Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU – Europäische Union oder der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen keine gesonderte Erlaubnis für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Die folgenden Informationen geben eine erste Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung – das Münchner Gründungsbüro berät nicht zu diesem Thema. Kontakte zu passenden Beratungsstellen finden Sie ganz unten. Zuständig für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist allein die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung der Stadt München (bisher: Ausländerbehörde).
Bürgerinnen und Bürger von Staaten, die nicht der EU – Europäische Union oder den EFTA-Staaten angehören, müssen klären, ob ihr Aufenthaltstitel die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlaubt, oder ob sie vor dem Start einer selbständigen Tätigkeit eine zusätzliche Erlaubnis bei ihrer Ausländerbehörde beantragen müssen.
Enthält Ihr Aufenthaltstitel einen der folgenden Einträge brauchen Sie keine gesonderte Erlaubnis für eine selbstständige Erwerbstätigkeit:
- “Erwerbstätigkeit gestattet” oder “Selbständige Tätigkeit gestattet“
Tipp: Diesen Eintrag finden Sie häufig im sogenannten Zusatzblatt in Form einer Klappkarte unter der Überschrift “Nebenbestimmungen”. - „Niederlassungserlaubnis“
- Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 2 AufenthG für anerkannte subsidiär Schutzberechtigte
Sind Sie mit einem Visum zum Zweck des Familiennachzugs nach München eingereist? Sie haben sich beim Bürgerbüro angemeldet und haben bei der Ausländerbehörde München noch vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis beantragt? Sobald Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten, haben Sie sofort das uneingeschränkte Recht, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen. Dazu zählt auch eine selbständige Tätigkeit. Mehr über den Nachzug zu ausländischen Familienangehörigen erfahren und Checkliste (PDF, 1,87 MB) herunterladen.
Ausländische Studierende aus Drittstaaten, die während ihres Studiums an einer deutschen Hochschulen eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchten, benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Leben Sie im Münchner Stadtgebiet?
Wenden Sie sich an die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) der Stadt München. Die Servicestelle ist Teil des Kreisverwaltungsreferats, Abteilung KVR-II/35. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Information und Beratung, Erteilen von Aufenthaltstiteln und von Genehmigungen zur Ausübung einer Beschäftigung sowie Beteiligung an Visaerteilungen. Sie erreichen die Servicestelle am Servicetelefon unter der Nummer 089 233-96010, über das online Kontaktformular oder per Post. Sie können die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München)an der Ruppertstraße 19 nur mit einem Termin besuchen. Die FAQs geben Antworten auf häufige gestellte Fragen.
Leben Sie im Münchner Umland?
Wenden Sie sich an das Landratsamt Ihres Landkreises.
Leben Sie noch nicht in Deutschland?
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) beantragen.
Staatsangehörige aus anderen Ländern brauchen in vielen Fällen erst ein Visum, damit sie einreisen dürfen. Für das Visum müssen Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland wenden. Auf dieser Weltkarte finden Sie Angebote und Kontaktdaten deutscher Institutionen in Ihrer Nähe. Beim Auswärtigen Amt bekommen Sie alle Informationen darüber, ob Sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen und wie Sie ein Visum beantragen können. Der Visa-Navigator hilft Ihnen, das passende Visum auszuwählen.
Wenn Sie ein Visum zur Selbständigkeit beantragen, wird die Auslandsvertretung Ihren Visumsantrag an die städtische Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) in München weiter, wenn Sie in der Stadt München wohnen möchten. Die Servicestelle fordert die notwendigen Unterlagen an, prüft diese und gibt der Auslandsvertretung Rückmeldung. Anhand dieser Rückmeldung entscheidet die Auslandsvertretung, ob ein Einreisevisum für Ihre geplante Tätigkeit erteilt werden kann. Das erteilte Einreisevisum ist üblicherweise für drei Monate gültig und muss in Deutschland bei der städtischen Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) vor Ort in eine längerfristig gültige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Denken Sie daran, sich nach Ihrer Ankunft in München als Erstes im Bürgerbüro anzumelden. Dort bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung wird häufig von anderen Behörden verlangt, als Beweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind.
