Standort und Räumlichkeiten
Passen die Lage und das Umfeld zu Ihrem Vorhaben? Für ein Restaurant, ein Café, ein Lebensmittelgeschäft oder eine Modeboutique sind andere Kriterien wichtig, als für eine KITA, ein Ingenieurbüro, ein Yoga-Studio oder einen Lagerraum. Stellen Sie fest, welche Standortfaktoren für Sie wichtig sind, wie beispielsweise:
- Kunden- und Lieferanten-Nähe, Verkehrsanbindung und Parkplätze
- Objektgröße, -zustand und -ausstattung, Umweltthemen wie Lärmschutz, Mietpreisniveau
- Größe und Reichweite des Einzugsgebietes, Kaufkraft und Umsatzpotenzial, Nähe zu stark frequentierten Einrichtungen, Entfernung und Attraktivität vergleichbarer Mitbewerber
- Wie wird sich der Standort zukünftig entwickeln?
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Allgemeine Anforderungen
Welche Art und Größe von Räumlichkeit für Sie passen, hängt von den Besonderheiten Ihres Vorhabens ab. So sollten Räume für ein Ladengeschäft einen bestimmten Schnitt und ausreichend Schaufensterfläche besitzen. Planen Sie eine Praxis für Physiotherapie zu eröffnen, werden Sie Räume im Erdgeschoss bzw. mit Lift bevorzugen. Benötigen Sie ein Werkstatt, einen Lagerraum oder Büroflächen?
Tipp: Ein Gewerbemietvertrag weist deutliche Unterschiede zu einem Wohnungsmietvertrag auf.
Hier finden Sie ein Muster eines Mietvertrags für Gewerberäume.
Branchenspezifische und baurechtliche Anforderungen
Dazu kommen Vorschriften aus dem Baurecht, dem Brandschutz und Branchen-Vorschriften wie beispielsweise Anforderungen an Praxisräume oder an Räume für Kinderbetreuung oder Lebensmittelhygiene-Vorschriften für Räume, in denen Lebensmittel lagern, verarbeitet oder verkauft werden. Das Ladenschlussgesetz und das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage regelen die Öffnungszeiten von Geschäften. Aber auch für mobile Angebote wie Imbisswägen oder Foodtrucks gibt es Anforderungen an den Stellplatz. Wer im Straßenhandel Obst, Gemüse, Südfrüchte, Blumen, Maroni oder gebrannte Nüsse verkaufen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis für den Standplatz.
Muss eine Nutzungsänderung beantragt werden? Sind Umbaumaßnahmen und eine Baugenehmigung erforderlich?
Recherchieren Sie:
- Welche Nutzung ist laut Mietvertrag erlaubt?
- Welche Nutzung ist laut Baugenehmigung erlaubt:
Führen Sie eine bestehende gewerbliche Nutzung fort? Eventuell ist eine Ablöse an den Vormieter zu zahlen?
Müssen Sie eine Nutzungsänderung beantragen beispielsweise vorher Einzelhandel, künftig Gastronomie?
Nutzungsänderungen sind – auch ohne jede bauliche Maßnahme – grundsätzlich genehmigungspflichtig und Sie müssen einen Antrag auf Baugenehmigung stellen. Durch die Änderung der Nutzung können sich baurechtlichen Anforderungen ändern. Es können zum Beispiel zusätzliche brandschutzrechtliche Anforderungen entstehen, die Anforderungen an den Schallschutz können sich ändern oder lüftungs- und hygienetechnische Voraussetzungen müssen erfüllt werden. - Sind Umbaumaßnahmen und eine Baugenehmigung erforderlich?
Bei einem Antrag auf Baugenehmigung sind abhängig vom Genehmigungsverfahren verschiedene Punkte zu beachten. Dazu zählen beispielsweise:
- Barrierefreiheit
- Stellplätze und eventuell Stellplatzablöse-Gebühren, abhängig von der Nutzungsart der Räume und dem Standort im Stadtgebiet, siehe Stellplatzsatzung der Stadt München
- Brandschutz (Beratung durch die Branddirektion), Lärmschutz und Denkmalschutz
- Wird Wohnraum zweckentfremdet? Zweckentfremdungsantrag beim Amt für Wohnen und Migration
Zwei wichtige städtische Anlaufstellen
- Wenden Sie sich mit einer Vollmacht des Eigentümers an die Zentralregistratur im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, um die genehmigten Baupläne einzusehen und zu kopieren. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich!
