Seniorenbegleitung

Ambulante Seniorenbegleiter*innen helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Häufig sind selbständige Seniorenbegleiter*innen das Bindeglied zwischen ehrenamtlichen Helfern und dem ambulanten Pflegedienst.

Welche Services werden Sie anbieten?

Alltagsbegleitung

  • Koordination und Begleitung bei Arzt- und Behördengängen
  • Fahr- und Einkaufsdienste
  • Gemeinsames Kochen, Lesen, Basteln, Musizieren
  • Brett- und Kartenspiele
  • Begleitung zu Veranstaltungen, Gottesdiensten oder Friedhöfen
  • kleinere Hilfen im Haushalt

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Reinigungs- und Ordnungsarbeiten
  • Einkaufen und Kochen
  • Waschen und Bügeln
  • Blumenpflege
  • Fahrdienste zum Arzt, Supermarkt etc.
  • Botengänge zum Beispiel zu Apotheke, Post etc.

Seniorenbegleiter bieten keine pflegerische Tätigkeiten an, sondern unterstützen bei der Alltagsgestaltung und -bewältigung.

Häufige Fragen:

Benötige ich eine besondere Erlaubnis für Fahrdienste?

In der Alltagsbegleitung zählen zu Fahrdiensten beispielsweise gemeinsame Fahrten zu Arzt, Apotheke, Friseur, Supermarkt oder Veranstaltungen. Ein Personenbeförderungsschein wird jedoch nur benötigt, wenn für die Fahrten eine zeit- und entfernungsabhängige Gebühr wie bei einer Taxifahrt verlangt wird.

Zählen handwerkliche Tätigkeiten zu den haushaltsnahmen Dienstleistungen?

Handwerkliche Tätigkeiten, die im Regelfall von Fachkräften durchgeführt werden oder die keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben, sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Tätigkeiten wie Gartenarbeiten und Schneeräumen sind ebenfalls keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Lassen Sie sich von der Handwerkskammer für München und Oberbayern beraten.

Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?

Wenn Sie bei der Zubereitung von Speisen direkten Kontakt mit Lebensmitteln haben oder unverpackte Lebensmittel transportieren, benötigen Sie ein solches Zeugnis. Das Gesundheitszeugnis wird nach einer medizinischen Belehrung durch das Gesundheitsamt oder den beauftragten Ärzt*innen ausgestellt. Diese sogenannte Erstbelehrung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Das Gesundheitsamt München bietet eine online Belehrung an.

Kann ich auch pflegerische Tätigkeiten übernehmen und abrechnen?

Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur von qualifizierten Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes ausgeführt werden. Dazu zählen auch das Richten und Verabreichen von Medikamenten, Blutzuckermessungen oder Hilfe bei der Körperpflege. Im Fachportal für Leistungserbringer erhalten Sie bei Fragen Unterstützung der AOK Bayern.

Darf ich für Kunden Rechtsgeschäfte tätigen?

Nein, rechtliche Betreuer werden unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht bestellt. Lassen Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten.

Ist Seniorenbetreuung eine freiberuflich oder gewerbliche Tätigkeit?

In den meisten Fällen ist die Seniorenbetreuung eine gewerbliche Tätigkeit und somit eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Lassen Sie sich gerne vom Institut für Freie Berufe beraten.

Welche Qualifikationen sind erforderlich?

Sie wollen Ihre Leistungen direkt mit den Kundinnen und Kunden abrechnen?

Ohne Beteiligung der Pflegekasse entfällt die Verpflichtung zum Nachweis von Qualifikationen. Sie stellen Ihre Leistungen dann den Klienten direkt in Rechnung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin, ob für Ihre Leistungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer in Frage kommt. Einen Überblick zur Rechnungsstellung, Steuern und der sogenannten „Kleinunternehmerregelung“ in Sachen Umsatzsteuer bietet unsere Seite Steuern und Buchführung.

Businessplan und Geschäftskonzept

Ein sorgfältig ausgearbeiteter und kritisch durchdachter Businessplan mit einem aussagekräftigen Text- und Zahlenteil ist eine wichtige Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Nach außen hin ist der Businessplan die Entscheidungsgrundlage für Kooperationspartner wie beispielsweise Pflegedienste, Nachbarschaftshilfe, Wohlfahrtsverbände, Geldgeber oder potenzielle Beschäftigte.

Machen Sie sich auch vertraut mit den rechtlichen Vorgaben zu Themen wie Arbeitsschutz und -recht, Hygiene, Lebensmittelrecht, Infektionsschutz, gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherungen, betriebliche Versicherungen und Buchhaltungspflichten.

Exkurs: Abrechnung mit der Pflegekasse

Sie wollen Ihre Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen?

Diese Möglichkeit haben Fachkräfte mit einer geeigneten Qualifikation, die vom Bayerischen Landesamt für Pflege anerkannt sind und deren Angebot in den Bereich der haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitungen fällt.

Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Qualifikationen als Fachkraft, dem Anerkennungsprozess und weiteren Voraussetzungen, um als sogenannte „Selbständig tätige Einzelperson“ mit einem „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ mit der Pflegeversicherung abzurechnen, erhalten Sie auf der Website der Fachstelle für Demenz und Pflege.

Sie sich hierzu von den Fachleuten der Fachstelle beraten:
Zentrale Anlaufstellen für alle Fragen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Tel.  089 / 43 66 96 51
www.demenz-pflege-oberbayern.de