Auf einen Blick: Visum zur Selbstständigkeit (PDF, 463 KB)
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Selbständigkeit erhalten können.
Mit einer zur Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit können Sie in München Ihr Gründungsvorhaben verwirklichen. Je nachdem, ob Sie planen, gewerbetreibend oder freiberuflich tätig zu werden, gelten unterschiedliche Bedingungen.
Gut zu wissen:
Die Begriffe Freelancer, freier Mitarbeiter und Freiberufler werden oft fälschlicherweise synonym genutzt. Freelancer sind gewerblich oder freiberuflich tätige Personen, die im Auftrag eines anderen Unternehmens arbeiten. Dabei sind sie selbständiger und nicht angestellt. Freelancer und Auftraggeber sollten auf das Thema Scheinselbstständigkeit achten.
Gut zu wissen: Qualifikationen und Berufserlaubnis
Für einige Tätigkeiten sind besondere beruflichen Qualifikationen oder auch eine Berufserlaubnis erforderlich. Ihre Qualifikationen müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Um zu erfahren, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können, können Sie den Anerkennungs-Finder nutzen.
A. Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibende*r
Falls Sie ein Gewerbe gründen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 AufenthG erhalten, wenn:
- für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis besteht und
- Ihre Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Entscheidend bei der Prüfung dieser Punkte sind vor allem die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee, Ihre unternehmerischen Erfahrungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation sowie Ihr Beitrag für Innovation und Forschung.
Dass Sie die geforderten Bedingungen erfüllen, müssen Sie überzeugend in Ihrem Businessplan darstellen. Investieren Sie deshalb ausreichend Zeit und Energie bei der Ausarbeitung eines detaillierten Businessplans, der darlegt, was Sie genau vorhaben und wie Sie es konkret umsetzen wollen. Ihr Businessplan sollte so sorgfältig ausgearbeitet sein wie es beispielsweise für einen Kreditantrag bei einer Bank notwendig ist.
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibende*r folgende Unterlagen:
- Antragsformular (PDF, 242 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Gültiger Nationalpass
- Aktuelles biometrisches Foto (vgl. Foto-Mustertafel, PDF, 565 KB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 64 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Krankenversicherung
- vollständiges Unternehmenskonzept (Businessplan) mit Angaben zu:
- Gründerprofil/ Gründungsteam mit einer Einschätzung Ihrer fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und Darstellung Ihrer Branchenerfahrungen
- Markteinschätzung mit Marktpotential, Zielgruppe
- Wettbewerbssituation mit Konkurrenten-Analyse, Stärken- und Schwächen-Analyse
- Standortanalyse
- Unternehmensorganisations- und Personalmanagement mit Rechtsformwahl, Aufgabenorganisation (Organigramm), Ablauforganisation, Personalstruktur
- Risikoanalyse
- Finanzwirtschaftliche Planungen für drei Jahre bestehend aus Investitions- und Kapitalbedarfsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan mit detaillierte Erläuterungen und Erklärung der Kalkulationsgrundlagen
- Eigenkapitalnachweise oder Finanzierungsnachweise für den genannten Kapitalbedarf zum Beispiel Kontoauszüge, Finanzierungszusagen, Bankbestätigungen
- Personalentwicklungsplanung mit Informationen zu Zeitplan und Anzahl geplanter Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze.
- Bei Personaleinstellung: Stellenprofil mit detaillierten Angaben zum Anforderungsprofil, Aufgabenbereich, Vergütung, Eintrittsdatum, Teil-/ Vollzeit
- Geschäftskontakte im In- und Ausland, Art und Ausmaß von deren Einbindung (soweit vorhanden), zum Beispiel Absichtserklärungen, Vorverträge, Auftragsbestätigungen
- Informationen zum Beitrag des Vorhabens für Innovation und Forschung
- ausführlicher Lebenslauf mit Referenzen und Informationen über Ihre Erfahrungen als Unternehmer*in, Zeugnissen, Diploma, Nachweisen über Ausbildungen
- bei ausländischen Unterlagen: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer und zum Beispiel bei Qualifikationsnachweisen eine förmliche Anerkennung
- Nachweis über angemessene Altersversorgung, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
- Für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Gebühr von 100 Euro fällig.
