Die fünf Bezirksinspektionen Mitte, Süd, West, Ost und Nord sind in den Münchner Stadtbezirken verteilt. Sie unterstehen dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) und gehören zur Hauptabteilung III „Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz“.
Gründerinnen und Gründer wenden sich an Ihre Bezirksinspektion bei Fragen zu:
A. Eröffnung und Betrieb von Gaststätten, Cafés, Imbiss, Kantinen, Diskotheken, Foodtrucks, Kaffee-Fahrräder, Lieferservices…
- Betrieb von Gaststätten und Diskotheken
- Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
- Vorübergehende Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke vorübergehend aus besonderem Anlass ausgeschenkt werden.
- Anforderungen an Foodtrucks und ortsveränderliche Imbisse (PDF, 87 KB)
- Anforderungen an Lebensmittelstände auf Märkten und Festen (PDF, 138 KB)
- Wasseranschluss für ortsfeste Imbiss – und Verkaufsstände (PDF, 67 KB)
- Freiluftgastronomie
- Sperrzeiten
- Lebensmittelüberwachung
- Verkaufsautomaten für Lebensmittel
- Gaststättentechnik
- Gaststättenlärm
- Rauchverbot
- Anlieferung von Lebensmitteln im Rahmen eines Lieferservices (PDF, 76 KB)
- Aufstellen von Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
B. Lebensmittel in Privaträumen
C. Lebensmittelhygiene
- Schulung: Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln (PDF, 75 KB)
- Schulung: Hygieneschulung nach § 4 LMHV (PDF, 72 KB)
- Betriebliche Eigenkontrolle (PDF, 94 KB)
- Pflicht zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (PDF, 62 KB)
- Lebensmittelkontrolle
- weitere Merkblätter zur Hygiene in Lebensmittelbetrieben
D. Lebensmittelkennzeichnung
- Geografische Angaben von Lebensmitteln (PDF, 111 KB)
- Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen in der Speisekarte (PDF, 266 KB)
- Kennzeichnung von Döner Kebab, Drehspießen und Gyros (PDF, 70 KB)
E. Lebensmittelunternehmen
F. Sondernutzung
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt wird. Zu den besonders häufig nachgefragte Sondernutzungen zählen das Aufstellen von mobiler Gastronomie wie beispielsweise Foodtrucks, Warenauslage, Pflanzgefäße, Sitzgelegenheiten oder Fahrradständer vor Geschäften, Verkaufstände für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse, Kunsthandwerk oder Tagszeitungen. Auch ein Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone fällt unter die Sondernutzung.
Bei Fragen zu den Vorgaben zum Umgang mit fetthaltigem Abwasser aus Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung wenden Sie sich an die Münchner Stadtentwässerung. Bei Fragen zur Gewerbeabfallentsorgung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München Ihr Ansprechpartner.
F. Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, Tabak, E-Zigaretten, Spielzeug, Putzmittel, Brillen, Kleidung, Geschirr und freiverkäuflichen Arzneimitteln, Kennzeichnung von Pelzen
Auch bei Fragen zu diesen Produkten können sich Gründerinnen und Gründer an die städtische Lebensmittelüberwachung in den Bezirksinspektionen wenden, die hierzu auch Merkblätter veröffentlicht hat.
An welche Bezirksinspektion soll ich mich wenden?
Entscheidend ist immer in welchem Stadtbezirk Sie die geplante Tätigkeit ausüben möchten.
Für die Stadtbezirke
1, 2, 3 – Bezirksinspektion Mitte
6, 7, 8, 17, 18, 19, 20 – Bezirksinspektion Süd
9, 21, 22, 23, 25 – Bezirksinspektion West
5, 13, 14, 15, 16 – Bezirksinspektion Ost
4, 10, 11, 12, 24 – Bezirksinspektion Nord
Sind Sie sich nicht sicher, in welchem Stadtbezirk Ihre Straße liegt?
Im München Portal erhalten Sie auf jeder Themenseite der Bezirksinspektion unten ein Suchfeld, zum Beispiel hier. Dort geben Sie die Straße und sofern vorhanden die Hausnummer ein, unter der Sie Ihre geplante Tätigkeit ausüben möchten. Anschließend wird nach einem Klick auf das Feld „Weiter“ die passende Bezirksinspektion wiederum ganz unten auf der Seite angezeigt.