Niederlassung
Niederlassung in München gründen
Für die Expansion eines im In- oder Ausland ansässigen Unternehmens stehen rechtlich drei Organisationsformen zur Verfügung. Die Gründung einer:
- Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit,
- einer selbständigen Niederlassung (Zweigniederlassung) oder
- einer unselbständigen Niederlassung (Betriebsstätte)
Bei einer Tochtergesellschaft handelt es sich um ein rechtlich selbständiges Unternehmen, welches durch die bestehende Muttergesellschaft gegründet wird. Sie firmiert und bilanziert eigenständig. Für die Gründung einer Tochtergesellschaft gelten die deutschen Gesetzesvorschriften. Genutzt werden insbesondere die Rechtsformen der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG), der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG). Die Anmeldung erfolgt über einen Notar beim Handelsregister sowie selbständig bei Gewerbe- und Finanzamt.
Überblick zu Rechtsformen, Firmenname, Haftung, Buchführung und Steuern und Anmeldepflichten
Bei der Zweigniederlassung handelt es sich um einen Teil des Gesamtunternehmens, der zwar räumlich und organisatorisch, nicht aber rechtlich verselbständigt ist. Anders als die Tochtergesellschaft besitzt sie keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger der Rechte und Pflichten der Zweigniederlassung ist allein die Hauptniederlassung. Die Zweigniederlassung nimmt trotz interner Abhängigkeit von der Hauptniederlassung selbständig am Geschäftsverkehr teil. Die Rechtsbeziehungen der Zweigniederlassung mit ihren Kunden unterliegen deutschem Recht. Zur Gründung ist kein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über einen Notar beim Handelsregister sowie selbständig bei Gewerbe- und Finanzamt.
Bei einer Betriebsstätte handelt es sich um eine weitere Niederlassungen oder Filiale des Gesamtunternehmens. Sie wird als Geschäftslokal eingerichtet, ist aber von der Zentrale im Ausland abhängig. Die Betriebsstätte führt Hilfsgeschäfte aus, die der Vorbereitung, Vermittlung oder Ausführung der Hauptgeschäfte des Auslandsunternehmens dienen. Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht erforderlich, aber die Anmeldung bei Gewerbe- und Finanzamt.
Betreibt ein ausländisches Unternehmen in Deutschland eine Betriebstätte oder Zweigniederlassung, so müssen deren Gewinne in Deutschland versteuert werden. Die Steuern, die dabei anfallen, hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. Sie entsprechen den Steuern, die ein Unternehmen mit der entsprechenden deutschen Rechtsform zahlen müsste. Es fallen insbesondere Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können eine Rolle spielen.
Den Begriff einer „Repräsentanz„, eines Repräsentanzbüros oder „Representative Office“ kennt das deutsche Gewerbe- bzw. Handelsrecht nicht. Stattdessen kann ein Büro eröffnet werden, das von einem externen und entsprechend beauftragten selbständigen Gewerbetreibenden wie beispielsweise einem Handelsvertreter geleitet wird. In diesem Fall erfolgt keine eigenständige gewerbliche Betätigung des ausländischen Unternehmens in Deutschland.
Pflichtmitgliedschaften existieren vornehmlich in den folgenden Bereichen:
- Freie Berufe: Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Wirtschaftsprüferkammer, Ärztekammer, Notarkammer, Architektenkammer, Landwirtschaftskammer
- Gewerbetreibende: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer
Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.
Das Portal Make it in Germany und das Auswärtige Amt bieten Informationen zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland.
a) Geschäftsleitung im Inland
Soll die Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Betriebsstätte bzw. Repräsentanz in München von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland geleitet werden, so sind die geltenden zuwanderungsrechtlichen Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt einzuhalten. Ihr Unternehmen hat eine Dependance außerhalb der EU und Sie möchten Mitarbeitende von dort temporär nach Deutschland transferieren? Dies ist mit der ICT-Karte möglich. Informationen und Beratungen rund um Fachkräfte aus dem Ausland anwerben, einstellen und beschäftigen bietet die IHK für München und Oberbayern.