Falls Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen können. Darunter versteht die städtische Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) beispielsweise eine Rentenversicherung, die bei Renteneintritt ein Kapitalvermögen von mindestens 250.000 Euro garantiert. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie von dieser Servicestelle.
Ihr Businessplan wird nicht nur von der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) geprüft und betriebswirtschaftlich analysiert, sondern auch zur Prüfung an die IHK München und Oberbayern geschickt, die dann eine Stellungnahme für die Servicestelle abgeben. Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen benötigt die IHK für eine Stellungnahme weitere Unterlagen, abhängig von der gewählten Rechtsform, siehe Checkliste (PDF, 77 KB):
- Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, wird als Nachweis ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt.
- Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften wird der Gesellschaftsvertrag benötigt.
Abhängig von der Art der geplanten selbständigen Tätigkeit kann die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) eine Stellungnahme von der Handwerkskammer für München und Oberbayern oder anderen Berufsvertretungen anfordern. Diese Stellungnahmen dienen der Orientierung, die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis trifft die Ausländerbehörde.
B. Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit in einem Freien Beruf
Wenn Sie sich in einem Freien Beruf selbstständig machen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz zu erhalten, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) benötigt für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit im Freien Beruf folgende Unterlagen:
- Antragsformular (PDF, 242 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Gültiger Nationalpass
- Aktuelles biometrisches Foto (vgl. Foto-Mustertafel, PDF, 565 KB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 64 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Krankenversicherung
- Ertragsvorschau
- ausführlicher Lebenslauf (mit Referenzen und Informationen über Ihre Erfahrungen als Unternehmer, Zeugnissen, Diploma, Nachweisen über Ausbildungen)
- bei ausländischen Unterlagen: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer und zum Beispiel bei Qualifikationsnachweisen eine förmliche Anerkennung
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Vorhabens
- Absichtserklärungen („Letter of intent“) zur Zusammenarbeit, Dienstleistungsverträge
- Honorarverträge
- Berufserlaubnis und Nachweis über berufliche Qualifikationen sofern für die freiberufliche Tätigkeit erforderlich
- Nachweis über angemessene Altersversorgung, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
- Für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Gebühr von 100 Euro fällig.
Falls Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen können. Darunter versteht die städtische Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) beispielsweise eine Rentenversicherung, die bei Renteneintritt ein Kapitalvermögen von mindestens 250.000 Euro garantiert. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie von dieser Servicestelle.
Was ist ein Freier Beruf?
Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach Paragraf 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes handeln. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Journalisten, Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Übersetzer, Dolmetscher, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten.
Klären Sie gleich zu Beginn, ob Ihre geplante selbständige Tätigkeit zu den Freien Berufen gehört oder ein Gewerbe ist. Dies hat viele rechtliche und steuerliche Folgen. Welcher Beruf tatsächlich zu den Freien Berufen gehört, ist nicht immer leicht festzustellen.
Lassen Sie sich beraten:
Institut für Freie Berufe (IFB)
Gründungshotline 0911 23 565 28, Montag bis Freitag von 9 bis 13.30 Uhr
www.ifb.uni-erlangen.de
Qualifikationen und Berufserlaubnis
Für einige freiberufliche Tätigkeiten sind besondere beruflichen Qualifikationen oder auch eine Berufserlaubnis erforderlich. Ihre Qualifikationen müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Um zu erfahren, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können, können Sie den Anerkennungs-Finder nutzen. Wenn Sie eine ausländische Qualifikation besitzen und in der Region München wohnen, berät Sie die städtische Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK) für München und Oberbayern können Sie beraten.
