Bezirksinspektion
Die fünf Bezirksinspektionen Mitte, Süd, West, Ost und Nord sind in den Münchner Stadtbezirken verteilt. Sie unterstehen dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) und gehören zur Hauptabteilung III „Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz „.
Die Bezirksinspektionen sind unter anderem zuständig für den Vollzug des Gaststättenwesens, unterstützen beim Vollzug der Gewerbeordnung sowie von sicherheits- und ordnungsrechtlichen Vorschriften. Hier werden auch werden auch grundsätzliche Themen zum Beispiel die Freiluftgastronomie, die Sperrzeitregelung oder die Lebensmittelüberwachung und die Gaststättentechnik behandelt. Bei Fragen zu den Vorgaben zum Umgang mit fetthaltigem Abwasser aus Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung wenden Sie sich an die Münchner Stadtentwässerung. Bei Fragen zur Gewerbeabfallentsorgung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München Ihr Ansprechpartner.
Die Bezirksinspektionen sind auch für die Erlaubnis einer Sondernutzung zuständig. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt wird. Zu den besonders häufig nachgefragte Sondernutzungen zählen das Aufstellen von mobiler Gastronomie wie beispielsweise Foodtrucks, Warenauslage, Pflanzgefäße, Sitzgelegenheiten oder Fahrradständer vor Geschäften, Verkaufstände für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse, Kunsthandwerk oder Tagszeitungen. Auch ein Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone fällt unter die Sondernutzung.
Welche Bezirksinspektion ist die richtige?
Entscheidend ist immer in welchem Stadtbezirk Sie die geplante Tätigkeit ausüben möchten.
Für die Stadtbezirke
1, 2, 3 – Bezirksinspektion Mitte
6, 7, 8, 17, 18, 19, 20 – Bezirksinspektion Süd
9, 21, 22, 23, 25 – Bezirksinspektion West
5, 13, 14, 15, 16 – Bezirksinspektion Ost
4, 10, 11, 12, 24 – Bezirksinspektion Nord
So finden Sie die zuständige Bezirksinspektion für Ihren Stadtbezirk:
Im München Portal erhalten Sie auf jeder Themenseite der Bezirksinspektion unten ein Suchfeld. Dort geben Sie die Straße und sofern vorhanden die Hausnummer ein, unter der Sie Ihre geplante Tätigkeit ausüben möchten. Anschließend wird nach einem Klick auf das Feld „Weiter“ die passende Bezirksinspektion wiederum ganz unten auf der Seite angezeigt.