b) Geschäftsleitung im Ausland
Das deutsche Recht stellt in der Regel als Eignungsvoraussetzung für Gesellschafter, Geschäftsführer, ständige Vertreter bzw. Leiter nicht auf deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ab. Daher können deutsche Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten oder Repräsentanzen als Vorsteher auch ausländische Staatsangehörige bestellen, die im Ausland sesshaft sind bzw. verweilen. Vor einer Geschäftsreise nach Deutschland müssen Drittstaatsangehörige jedoch ein passendes Visum beantragen. Dieses können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort beantragen (Botschaft oder Generalkonsulat). Weitere Auskünfte erteilen die deutschen Auslandsvertretungen
c) Geschäftsreisen ohne Niederlassung
Sie haben noch keine Niederlassung in München und möchten vor Ort Kontakte zu Unternehmen und möglichen Partnern knüpfen? Wenn Sie nach Deutschland aus einem Drittstaat reisen möchten, brauchen Sie für die Einreise in der Regel ein Visum. Dieses können Sie bei einer deutschen Auslandsvertretung vor Ort, also der Botschaft oder dem Generalkonsulat, beantragen. Weitere Auskünfte erteilen die deutschen Auslandsvertretungen
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Informationen um ein allgemeines Serviceangebot handelt. Für die Erteilung von Visa beziehungsweise Aufenthaltserlaubnissen sind allein die Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden verantwortlich.
Stadt München: Standort- und Brancheninformationen
Die Robustheit und Stärke des Standortes, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, liegt im breiten und ausgewogenen Branchenmix der Münchner Wirtschaft. Eine besondere Stellung haben die Hightech-, Innovations- und Querschnittsbranchen.
Datenblatt Münchens Wirtschaft in Zahlen 2022
Alle wichtigen Kennzahlen zum Wirtschaftsstandort München auf einen Blick.
Die Publikation „Der Wirtschaftsstandort München. Fakten und Zahlen 2023“ bietet aktuelle Wirtschaftszahlen und statistische Daten zum Wirtschaftsstandort München. Sie enthält auch eine Liste ausgewählter Unternehmen aus dem Wirtschaftsraum München.
Die Standortinfo: Internationale Wirtschaftskreise listet ein Auswahl von Institutionen, Clubs und Vereinigungen, die sich um den Austausch zwischen München, Bayern und den jeweiligen Ländern kümmern.
Für alle wichtigen Lebensbereiche stellt das Statistische Amt aus vielfältigsten Daten ein „statistisches Bild“ der Landeshauptstadt München zur Verfügung.
Die Firmendatenbank der Bayerischen Industrie- und Handelskammern können Unternehmen nutzen, um neue Kunden oder Lieferanten schnell und aktuell zu recherchieren.
In der Datenbank „Key to Bavaria“ können Sie gezielt nach bayerischen Produkten, Dienstleistungen und Technologiepartnern suchen.
Der IHK Ratgeber: Branchen in München und Oberbayern bietet einen Überblick zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen.
Verbände, Organisationen und Kammern bieten weitere wertvolle Kontakte:
- Dienstleistungsportal Bayern
- Netzwerk von Bayern International
- Partner des Mittelstandspakts
- Berufsständische Kammern
Branchenverbände und vergleichbarer Organisationen listet die Datenbank des Deutschen Verbände Forums auf.
Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) bieten ein globales Netzwerk mit sachkundigen Ansprechpartnern aus Wirtschaft, Institutionen, Verbänden und Vereinen sowie aus der Politik – in Deutschland sowie in über 90 Gastländern.
Invest in Bavaria unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland beim Auf- und Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit in Bayern. Als Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern ist der Service kostenlos. Unterstützung anfordern.
Beratungsangebote der Kammern und des Instituts für Freie Berufe
Egal ob Gründung, Wachstum, Stabilisierung, Innovation, Krise oder Nachfolge, die betriebswirtschaftlichen Beraterinnen und Berater der Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten Sie in allen Unternehmensphasen. Die Palette reicht hier von betriebswirtschaftlichen Themen über rechtliche Fragestellungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht bis hin zum Steuerrecht. Kontakt: Tel. 089 5116 – 2222, E-Mail beratung@muenchen.ihk.de
Für Fragen rund um Tätigkeiten, die dem Handwerk zugeordnet werden, ist die Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK) für Sie da. Das Beratungsangebot reicht von Existenzgründung und Betriebswirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht, Außenwirtschaft, Innovation, Technik, Energie und Umwelt bis hin zu Ausbildung und Weiterbildung. Kontakt: Tel. 089 5119-0, E-Mail gruenderagentur@hwk-muenchen.de
Das Institut für Freie Berufe (IFB) bietet professionellen Rat und Unterstützung für Freiberuflerinnen und Freiberufler. Kontakt: Tel. 0911 23 565 0, E-Mail info@ifb.uni-erlangen.de
Flächensuche
Der Service Standortberatung der Stadt München stellt Standort- und Flächenvorschläge für Sie zusammen, informiert über aktuelle Flächenvergaben im Rahmen der Gewerbeförderung und unterstützt Sie bei Standortproblemen. Kontakt: Tel. 089 233-27677, E-Mail firmenbetreuung@muenchen.de
Startup Förderung
Mit dem „Ois Easy“ Start-up Paket helfen Invest in Bavaria und BayStartUP, das bayerische Startup-Netzwerk für Startups, Investoren und die Industrie, gezielt innovativen, technologiebasierten Start-ups aus dem Ausland, welche eine neue Niederlassung bzw. ein neues Büro in Deutschland eröffnen möchten. Kontakt: Tel. 089 24210 7508, E-Mail katinka.uppendahl@invest-in-bavaria.de
Das Munich Startup Portal ist die ideale Ausgangsposition, um mehr über das Münchner Startup Ökosystem zu erfahren, Münchens Startups kennenzulernen, Erfolgsgeschichten und Neuigkeiten zu recherchieren, an Veranstaltungen und Wettbewerben teilzunehmen und Infos für Startups von Finanzierung bis hin zu Räumlichkeiten zu nutzen.