C. Hinweis für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika und von Japan
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) informiert auf ihrer Website, dass anstelle der oben genannten Unterlagen Bürgerinnen und Bürger dieser Staaten die folgenden Unterlagen für eine Antrag auf Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibende*r in München benötigen:
- Antragsformular (PDF, 242 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Gültiger Nationalpass
- Aktuelles biometrisches Foto (vgl. Foto-Mustertafel, PDF, 565 KB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 64 KB), ausgefüllt, unterschrieben
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Nachweis über eine Altersversorgung (Pflichtversicherung für Selbständige bzw. Lebensversicherung in ausreichender Höhe)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
Vereinbaren Sie über das Kontaktformular einen persönlichen Termin in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München). Besprechen Sie Ihren geplanten Antrag und klären Sie die erforderlichen Antragsschritte und Dokumente dort direkt im Gespräch.
Investieren Sie ausreichend Zeit und Energie in die Ausarbeitung Ihres Businessplans. Entscheidend für die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages ist die Vollständigkeit und Qualität der von Ihnen eingereichten Unterlagen. Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel für eine schnelle Bearbeitung. Ihre Unterlagen werden von der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) geprüft und betriebswirtschaftlich analysiert.
Wenn Ihr Antrag erfolgreich war, erhalten Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 21 Aufenthaltsgesetz. Wenn Sie nach Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis weiterhin selbständig arbeiten möchten, müssen Sie eine Verlängerung bei der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) beantragen. Hierfür legen Sie noch einmal alle Unterlagen wie bei der ersten Antragstellung vor. Zusätzlich wird diese Servicestelle die tatsächliche Geschäftsentwicklung anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Ihrer ursprünglich eingereichten Finanzplanung und dem Businessplan vergleichen.
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU – Europäische Union oder der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen keine gesonderte Erlaubnis für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Bürgerinnen und Bürger der anderen Staaten zählen zu den sogenannten Drittstaatsangehörigen. Sie müssen klären, ob ihr Aufenthaltstitel die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erlaubt, oder ob sie vor dem Start einer selbständigen Erwerbstätigkeit eine zusätzliche Erlaubnis bei ihrer Ausländerbehörde beantragen müssen.
Sie studieren an einer Hochschule in München? Sie möchten nebenbei eine selbständige Tätigkeit aufnehmen?
Laut Aufenthaltsgesetz ist für Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium nur eine unselbständige Tätigkeit erlaubt. Daher benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis für Studium oder Ausbildung eine weitere Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) kann Studierenden eine Erlaubnis erteilen, wenn die selbständige Tätigkeit
- den Abschluss des Studiums nicht gefährdet wird und
- sie einen Zusammenhang zwischen der von Ihnen auszuführenden Tätigkeit und Ihrem Studium erkennen lässt.
Die selbständige Tätigkeit muss im Grunde wie eine abhängige Beschäftigung ausgestaltet sein, beispielsweise als Honorarkraft, studentische Hilfskraft. Während Ihres Studiums dürfen Sie pro Kalenderjahr nicht mehr als 140 Tage oder 280 halbe Tage arbeiten. Studentische Nebentätigkeiten oder als studentische Hilfskraft an der Hochschule, Universität oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen werden nicht die 140-Tage-Regelung angerechnet.
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München)
Tel. 089 233 96010
E-Mail studenten-ii3.kvr@muenchen.de
www.muenchen.de
Tipp: Bevor Sie neben dem Studium eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, informieren Sie sich auch welche Auswirkungen das zusätzliche Einkommen auf Ihre gesetzliche Krankenversicherung, Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe, BAföG oder Wohngeld hat.
Gründen Sie mit dem EXIST-Gründungsstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz oder einem anderen Stipendium eines Bundeslandes in Deutschland ein Startup?
