Wie melden Gewerbetreibende eine GbR an?

Sie planen zu zweit oder mit weiteren Partnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, zu gründen?

So melden Gewerbetreibende die GbR bei den Behörden an:

1. Schritt: Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde

Für die Gewerbeanmeldung ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Gewerbe- und Ordnungsamt) zuständig, bei der Sie künftig Ihren Betriebssitz haben werden. In der Stadt München wenden Sie sich an das Gewerbeamt im Kreisverwaltungsreferat (KVR). Nutzen Sie für die Gewerbeanmeldung das Formular „Gewerbeanmeldung“ und bei Bedarf unsere Ausfüllhilfe mit Erläuterungen für jedes Feld der Gewerbeanmeldung.

Wichtig: Jede*r Gesellschafter*in füllt eine eigene Gewerbeanmeldung aus und nennt im Feld 1 des Formulars die Namen der anderen Gesellschafter. Die Gewerbeanmeldung kostet pro Gesellschafter*in 50 Euro.

Grundsätzlich besteht Gewerbefreiheit in Deutschland. Aber: Es gibt erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe , für die Sie besondere Unterlagen oder eine Erlaubnis benötigen. Für zulassungspflichtige Gewerbe im Handwerk benötigen Sie eine Zulassung der Handwerkskammer. Daneben gibt es im Handwerk zulassungsfreie und handwerksähnliche Tätigkeiten oder solche, die überhaupt nicht dem Handwerk zuzuordnen sind.

Zu den benötigten Unterlagen für eine Gewerbeanmeldung zählen unter anderem:

  • Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder):  gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Kopie
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten in Kopie
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei nebenberuflicher Tätigkeit) oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen: ein Registerauszug (mit allen Eintragungen) in Kopie
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Kopie der Erlaubnis
  • bei Betrieb eines Vollhandwerkes: Kopie der Handwerkskarte

Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige mit dem sogenannten Gewerbeschein. Diese Bescheinigung besagt nicht, dass Sie zur Ausübung dieses Gewerbes berechtigt sind und ersetzt somit auch nicht eine etwaige erforderliche Erlaubnis.

Gewerbeanmeldung (pdf, 145 KB)

Ausfüllhilfe Gewerbeanmeldung (pdf, 142 KB)

Informieren Sie sich über weitere Unterlagen im Einzelfall online auf der Website der Münchner Gewerbehörde:
www.muenchen.de

Tel.: 089 233-96030

 

Gewerbe persönlich nach Terminvereinbarung anmelden:
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Gewerbemeldungen
Implerstraße 11, 81371 München
online Terminvereinbarung

Gewerbe per Post oder per Email anmelden:
Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III, Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz, Gewerbemeldungen
Ruppertstr. 19, 80466 München
Email: gewerbemeldung.kvr@muenchen.de

 

2. Schritt: Anmeldung der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt

Innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs beziehungsweise nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie spätestens das Finanzamt informieren.

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt papierlos, da alle Fragebögen zur steuerlichen Erfassung nur noch online über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, dem sogenannten ELSTER-Portal, kostenfrei zur Verfügung stehen. Dort finden Sie auch meisten Steuerformulare. Für den Start benötigen Sie das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Personengesellschaft / -gemeinschaft„. Alternativ können Sie die Formulare auch über jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt. Bitte beachten Sie aber, dass für die authentifizierte Übermittlung Ihrer Steuerdaten eine einmalige Registrierung in Mein ELSTER notwendig ist.

Sehen Sie sich die zwei Schritte zur Registrierung beim Finanzamt auf unserer Spezialseite „Anmeldung“ an.

Weitere Schritte

Prüfen Sie, ob Sie sich bei weiteren Institutionen und Behörden wie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen, ob Sie amtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigen und welche Gesetze und Verordnungen für Ihre unternehmerische Praxis wichtig sein können.