Sie haben noch Fragen? Hier erhalten Sie umfassende und individuelle Beratung – eine Empfehlung für einzelne Anbieter dürfen wir jedoch nicht aussprechen:
Steuerberatung
Steuerberaterinnen und -berater helfen bei steuerrechtlichen Fragen, bei betriebswirtschaftlichen Belangen, Buchführung und der Wahl der Rechtsform. Über das amtliche Steuerberaterverzeichnis können Sie überprüfen, ob eine bestimmte Person oder Gesellschaft als Steuerberater*in oder Steuerbevollmächtigte*r bestellt bzw. als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Für die Suche nach einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen steht Ihnen der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung.
Buchhaltung
In einem Unternehmen dürften Buchhalterinnen und Buchhalter nur ein klar begrenztes Aufgabenfeld übernehmen. Welche Tätigkeiten mit welcher Qualifikation angeboten und ausgeübt werden dürfen erklären unter anderem die IHKs. Viele selbständige Buchhaltungsbüros sind auch in Verbänden organisiert und können dort über eine Mitgliedssuche recherchiert werden.
- b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.
- bpbb e.V. Bundesverband professioneller Buchhalter und Bilanzbuchhalter
Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
Mitglied der WPK sind Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die über ein Berufsregister recherchiert werden können.
Rechtsberatung
Rechtsanwält*innen helfen beispielsweise bei Fragen zur Rechtsform sowie bei vertraglichen Fragen zu Kaufvertrag, AGBs, Arbeitsvertrag, Gesellschaftervertrag etc.
- Rechtsanwaltskammer München: Anwalts- /Mitgliederverzeichnis
- Deutscher Anwaltverein
- PAK: Patentanwaltverzeichnis
Notarielle Beratung
Für einige Rechtsgeschäfte ist gesetzlich die Mitwirkung eines Notars vorgeschrieben. Dazu zählen beispielsweise Immobilienkaufverträge, die Gründung von Kapitalgesellschaften, eine Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften, Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen, Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen, Gesellschaftervereinbarungen oder Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen. Notar*innen beraten die Beteiligten als juristische Experten und klären sie über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Sie wahren die Interessen der Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleisten, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Sie beurkunden Rechtsgeschäfte und sorgen als Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern für den reibungslosen Vollzug der Urkunden. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar neutral und unabhängig.
Personalvermittlung
Die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) gibt Unternehmen Tipps für eine erfolgreiche Personalbeschaffung. Zahlreiche online Portale und Dienstleister bieten an, im Auftrag von Arbeitgebern neue Mitarbeitende zu vermitteln. Einige Personaldienstleister können auch über die Verbände für Unternehmensberatung oder für Zeitarbeit recherchiert werden. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt rund um das Thema Personal. Jobmessen, Fachmessen und Veranstaltungen an Hochschulen und Universitäten in München bieten Arbeitgebern eine Gelegenheit auf Jobsuchende zu treffen. Gewinnung und Sicherung von Ihren Nachwuchs- und Fachkräften stehen auch im Fokus des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprograms (MBQ).
Kontakte für die Mitarbeitergewinnung bietet Invest in Bavaria. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den öffentlichen Programmen, mit denen Bund und Länder den Aufbau eines qualifizierten Mitarbeiterstamms sowie Weiterbildungs- und Trainingsprogramme für neue Arbeitskräfte fördern.
