Berufe

Egal ob Gründung, Wachstum, Stabilisierung, Innovation, Krise oder Nachfolge, die betriebswirtschaftlichen Beraterinnen und Berater der Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten Sie in allen Unternehmensphasen. Die Palette reicht hier von betriebswirtschaftlichen Themen über rechtliche Fragestellungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht bis hin zum Steuerrecht. Kontakt: Tel. 089 5116 – 2222, E-Mail beratung@muenchen.ihk.de

Für Fragen rund um Tätigkeiten, die dem Handwerk zugeordnet werden, ist die Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK) für Sie da. Das Beratungsangebot reicht von Existenzgründung und Betriebswirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Außenwirtschaft, Innovation, Technik, Energie und Umwelt bis hin zu Ausbildung und Weiterbildung. Kontakt: Tel. 089 5119-0, E-Mail gruenderagentur@hwk-muenchen.de

Das Institut für Freie Berufe (IFB) bietet professionellen Rat und Unterstützung für Freiberuflerinnen und Freiberufler. Kontakt: Tel. 0911 23 565 0, E-Mail info@ifb.uni-erlangen.de

Flächensuche

Der Service Standortberatung der Stadt München stellt Standort- und Flächenvorschläge für Sie zusammen, informiert über aktuelle Flächenvergaben im Rahmen der Gewerbeförderung und unterstützt Sie bei Standortproblemen. Kontakt: Tel. 089 233-27677, E-Mail firmenbetreuung@muenchen.de

Startup Unterstützung

Invest in Bavaria unterstützt innovative, technologiebasierte Start-ups aus dem Ausland, welche eine neue Niederlassung in Deutschland eröffnen möchten. Als Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern ist der Service kostenlos. Unterstützung anfordern.

Das Munich Startup Portal ist die ideale Ausgangsposition, um mehr über das Münchner Startup Ökosystem zu erfahren, Münchens Startups kennenzulernen, Erfolgsgeschichten und Neuigkeiten zu recherchieren, an Veranstaltungen und Wettbewerben teilzunehmen und Infos für Startups von Finanzierung bis hin zu Räumlichkeiten zu nutzen.

Sie haben noch Fragen? Hier erhalten Sie umfassende und individuelle Beratung – eine Empfehlung für einzelne Anbieter dürfen wir jedoch nicht aussprechen:

Steuerberatung

Steuerberaterinnen und -berater helfen bei steuerrechtlichen Fragen, bei betriebswirtschaftlichen Belangen, Buchführung und der Wahl der Rechtsform. Über das amtliche Steuerberaterverzeichnis können Sie überprüfen, ob eine bestimmte Person oder Gesellschaft als Steuerberater*in oder Steuerbevollmächtigte*r bestellt bzw. als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Für die Suche nach einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen steht Ihnen der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung.

Buchhaltung

In einem Unternehmen dürften Buchhalterinnen und Buchhalter nur ein klar begrenztes Aufgabenfeld übernehmen. Welche Tätigkeiten mit welcher Qualifikation angeboten und ausgeübt werden dürfen erklären unter anderem die IHKs. Viele selbständige Buchhaltungsbüros sind auch in Verbänden organisiert und können dort über eine Mitgliedssuche recherchiert werden.

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Mitglied der WPK sind Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die über ein Berufsregister recherchiert werden können.

Rechtsberatung

Rechtsanwält*innen helfen beispielsweise bei Fragen zur Rechtsform sowie bei vertraglichen Fragen zu Kaufvertrag, AGBs, Arbeitsvertrag, Gesellschaftervertrag etc.

Notarielle Beratung

Für einige Rechtsgeschäfte ist gesetzlich die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben. Dazu zählen beispielsweise Immobilienkaufverträge, die Gründung von Kapitalgesellschaften, eine Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften, Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen, Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen, Gesellschaftervereinbarungen oder Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen. Notar*innen beraten die Beteiligten als juristische Experten und klären sie über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Sie wahren die Interessen der Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleisten, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Sie beurkunden Rechtsgeschäfte und sorgen als Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern für den reibungslosen Vollzug der Urkunden. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig.

