Mit einer zur Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit können Sie in München Ihr Gründungsvorhaben verwirklichen. Je nachdem, ob Sie planen, gewerbetreibend oder freiberuflich tätig zu werden, gelten unterschiedliche Bedingungen.
Gut zu wissen: Die Begriffe Freelancer, freier Mitarbeiter und Freiberufler werden oft fälschlicherweise synonym genutzt. Freelancer sind gewerblich oder freiberuflich tätige Personen, die im Auftrag eines anderen Unternehmens arbeiten. Dabei sind sie selbständiger und nicht angestellt. Freelancer und Auftraggeber sollten auf das Thema Scheinselbstständigkeit achten.
Gut zu wissen: Qualifikationen und Berufserlaubnis
Für einige Tätigkeiten sind besondere beruflichen Qualifikationen oder auch eine Berufserlaubnis erforderlich. Ihre Qualifikationen müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Um zu erfahren, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können, können Sie den Anerkennungs-Finder nutzen.
A. Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibende*r
Falls Sie ein Gewerbe gründen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 AufenthG erhalten, wenn:
- für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis besteht und
- Ihre Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Entscheidend bei der Prüfung dieser Punkte sind vor allem die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee, Ihre unternehmerischen Erfahrungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation sowie Ihr Beitrag für Innovation und Forschung.
Dass Sie die geforderten Bedingungen erfüllen, müssen Sie überzeugend in Ihrem Businessplan darstellen. Investieren Sie deshalb ausreichend Zeit und Energie bei der Ausarbeitung eines detaillierten Businessplans, der darlegt, was Sie genau vorhaben und wie Sie es konkret umsetzen wollen. Ihr Businessplan sollte so sorgfältig ausgearbeitet sein wie es beispielsweise für einen Kreditantrag bei einer Bank notwendig ist.
Die Ausländerbehörde der Stadt München benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibende*r folgende Unterlagen:
- Antragsformular (PDF, 242 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Gültiger Nationalpass
- Aktuelles biometrisches Foto (vgl. Foto-Mustertafel, PDF, 565 KB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 64 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Krankenversicherung
- vollständiges Unternehmenskonzept (Businessplan) mit Angaben zu:
- Gründerprofil/ Gründungsteam mit einer Einschätzung Ihrer fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und Darstellung Ihrer Branchenerfahrungen
- Markteinschätzung mit Marktpotential, Zielgruppe
- Wettbewerbssituation mit Konkurrenten-Analyse, Stärken- und Schwächen-Analyse
- Standortanalyse
- Unternehmensorganisations- und Personalmanagement mit Rechtsformwahl, Aufgabenorganisation (Organigramm), Ablauforganisation, Personalstruktur
- Risikoanalyse
- Finanzwirtschaftliche Planungen für drei Jahre bestehend aus Investitions- und Kapitalbedarfsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan mit detaillierte Erläuterungen und Erklärung der Kalkulationsgrundlagen
- Eigenkapitalnachweise oder Finanzierungsnachweise für den genannten Kapitalbedarf zum Beispiel Kontoauszüge, Finanzierungszusagen, Bankbestätigungen
- Personalentwicklungsplanung mit Informationen zu Zeitplan und Anzahl geplanter Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze.
- Bei Personaleinstellung: Stellenprofil mit detaillierten Angaben zum Anforderungsprofil, Aufgabenbereich, Vergütung, Eintrittsdatum, Teil-/ Vollzeit
- Geschäftskontakte im In- und Ausland, Art und Ausmaß von deren Einbindung (soweit vorhanden), zum Beispiel Absichtserklärungen, Vorverträge, Auftragsbestätigungen
- Informationen zum Beitrag des Vorhabens für Innovation und Forschung
- ausführlicher Lebenslauf mit Referenzen und Informationen über Ihre Erfahrungen als Unternehmer*in, Zeugnissen, Diploma, Nachweisen über Ausbildungen
- bei ausländischen Unterlagen: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer und zum Beispiel bei Qualifikationsnachweisen eine förmliche Anerkennung
- Nachweis über angemessene Altersversorgung, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
- Für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Gebühr von 100 Euro fällig.
Falls Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen können. Darunter versteht die städtische Ausländerbehörde beispielsweise eine Rentenversicherung, die bei Renteneintritt ein Kapitalvermögen von mindestens 250.000 Euro garantiert. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie von der städtischen Ausländerbehörde.