Unternehmensberatung und Coaching
Stellen Sie fest, zu welchem Thema Sie Beratung benötigen. Eventuell handelt es sich um mehrere Themen, die eine Beraterin oder ein Berater allein nicht bewältigen kann. Fragen Sie befreundete Unternehmerinnen und Unternehmer, Ihre Kammer oder Ihren Berufs- oder Branchenverband nach geeigneten Beraterkontakten. Suchen Sie auch im Internet in den Datenbanken der Beraterverbände.
Niederlassung im Ausland gründen
Für viele Startups ist das Thema Internationalisierung zentraler Bestandteil ihres Geschäftsmodells. Laut Deutschem Startup Monitor 2022 ist Europa häufig ein wichtiger erster Internationalisierungsschritt, gefolgt von Nordamerika, Asien und anderen Ländern.
Es gibt von Land zu Land unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Die Bayerischen Auslandsrepräsentanzen unterstützen bayerische Unternehmen als deutschsprachige Ansprechpartner an 33 Standorten in 30 Ländern vor Ort bei der Erschließung neuer Exportmärkte.
Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) sind an 150 Standorten in über 93 Ländern vor Ort. Sie beraten, unterstützen und vertreten deutsche Unternehmen weltweit, die ihr Geschäft im Ausland auf- oder ausbauen möchten.
Ob Wirtschaftsumfeld, Branchen, Zoll, Recht oder Projekte und Ausschreibungen – Länderinformationen auf einen Blick hält Germany Trade and Invest (GTAI), die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, für Sie bereit. In den Live-Webinaren berichten die GTAI-Auslandskorrespondenten sowie Vertreter der deutschen Auslandshandelskammern, externe Experten und Unternehmer über Chancen für deutsche Unternehmen im Ausland.
Noch keine Niederlassung im Ausland geplant, sondern Geschäftsreisen?
Wenn Sie beruflich vorübergehend in einem EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz tätig sind müssen Sie immer eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Sie ist der Nachweis über Ihren bestehenden Sozialversicherungsschutz in Deutschland. Dies gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Dienst- oder Geschäftsreise, für angestellte Mitarbeitende aber auch für Selbständige. Für andere Länder können andere Bescheinigungen notwendig sein.
Münchner Unternehmen, die international wachsen wollen, bietet die Förderlandschaft eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Das Team „Förderberatung Internationalisierung“ der IHK für München und Oberbayern (IHK) unterstützt Sie auf dem Weg zum passenden Förderprogramm. Kontakt: Tel. 089 5116-0, E-Mail Tsougenis@muenchen.ihk.de Nutzen Sie auch die Veranstaltungen der IHK zur Internationalisierung.
Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) beraten, unterstützen und vertreten deutsche Unternehmen weltweit, die ihr Geschäft im Ausland auf- oder ausbauen möchten. Nehmen Sie für eine kompetente Beratung direkt mit den jeweiligen Ansprechpartnern im Dienstleistungsbereich vor Ort Kontakt auf. Hier finden Sie eine Übersicht.
Suchen Sie Kooperationspartner in anderen Ländern? Wollen Sie Ihre Innovation in ausländischen Märkten einführen oder haben eine Anfrage aus dem Ausland erhalten? Das Team Internationalisierung von Bayern Innovativ berät Sie rund um die Internationalisierung. Kontakt: Tel. 0911 20671-629, E-Mail international@bayern-innovativ.de
Sie wollen Ihre Produkte auf Auslandsmessen präsentieren? Bayern International unterstützt Sie mit dem Bayerischen Messebeteiligungsprogramm und organisiert Ihren Auftritt.
Die Bayern Handwerk International unterstützt Sie bei einer ausländischen Messebeteiligung im handwerklichen Bereich wie Maschinenbau, Musikinstrumentenbau, energieeffizientem Bauen, Restaurieren und Sanieren.
Das Außenwirtschaftszentrum Bayern bietet im Rahmen des Projekts „ONLINE erfolgreich im Ausland“ kostenfrei Beratung, Informationen und Webinare rund um den internationalen E-Commerce. Digitale internationale Beschaffung, Tools für die Lieferantensuche im Ausland sowie länderspezifische Informationen stehen dabei im Mittelpunkt.
Der Leitfaden „Internationalisierung von Start-ups“ enthält Informationen und Praxisbeispiele, die hilfreich sind für den Weg in das Auslandsgeschäft.
Immer mehr öffentliche und private Inkubatoren und Acceleratoren sind international ausgerichtet und vernetzt. Innerhalb dieser Netzwerke können Startups ihre Fühler mit überschaubarem Aufwand auch nach neuen Märkten und internationalen Partnern ausstrecken.