Dann können Sie ein Visum oder Aufenthaltstitel für eine Startup Gründung nach Paragraf 21 Absatz 2b Aufenthaltsgesetz erhalten. Lassen Sie sich beraten! Ansprechpartner ist Ihre Hochschule und das GCCC Globale Zertifizierungs- und Beratungsstelle für internationale Gründungsteams.
GCCC
Tel. 030 20199-3379
E-Mail t.grossmann@fz-juelich.de
www.ptj.de
Werden Sie Ihr Studium in Kürze abschließen und möchten anschließend im Haupterwerb eine selbständige Tätigkeit aufnehmen?
Dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler*in oder Forscher*in tätig sind, nach Paragraf 21 Absatz 2a Aufenthaltsgesetz erhalten:
- Voraussetzung für Hochschulabsolventen ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums, das zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigt. Ihre beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss also in einem Zusammenhang mit den Kenntnissen stehen, die Sie in der Hochschulausbildung erworben haben.
- Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Forscher*in oder Wissenschaftler*in sind, muss die angestrebte selbstständige Tätigkeit einen Zusammenhang mit Ihrer bisherigen Tätigkeit als Forscher*in oder Wissenschaftler*in erkennen lassen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt „Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis zur Selbständigkeit in München?“.
Wichtig: Wenn Sie nach Ihrem Studium weiterhin in Deutschland leben möchten, müssen Sie den entsprechenden Aufenthaltstitel vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studieren beantragen.
Weitere Perspektiven nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums an einer Münchner Hochschule
Wenn Sie in München bleiben möchten, dann können Sie nach Ihrem Abschluss nach einer Arbeit suchen, die zu Ihrem Studium passt. Sie haben die Möglichkeit, eine bis zu 18 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Job zu erhalten. Während dieser 18 Monate dürfen Sie jede Art von Tätigkeit aufnehmen. Beachten Sie, dass diese Form der Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden kann.
Das amiga Career Center for Internationals unterstützt Sie bei ihrem Karrierestart in München mit individueller Beratung, Karriere-Trainings oder Austausch mit Unternehmen.
Hier finden Sie weitere Vorschläge, wie es nach dem Studium weitergehen kann.
Wichtig: Wenn Sie nach Ihrem Studium weiterhin in Deutschland leben möchten, müssen Sie den entsprechenden Aufenthaltstitel vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studieren beantragen.
Kontakte für Beratung und Unterstützung
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München)
Servicetelefon 089 233-96010
Online Kontaktformular
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) ist Teil des Kreisverwaltungsreferats (KVR) in der Ruppertstraße 19. Sie können diese Servicestelle nur mit einem Termin besuchen. In den FAQs finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Ihre Hochschule
Neben den drei großen öffentlichen Hochschulen gibt es mehr als 25 kleinere, private und öffentliche Hochschulen und (Fach)-Akademien in München. Auf dieser Seite sind die Münchner Hochschulen mit Adressen aufgelistet.
Studierendenwerk München Oberbayern
Tel. 089 38196 0
E-Mail stuwerk@stwm.de
www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de
BAS Bundesverband ausländischer Studierender e.V.
Tel. 0176 2345 27 07
E-Mail info@bas-ev.de
www.bas-ev.de
Der DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. hat die Regeln für Studierende mit Nebenjobs zusammengefasst.
Auszubildendenwerk München e.V.
Tel. 089 46 22 4292
E-Mail team@azubiwerk-muenchen.de
www.azubiwerk-muenchen.de
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Tel. 030 1815 – 1111
IHK für München und Oberbayern
Die IHK bietet Ihren aktuellen und künftigen Mitgliedern Informationen und Beratung, auch zum Thema Ausländerrecht.
Informations- und Servicezentrum: Tel. 089 5116-0
E-Mail info@muenchen.ihk.de
Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin Ihrer Wahl. Hilfe bei der Rechtsanwaltssuche bieten Suchmaschinen wie www.anwaltsauskunft.de oder kontaktieren Sie Ihre Botschaft oder Konsulat für mögliche Empfehlungen.