Ihr Businessplan wird nicht nur von der Ausländerbehörde München geprüft und betriebswirtschaftlich analysiert, sondern auch zur Prüfung an die IHK München und Oberbayern geschickt, die dann eine Stellungnahme für die Ausländerbehörde abgeben. Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen benötigt die IHK für eine Stellungnahme weitere Unterlagen, abhängig von der gewählten Rechtsform, siehe Checkliste (PDF, 77 KB):
Abhängig von der Art der geplanten selbständigen Tätigkeit kann die Ausländerbehörde eine Stellungnahme von der Handwerkskammer für München und Oberbayern oder anderen Berufsvertretungen anfordern. Diese Stellungnahmen dienen der Orientierung, die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis trifft die Ausländerbehörde.
B. Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit in einem Freien Beruf
Wenn Sie sich in einem Freien Beruf selbstständig machen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz zu erhalten, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.
Die Ausländerbehörde der Stadt München benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibende*r folgende Unterlagen:
- Antragsformular (PDF, 242 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Gültiger Nationalpass
- Aktuelles biometrisches Foto (vgl. Foto-Mustertafel, PDF, 565 KB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 64 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Krankenversicherung
- Ertragsvorschau
- ausführlicher Lebenslauf (mit Referenzen und Informationen über Ihre Erfahrungen als Unternehmer, Zeugnissen, Diploma, Nachweisen über Ausbildungen)
- bei ausländischen Unterlagen: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer und zum Beispiel bei Qualifikationsnachweisen eine förmliche Anerkennung
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Vorhabens
- Absichtserklärungen („Letter of intent“) zur Zusammenarbeit, Dienstleistungsverträge
- Honorarverträge
- Berufserlaubnis und Nachweis über berufliche Qualifikationen sofern für die freiberufliche Tätigkeit erforderlich
- Nachweis über angemessene Altersversorgung, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
- Für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Gebühr von 100 Euro fällig.
Falls Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen können. Darunter versteht die städtische Ausländerbehörde beispielsweise eine Rentenversicherung, die bei Renteneintritt ein Kapitalvermögen von mindestens 250.000 Euro garantiert. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie von der städtischen Ausländerbehörde.
Was ist ein Freier Beruf?
Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach Paragraf 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes handeln. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Journalisten, Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Übersetzer, Dolmetscher, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten.
Klären Sie gleich zu Beginn, ob Ihre geplante selbständige Tätigkeit zu den Freien Berufen gehört oder ein Gewerbe ist. Dies hat viele rechtliche und steuerliche Folgen. Welcher Beruf tatsächlich zu den Freien Berufen gehört, ist nicht immer leicht festzustellen.
Lassen Sie sich beraten:
Institut für Freie Berufe (IFB)
Gründungshotline 0911 23 565 28, Montag bis Freitag von 9 bis 13.30 Uhr
www.ifb.uni-erlangen.de
Qualifikationen und Berufserlaubnis
Für einige freiberufliche Tätigkeiten sind besondere beruflichen Qualifikationen oder auch eine Berufserlaubnis erforderlich. Ihre Qualifikationen müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Um zu erfahren, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können, können Sie den Anerkennungs-Finder nutzen. Wenn Sie eine ausländische Qualifikation besitzen und in der Region München wohnen, berät Sie die städtische Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK) für München und Oberbayern können Sie beraten.
C. Hinweis für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika und von Japan
Die Ausländerbehörde München informiert auf ihrer Website, dass anstelle der oben genannten Unterlagen Bürgerinnen und Bürger dieser Staaten die folgenden Unterlagen für eine Antrag auf Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibende*r in München benötigen:
- Antragsformular (PDF, 242 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Gültiger Nationalpass
- Aktuelles biometrisches Foto (vgl. Foto-Mustertafel, PDF, 565 KB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 64 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Nachweis über eine Altersversorgung (Pflichtversicherung für Selbständige bzw. Lebensversicherung in ausreichender Höhe)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
D. Voraussetzungen für internationale Studierende
Ausländische Studierende aus Drittstaaten, die während ihres Studiums an einer deutschen Hochschulen eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten, benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde München kann eine Erlaubnis erteilen, wenn die selbständige Tätigkeit
- dadurch der Abschluss des Studiums nicht gefährdet wird und
- sie einen Zusammenhang zwischen der von Ihnen auszuführenden Tätigkeit und Ihrem Studium erkennen lässt.
Die selbständige Tätigkeit muss im Grunde wie eine abhängige Beschäftigung ausgestaltet sein, beispielsweise als Honorarkraft, studentische Hilfskraft. Während Ihres Studiums dürfen Sie pro Kalenderjahr nicht mehr als 120 Tage oder 240 halbe Tage arbeiten. Studentische Nebentätigkeiten oder als studentische Hilfskraft an der Hochschule, Universität oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen werden nicht die 120-Tage-Regelung angerechnet.
Der Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD) hat die Regeln für Studierende mit Nebenjobs zusammengefasst.