Personalvermittlung

Die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) gibt Unternehmen Tipps für eine erfolgreiche Personalbeschaffung. Zahlreiche online Portale und Dienstleister bieten an, im Auftrag von Arbeitgebern neue Mitarbeitende zu vermitteln. Einige Personaldienstleister können auch über die Verbände für Unternehmensberatung oder für Zeitarbeit recherchiert werden. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt rund um das Thema Personal. Jobmessen, Fachmessen und Veranstaltungen an Hochschulen und Universitäten in München bieten Arbeitgebern eine Gelegenheit auf Jobsuchende zu treffen. Gewinnung und Sicherung von Ihren Nachwuchs- und Fachkräften stehen auch im Fokus des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprograms (MBQ).

Kontakte für die Mitarbeitergewinnung bietet Invest in Bavaria. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den öffentlichen Programmen, mit denen Bund und Länder den Aufbau eines qualifizierten Mitarbeiterstamms sowie Weiterbildungs- und Trainingsprogramme für neue Arbeitskräfte fördern.

Unternehmensberatung und Coaching

Stellen Sie fest, zu welchem Thema Sie Beratung benötigen. Eventuell handelt es sich um mehrere Themen, die eine Beraterin oder ein Berater allein nicht bewältigen kann. Fragen Sie befreundete Unternehmerinnen und Unternehmer, Ihre Kammer oder Ihren Berufs- oder Branchenverband nach geeigneten Beraterkontakten. Suchen Sie auch im Internet in den Datenbanken der Beraterverbände.

Beratungsangebote zur Anerkennung von beruflichen Abschlüssen und Qualifikationen

Für einige Berufe und selbständige Tätigkeiten sind besondere berufliche Qualifikationen oder auch eine Berufserlaubnis erforderlich. Ihre Qualifikationen müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen.

Anerkennungsstellen

Die Vielfalt der beruflichen Bildungsabschlüsse führt dazu, dass für die Anerkennung unterschiedliche Anerkennungsstellen zuständig sind. Welche Anerkennungsstelle zuständig ist, hängt von dem entsprechenden Referenzberuf und dem geplanten Arbeitsort ab. Ihre zuständige Anerkennungsstelle können Sie im Anerkennungs-Finder herausfinden.

Beratungsstellen

Bevor Sie die Anerkennung beantragen, sollten Sie sich beraten lassen. Dazu gibt es Angebote in Deutschland und im Ausland. Finden Sie hier Ihre Beratungsstelle.

Nachstehend eine Auswahl:

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“

Tel. +49 30 1815 – 1111
Sie erreichen die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Hier erhalten zuwanderungsinteressierte Fachkräfte sowie Unternehmen in Deutschland am Telefon eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch zu den folgenden Themen:

  • Jobsuche, Arbeit und Beruf
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Einreise und Aufenthalt
  • Deutsch lernen

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

Sie sind noch im Ausland und möchten einen Antrag auf Anerkennung stellen? Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) berät und begleitet Sie im Anerkennungsverfahren. Die ZSBA vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Kontaktieren Sie ZSBA per Email an recognition@arbeitsagentur.de

Flyer und Checkliste für Arbeitgeber

Erfahren Sie, welche Möglichkeiten bei der Einreise und Beschäftigung für internationale Fachkräfte in IHK- und Handwerksberufen bestehen. Der Flyer zeigt, wie der Ablauf von einem möglichen Anerkennungsverfahren und der Einreise bis zur (Weiter-)Beschäftigung der Fachkräfte je nach Verfahren aussieht.

Wohnen Sie bereits in der Region München?

Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen der Stadt München

Wenn Sie eine ausländische berufliche Qualifikation (Studium oder Ausbildung) haben, in der Stadt München oder in den Landkreisen München, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck oder Starnberg wohnen, berät Sie die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen der Stadt München. Um einen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie das Beratungsformular der Servicestelle. Bitte beachten Sie, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA)

Die IHK Foreign Skills Approval ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können. Eine kostenlose Eingangsberatung erhalten Sie in der Regel persönlich oder telefonisch bei der örtlichen IHK. Für München und die Region ist die IHK für München und Oberbayern zuständig. Sie erreichen das IHK Team Anerkennungsberatung per Telefon unter +49 89 5116-0 oder per E-Mail an berufsanerkennung@muenchen.ihk.de

Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK)

Wer in einem in einem Handwerksberuf arbeiten will und seinen Abschluss im Ausland gemacht hat, wendet sich an die Handwerkskammer. Wenn Sie in München und Oberbayern arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten, ist Ihr Ansprechpartner die Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK). Die HWK berät und kann bei Bedarf ein Anerkennungsverfahren durchführen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin telefonisch unter +49 89 5119-264 oder -353 oder per E-Mail an berufsanerkennung@hwk-muenchen.de

Berufsständische Kammern und Verbände für Freie Berufe
Qualifikationen und Sachkundenachweise

Für bestimmte Berufe müssen Sie Ihre Qualifikation oder Sachkunde nachweisen. Dies betrifft vor allem Freie Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Sachverständige und Ähnliche. In dieser Liste erfahren Sie, an wen Sie sich in Bayern für eine Zulassung, eine Approbation, eine Erlaubnis oder Bescheinigungen wenden müssen.

Informationen für Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

Wenn Sie als Unternehmer*in ein Bürger oder eine Bürgerin eines Drittstaats sind, informieren Sie sich zusätzlich zu den oben genannten Themen auch zum Aufenthaltsrecht. Die folgenden Informationen geben eine erste Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung – das Münchner Gründungsbüro berät nicht zu diesem Thema. Kontakte zu passenden Beratungsstellen finden Sie ganz unten. Zuständig für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist allein die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung der Stadt München (bisher: Ausländerbehörde).

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Das Portal Make it in Germany und das Auswärtige Amt bieten Informationen zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland.

a) Geschäftsleitung im Inland

Soll die Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Betriebsstätte bzw. Repräsentanz in München von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland geleitet werden, so sind die geltenden zuwanderungsrechtlichen Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt einzuhalten:

Ihr Unternehmen hat eine Dependance außerhalb der EU und Sie möchten Mitarbeitende von dort temporär nach Deutschland transferieren? Dies ist mit der ICT-Karte möglich. Informationen und Beratungen rund um Fachkräfte aus dem Ausland anwerben, einstellen und beschäftigen bietet die IHK für München und Oberbayern.

b) Geschäftsleitung im Ausland

Das deutsche Recht stellt in der Regel als Eignungsvoraussetzung für Gesellschafter, Geschäftsführer, ständige Vertreter bzw. Leiter nicht auf deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ab. Daher können deutsche Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten oder Repräsentanzen als Vorsteher auch ausländische Staatsangehörige bestellen, die im Ausland sesshaft sind bzw. verweilen. Vor einer Geschäftsreise nach Deutschland müssen Drittstaatsangehörige jedoch ein passendes Visum beantragen. Dieses können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort beantragen (Botschaft oder Generalkonsulat). Weitere Auskünfte erteilen die deutschen Auslandsvertretungen

c) Geschäftsreisen ohne Niederlassung

Sie haben noch keine Niederlassung in München und möchten vor Ort Kontakte zu Unternehmen und möglichen Partnern knüpfen? Wenn Sie nach Deutschland aus einem Drittstaat reisen möchten, brauchen Sie für die Einreise in der Regel ein Visum. Dieses können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort, also der Botschaft oder dem Generalkonsulat, beantragen. Weitere Auskünfte erteilen die deutschen Auslandsvertretungen

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.