Leben und arbeiten Sie bereits in München mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis und möchten dauerhaft in München bleiben? Unter bestimmten Voraussetzungen können hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige als Aufenthaltstitel eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach Paragraf 18c Aufenthaltsgesetz beantragen, um sich dauerhaft in München niederzulassen.
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, mit dem Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten können. Die Niederlassungserlaubnis eröffnet viele Perspektiven. So können Sie sowohl als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer arbeiten als auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten. In bestimmten Fällen kann auch schon vor Ablauf der fünf Jahre ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nennt unter anderem diese Beispiele:
- Blaue Karte EU
Sie haben eine Blaue Karte EU und einfache Kenntnisse auf auf dem Niveau A1 der deutschen Sprache? Dann können Sie nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits nach 27 Monaten (früher 33 Monate) eine Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU erhalten, sofern Sie in dieser Zeit eine entsprechende Beschäftigung ausgeübt haben und Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben. Wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 verfügen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten. - Absolventinnen und Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland
Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, wenn Sie eine inländische Berufsausbildung oder ein inländisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft (mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung) oder als Forschender besitzen, einen Arbeitsplatz inne haben, 24 Monate Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet haben und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. - Fachkräfte
Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte, wenn Sie seit drei Jahren (früher 4 Jahre) einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft (mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung) oder als Forschender besitzen, einen Arbeitsplatz inne haben, 48 Monate Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet haben und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. - Selbständige
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Erwerbstätigkeit als Gewerbetreibende*r haben, erfolgreich sind und Ihren Lebensunterhalt sowie den Ihrer Familienangehörigen durch ausreichende Einkünfte sichern, können Sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis für Selbständige Für Selbständige in den Freien Beruf gelten längere Wartezeiten, in der Regel fünf Jahre. - Hochqualifizierte Fachkräfte
In besonderen Fällen können hochqualifizierte Fachkräfte bereits von Beginn an ohne vorherigen Mindestaufenthalt eine Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Das Münchner Gründungsbüro berät nicht zum Thema Aufenthaltsrecht. Zuständig für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist allein die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung der Stadt München (bisher: Ausländerbehörde) bzw. die deutschen Auslandsvertretungen.
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Tel. 030 1815 – 1111
Sie erreichen die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Hier erhalten zuwanderungsinteressierte Fachkräfte sowie Unternehmen in Deutschland am Telefon eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch zu den folgenden Themen
- Jobsuche, Arbeit und Beruf
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Einreise und Aufenthalt
- Deutsch lernen
Kontaktdaten und Angebote deutscher Institutionen in Ihrem Land
www.make-it-in-germany.com
Landeshauptstadt München
Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München)
Servicetelefon 089 233-96010
Online Kontaktformular
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher: Ausländerbehörde München) ist Teil des Kreisverwaltungsreferats (KVR) in der Ruppertstraße 19. Sie können diese Servicestelle nur mit einem Termin besuchen. In den FAQs finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
IHK für München und Oberbayern
Die IHK bietet Ihren aktuellen und künftigen Mitgliedern Informationen und Beratung, auch zum Thema Ausländerrecht.
Informations- und Servicezentrum: Tel. 089 5116-0
E-Mail info@muenchen.ihk.de
Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin Ihrer Wahl. Hilfe bei der Rechtsanwaltssuche bieten Suchmaschinen wie www.anwaltsauskunft.de oder kontaktieren Sie Ihre Botschaft oder Konsulat für mögliche Empfehlungen.
amiga Career Center for Internationals
Tel. 089 318809-0
E-Mail: anmeldung@amiga-muenchen.de
amiga unterstützt internationale Fachkräfte und Studierende bei ihrem Karrierestart in München mit individueller Beratung, Karriere-Trainings oder Austausch mit Unternehmen. Die Stadt München fördert amiga über das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ).
Das Projekt Make it in Munich bietet für Fach- und Nachwuchskräfte aus dem Ausland mehrsprachige und umfassende Informationen über das Leben und Arbeiten in München.
