Wir empfehlen, vor der Eröffnung oder sogar vor der Anmietung von Räumlichkeiten mit den folgenden Behörden Kontakt aufzunehmen, um Möglichkeiten und Schwierigkeiten des Vorhabens zu besprechen.
Bezirksinspektion
Der erster Kontakt für alle Gründer*innen in der Gastronomie ist die Bezirksinspektion. Die fünf Bezirksinspektionen Mitte, Süd, West, Ost und Nord sind in den Münchner Stadtbezirken verteilt. Sie unterstehen dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) und gehören zur Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz.
Welche Bezirksinspektion ist die richtige?
Entscheidend ist immer in welchem Stadtbezirk Sie die geplante Tätigkeit ausüben möchten.
Für die Stadtbezirke
1, 2, 3 – Bezirksinspektion Mitte
6, 7, 8, 17, 18, 19, 20 – Bezirksinspektion Süd
9, 21, 22, 23, 25 – Bezirksinspektion West
5, 13, 14, 15, 16 – Bezirksinspektion Ost
4, 10, 11, 12, 24 – Bezirksinspektion Nord
So finden Sie die zuständige Bezirksinspektion für Ihren Stadtbezirk:
Im München Portal erhalten Sie auf jeder Themenseite der Bezirksinspektion unten ein Suchfeld. Dort geben Sie die Straße und sofern vorhanden die Hausnummer ein, unter der Sie Ihre geplante Tätigkeit ausüben möchten. Anschließend wird nach einem Klick auf das Feld „Weiter“ die passende Bezirksinspektion wiederum ganz unten auf der Seite angezeigt.
Fragen zu Nutzungsänderung Baurecht, Stellplätze, Denkmalschutz, Brandschutz …
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Lokalbaukommission
Blumenstraße 19, Erdgeschoss
80331 München
Tel. 089 233-96484
Email plan.ha4-beratungszentrum@muenchen.de
www.stadt.muenchen.de
Aktuelle Informationen zu Öffnungs- und Beratungszeiten im München-Portal
Fragen zur Zweckentfremdung von Wohnraum
Sozialreferat
Bestandssicherung
Franziskanerstraße 8
81669 München
Tel. 089 233-67201, 089 233-67202
Email bestandssicherung.soz@muenchen.de
www.stadt.muenchen.de