Beratungsangebote zu Visum und Aufenthaltsrecht

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Tel. 030 1815 – 1111
Sie erreichen die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Hier erhalten zuwanderungsinteressierte Fachkräfte sowie Unternehmen in Deutschland am Telefon eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch zu den folgenden Themen

  • Jobsuche, Arbeit und Beruf
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Einreise und Aufenthalt
  • Deutsch lernen

Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin Ihrer Wahl. Hilfe bei der Rechtsanwaltssuche bieten Suchmaschinen wie www.anwaltsauskunft.de oder kontaktieren Sie Ihre Botschaft oder Konsulat für mögliche Empfehlungen.

Leben Sie im Münchner Stadtgebiet?

Landeshauptstadt München, Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München)
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) ist Teil des Kreisverwaltungsreferats, Abteilung KVR-II/35. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Information und Beratung, Erteilen von Aufenthaltstiteln und von Genehmigungen zur Ausübung einer Beschäftigung sowie Beteiligung an Visaerteilungen. Sie erreichen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung telefonisch unter der Nummer 089 233-96010, über das online Kontaktformular oder per Post. Ein Besuch ist nur mit einem Termin möglich. Die FAQs geben Antworten auf häufige gestellte Fragen.

amiga Career Center for Internationals
Phone hotline at +49 89 318809-0
E-Mail: anmeldung@amiga-muenchen.de
amiga unterstützt internationale Fachkräfte und Studierende bei ihrem Karrierestart in München mit individueller Beratung, Karriere-Trainings oder Austausch mit Unternehmen. Die Stadt München fördert amiga über das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ).

Integreat Munich
Die digitale Integrations-Plattform bietet Neuzugewanderten in München, egal ob Fachkräfte, Migrant*innen oder Geflüchtete, in zehn Sprachen Informationen und Kontakte zu Themen wie Alltag, Gesundheit, Aufenthaltsrecht, Sprachkurse, Schule, Studium, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Kultur, Freizeit oder Sport.

Leben Sie im Münchner Umland?

Wenden Sie sich an das Landratsamt Ihres Landkreises.

Leben Sie noch nicht in Deutschland?

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.

Staatsangehörige aus anderen Ländern brauchen in vielen Fällen erst ein Visum, damit sie einreisen dürfen. Für das Visum müssen Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland wenden. Auf dieser Weltkarte finden Sie Angebote und Kontaktdaten deutscher Institutionen in Ihrer Nähe. Beim Auswärtigen Amt bekommen Sie alle Informationen darüber, ob Sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen und wie Sie ein Visum beantragen können. Der Visa-Navigator hilft Ihnen, das passende Visum auszuwählen.

Denken Sie daran, sich nach Ihrer Ankunft in München innerhalb von 14 Tagen in einem Bürgerbüro mit den erforderlichen Unterlagen anzumelden. Dort erhalten Sie eine Kopie Ihres Meldescheins (PDF, 912 KB) als Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung wird häufig von anderen Behörden verlangt, als Beweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind. Aber auch Banken, die Krankenversicherung oder beim Abschluss verschiedener Verträge kann die Anmeldebestätigung verlangt werden. Falls Sie Ihre Anmeldebestätigung können Sie als Ersatz eine sogenannte Meldebescheinigung beantragen.

Auf einen Blick: Visum zur Selbstständigkeit (PDF, 463 KB)
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Selbständigkeit erhalten können.

 

Make it in Munich

Das Projekt Make it in Munich bietet für Fach- und Nachwuchskräfte aus dem Ausland mehrsprachige und umfassende Informationen über das Leben und Arbeiten in München.

Niederlassung im Ausland gründen

Für viele Startups ist das Thema Internationalisierung zentraler Bestandteil ihres Geschäftsmodells. Laut Deutschem Startup Monitor 2022 ist Europa häufig ein wichtiger erster Internationalisierungsschritt, gefolgt von Nordamerika, Asien und anderen Ländern.

Formen der Niederlassung im Ausland

Es gibt von Land zu Land unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Die Bayerischen Auslandsrepräsentanzen unterstützen bayerische Unternehmen als deutschsprachige Ansprechpartner an 33 Standorten in 30 Ländern vor Ort bei der Erschließung neuer Exportmärkte.

Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) sind an 150 Standorten in über 93 Ländern vor Ort. Sie beraten, unterstützen und vertreten deutsche Unternehmen weltweit, die ihr Geschäft im Ausland auf- oder ausbauen möchten.

Ob Wirtschaftsumfeld, Branchen, Zoll, Recht oder Projekte und Ausschreibungen – Länderinformationen auf einen Blick hält Germany Trade and Invest (GTAI), die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, für Sie bereit. In den Live-Webinaren berichten die GTAI-Auslandskorrespondenten sowie Vertreter der deutschen Auslandshandelskammern, externe Experten und Unternehmer über Chancen für deutsche Unternehmen im Ausland.

Noch keine Niederlassung im Ausland geplant, sondern Geschäftsreisen?

Wenn Sie beruflich vorübergehend in einem EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz tätig sind müssen Sie immer eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Sie ist der Nachweis über Ihren bestehenden Sozialversicherungsschutz in Deutschland. Dies gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Dienst- oder Geschäftsreise, für angestellte Mitarbeitende aber auch für Selbständige. Für andere Länder können andere Bescheinigungen notwendig sein.

Mehr Informationen zur A1-Bescheinigung

Beratung und Förderung im Ausland

Münchner Unternehmen, die international wachsen wollen, bietet die Förderlandschaft eine Vielzahl von Möglichkeiten.

Das Team „Förderberatung Internationalisierung“ der IHK für München und Oberbayern (IHK) unterstützt Sie auf dem Weg zum passenden Förderprogramm. Kontakt: Tel. 089 5116-0, E-Mail Tsougenis@muenchen.ihk.de Nutzen Sie auch die Veranstaltungen der IHK zur Internationalisierung.

Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) beraten, unterstützen und vertreten deutsche Unternehmen weltweit, die ihr Geschäft im Ausland auf- oder ausbauen möchten. Nehmen Sie für eine kompetente Beratung direkt mit den jeweiligen Ansprechpartnern im Dienstleistungsbereich vor Ort Kontakt auf. Hier finden Sie eine Übersicht.

Suchen Sie Kooperationspartner in anderen Ländern? Wollen Sie Ihre Innovation in ausländischen Märkten einführen oder haben eine Anfrage aus dem Ausland erhalten? Das Team Internationalisierung von Bayern Innovativ berät Sie rund um die Internationalisierung. Kontakt: Tel. 0911 20671-629, E-Mail international@bayern-innovativ.de

Sie wollen Ihre Produkte auf Auslandsmessen präsentieren? Bayern International unterstützt Sie mit dem Bayerischen Messebeteiligungsprogramm und organisiert Ihren Auftritt.

Zudem stehen die Delegations- und Unternehmerreisen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit Bayern International auch Startups offen.

Die Bayern Handwerk International unterstützt Sie bei einer ausländischen Messebeteiligung im handwerklichen Bereich wie Maschinenbau, Musikinstrumentenbau, energieeffizientem Bauen, Restaurieren und Sanieren.

Das Außenwirtschaftszentrum Bayern bietet im Rahmen des Projekts „ONLINE erfolgreich im Ausland“ kostenfrei Beratung, Informationen und Webinare rund um den internationalen E-Commerce. Digitale internationale Beschaffung, Tools für die Lieferantensuche im Ausland sowie länderspezifische Informationen stehen dabei im Mittelpunkt.

Das Förderprogramm Go International der bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland.

Ein bundesweites Förderprogramm unterstützt speziell den Markteintritt in Afrika. Kleine und mittelständische Unternehmen können durch die „Beratungsgutscheine Afrika“ individuelle Beratungsleistungen fördern lassen.

Immer mehr öffentliche und private Inkubatoren und Acceleratoren sind international ausgerichtet und vernetzt. Innerhalb dieser Netzwerke können Startups ihre Fühler mit überschaubarem Aufwand auch nach neuen Märkten und internationalen Partnern ausstrecken.