Integreat Munich
Die digitale Integrations-Plattform bietet Neuzugewanderten in München, egal ob Fachkräfte, Migrant*innen oder Geflüchtete, in zehn Sprachen Informationen und Kontakte zu Themen wie Alltag, Gesundheit, Aufenthaltsrecht, Sprachkurse, Schule, Studium, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Kultur, Freizeit oder Sport.
Für einige Berufe und selbständige Tätigkeiten sind besondere berufliche Qualifikationen oder auch eine Berufserlaubnis erforderlich. Ihre Qualifikationen müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen.
- Das Portal anabin bietet Informationen zur Bewertung ausländischer Schulabschlüssen, Berufsqualifikationen und Hochschulabschlüssen.
- Um zu erfahren, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können, können Sie den Anerkennungs-Finder nutzen.
Anerkennungsstellen
Die Vielfalt der beruflichen Bildungsabschlüsse führt dazu, dass für die Anerkennung unterschiedliche Anerkennungsstellen zuständig sind. Welche Anerkennungsstelle zuständig ist, hängt von dem entsprechenden Referenzberuf und dem geplanten Arbeitsort ab. Ihre zuständige Anerkennungsstelle können Sie im Anerkennungs-Finder herausfinden.
Beratungsstellen
Bevor Sie die Anerkennung beantragen, sollten Sie sich beraten lassen. Dazu gibt es Angebote in Deutschland und im Ausland. Finden Sie hier Ihre Beratungsstelle.
Nachstehend eine Auswahl:
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Tel. 030 1815 1111
Sie erreichen die Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Bundesagentur für Arbeit montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr. Hier erhalten zuwanderungsinteressierte Fachkräfte sowie Unternehmen in Deutschland am Telefon eine persönliche Beratung auf Deutsch oder Englisch zu den folgenden Themen:
- Jobsuche, Arbeit und Beruf
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
- Einreise und Aufenthalt
- Deutsch lernen
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Sie sind noch im Ausland und möchten einen Antrag auf Anerkennung stellen? Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) berät und begleitet Sie im Anerkennungsverfahren. Die ZSBA vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Kontaktieren Sie ZSBA per Email an recognition@arbeitsagentur.de
Wohnen Sie bereits in der Region München?
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen der Stadt München
Wenn Sie eine ausländische berufliche Qualifikation (Studium oder Ausbildung) haben, in der Stadt München oder in den Landkreisen München, Ebersberg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck oder Starnberg wohnen, berät Sie die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen der Stadt München. Um einen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie das Beratungsformular der Servicestelle. Bitte beachten Sie, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA)
Die IHK Foreign Skills Approval ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können. Eine kostenlose Eingangsberatung erhalten Sie in der Regel persönlich oder telefonisch bei der örtlichen IHK. Für München und die Region ist die IHK für München und Oberbayern zuständig. Sie erreichen das IHK Team Anerkennungsberatung per Telefon unter 089 5116-0 oder per E-Mail an berufsanerkennung@muenchen.ihk.de
Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK)
Wer in einem in einem Handwerksberuf arbeiten will und seinen Abschluss im Ausland gemacht hat, wendet sich an die Handwerkskammer. Wenn Sie in München und Oberbayern arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten, ist Ihr Ansprechpartner die Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK). Die HWK berät und kann bei Bedarf ein Anerkennungsverfahren durchführen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin telefonisch unter 089 5119-264 oder -353 oder per E-Mail an berufsanerkennung@hwk-muenchen.de
Berufsständische Kammern und Verbände für Freie Berufe
Qualifikationen und Sachkundenachweise
Für bestimmte Berufe müssen Sie Ihre Qualifikation oder Sachkunde nachweisen. Dies betrifft vor allem Freie Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Sachverständige und Ähnliche. In dieser Liste erfahren Sie, an wen Sie sich in Bayern für eine Zulassung, eine Approbation, eine Erlaubnis oder Bescheinigungen wenden müssen.