- Mit Plänen und Vollmacht des Eigentümers erhalten Sie beim Servicezentrum der Lokalbaukommission (LBK) Beratung zu allgemeinen Fragen des Baurechts, erforderliche Antragsunterlagen, genehmigungsfreie Vorhaben etc.
Portale wie das GeoPortal München bieten Einsicht in Bebauungs- und Flächennutzungspläne. Häufig gestellte Fragen zur Nutzung des GeoPortals werden in den FAQs beantwortet. Wer aktuelle Karten, Pläne oder Geodaten in analoger oder digitaler Form benötigt, ist im „Servicezentrum GeodatenService München“ an der richtigen Stelle.
Stichwort: „häusliches Arbeitszimmer“
Viele Gründerinnen und Gründer starten erst einmal von zu Hause aus und richten sich ein Arbeitszimmer ein. Informieren Sie in diesem Fall Ihre*n Vermieter*in. Erkundigen Sie sich auch beim Amt für Wohnen und Migration, ob Sie Ihre Wohnung für gewerbliche Zwecke überhaupt nutzen dürfen und ob Sie dafür eine Genehmigung brauchen. Sind Sie Besitzer einer Eigentumswohnung, sollten Sie auch hier im Zweifelsfall eine Zustimmung einholen. In manchen Fällen kann ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich geltend gemacht werden – fragen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater!
Für den Bereich Lebensmittel und Gastronomie sind branchenspezifische Gründungsinformationen verfügbar mit zusätzlichen Hinweisen zu den Anforderungen an den Standort:
Unter bestimmten Voraussetzungen wie etwa die Zustimmung des Bezirksausschusses und die Gegebenheiten vor Ort können Sie eine Freischankfläche auf öffentlichen Grund für Ihren gastronomischen Betrieb beantragen. Nach Erhalt einer Sondernutzungserlaubnis dürfen Sie Tische, Stühle, Sonnenschirme und Pflanzgefäße aufstellen. Kontaktieren Sie dafür bitte die zuständige Bezirksinspektion, diese berät Sie zu den in Frage kommenden Flächen. Eine zusätzliche Baugenehmigung benötigen Sie bei Freischankflächen größer als 40 Quadratmeter (PDF, 675 KB).
Der Verkauf von Produkten im Rahmen von Veranstaltungen kann den Vertrieb über einen online Shop oder ein klassisches Ladengeschäft ergänzen. Hier kommen Sie direkt mit Ihren Kund*innen und Geschäftspartnern in Kontakt.
Die Messe München veranstaltet am Standort München sowie an internationalen Messeplätzen Messen, Kongresse und Veranstaltungen mit einem Fokus auf Investitionsgüter, Technologie und Konsumgüter. Der Eventkalender der Messegesellschaft informiert über aktuelle und geplante Veranstaltungen. Förderprogramme von Bund und Land unterstützen im Rahmen einer Messeförderung die Teilnahme junger Unternehmen an einigen Fachmessen.
Feste, Festivals und Märkte lassen sich auch im Veranstaltungskalender des München-Portals recherchieren.
Die Landeshauptstadt München ist Ihre Ansprechpartnerin für diese öffentlichen Märkte und Veranstaltungen:
Die Markthallen München verwalten den Großmarkt und den Schlachthof. Zu den Markthallen München gehören außerdem noch die vier festen Lebensmittelmärkte (Viktualienmarkt, Markt am Elisabethplatz, Markt am Wiener Platz und Pasinger Viktualienmarkt), der Blumengroßmarkt, die Gärtnerhalle und über 40 Wochen- und Bauernmärkte im Münchner Stadtgebiet. Informationen zum Pachten und Mieten von Marktständen, Flächen, Lagern und Büroräumen erhalten Sie im München-Portal. Der städtische Newsletter Service informiert über die aktuellen Mietangebote der Markthallen München.
Die traditionellen Märkten und Festen der Landeshauptstadt München wie die Auer Dulten, der Stadtgeburtstag, das Oktoberfest mit der Oidn Wiesn und der Christkindlmarkt am Marienplatz werden über das Referat für Arbeit und Wirtschaft betreut. Bewerbungsunterlagen und Informationen erhalten Sie im München-Portal.