Recht und Verträge
Verträge
Gründerinnen und Gründer schließen auf dem Weg zum eigenen Unternehmen eine Reihe von Verträgen ab. So können die Gesellschafter einer GbR in einem Gesellschaftervertrag ihre Rechte und Pflichten festlegen. Dagegen ist eine Satzung bei der Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) rechtlich vorgeschrieben. Verträge regeln auch den Umgang zwischen Ihnen und und Ihren Kunden, Angestellten, Lieferanten, Vermietern und weiteren Geschäftspartnern.
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IHK Ratgeber: Musterverträge für Unternehmen
www.ihk-muenchen.deIHK Ratgeber: Gewerbemiet- und Pachtverträge
www.ihk-muenchen.deIHK Ratgeber: Grenzüberschreitende Verträge
www.ihk-muenchen.deIHK Service: Erstauskünfte Recht
www.ihk-muenchen.deMarkenanmeldung: von der Idee bis zur Registrierung
www.bayern-kreativ.deAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihrem Vertragspartner vorgeben. Sie enthalten wichtige Bestimmungen, die ansonsten für jeden Vertrag individuell erstellt werden müssten. Ziel ist es häufig, Haftung und Risiko weitest möglich zu minimieren. Die Zulässigkeit und Notwendigkeit einzelner Bestimmungen in AGB sind unter anderem abhängig von der Branche und den Vertragsparteien. Einige Branchenverbände und Verlage stellen Muster-AGB zur Verfügung. Jurist*innen mit Schwerpunkt Vertragsrecht erstellen individuelle AGB. AGB werden nur wirksam, wenn sie in den jeweiligen Vertrag miteinbezogen werden und dazu gibt es unterschiedliche Regeln für Endverbraucher*innen, Firmenkund*innen oder im Online-Handel.
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IHK Ratgeber: Allgemeine Geschäftsbedingungen
www.ihk-muenchen.deAGB in Verträgen: Über Vorteile, Vorlagen und häufige Fehler
www.deutsche-handwerks-zeitung.deGewährleistung, Garantie und Produkthaftung
Bei Mängeln können Ihre Kundinnen und Kunden Ansprüche Ihnen gegenüber geltend machen. Sie ergeben sich aus der Gewährleistung, also der gesetzlichen Haftung des Verkäufers sowie den Garantieleistungen, die Sie freiwillig anbieten und der Produkthaftung, der gesetzlichen Haftung des Herstellers, des Importeurs oder ggf. auch des Verkäufers/Lieferanten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Grundregeln des Vertragsrechts und des Haftungsrechts, um Ihre Geschäfte geordnet abzuwickeln und und Haftungsrisiken zu vermeiden.
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IHK Ratgeber: Produkthaftung
www.ihk-muenchen.deIHK Ratgeber: Kaufrecht
www.ihk-muenchen.deDas Internetrecht ist ein umfangreiches Thema, mit dem sich Betreiber von Websites und Online-Shops auseinandersetzen müssen oder wenn Sie in den Social Media aktiv sind. Es umfasst Bereiche wie:
- Rechtssichere Internetseite und Impressum
- Onlinehandel und E-Commerce: Von AGB über Produkthaftung bis Widerruf
- Marketing und Werbung im Internet
Informieren Sie sich, welche Regeln und Informationspflichten es im Internet zu beachten gibt, welche Stolperfallen zu vermeiden sind und wer wofür haftet. Die rechtssichere Umsetzung schützt vor teuren Abmahnungen und Bußgelder.
Datenschutz
Die DSGVO gibt für die Bearbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union eindeutige Regeln vor. Alle, die mit Kund*innen und Mitarbeiter*innen umgehen, müssen die Datenschutz-Regeln kennen und umsetzen. Das gilt auch für Gründerinnen und Gründer, die zum Beispiel nur eine eigene Webseite betreiben.
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IHK Ratgeber: Datenschutz im Unternehmen
www.ihk-muenchen.deExistenzgründungsportal des BMWi
www.bmwk.deIT-Recht und Datenschutz
www.existenzgruendungsportal.deMarkennamen und Logos schützen
Namen und Logos von Unternehmen oder einzelnen Produkten sind als Marke schutzfähig. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie keine bereits bestehenden Markenrechte und Geschäftsbezeichnungen verletzen. Ein Internet-Domain-Name oder Ihr Firmenname können durch die Nutzung im geschäftlichen Kontext geschützt sein – beschränkt auf den räumlichen Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens.
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IHK-Ratgeber: Überblick Schutzrechte
www.ihk-muenchen.deIHK Ratgeber: Namen und Logos schützen
www.ihk-muenchen.deIHK-Ratgeber: Produktdesigns schützen
www.ihk-muenchen.deIHK: Technische Erfindungen und Knowhow schützen
www.ihk-muenchen.dePatentzentrum Bayern: Rechercheservices
www.bayern-innovativ.dePatentzentrum Bayern: Erfindererstberatung
www.bayern-innovativ.deDeutsches Patent- und Markenamt: Erfindererstberatung
www.dpma.deArbeitsrecht
Unabhängig von der gewählten Rechtsform können Gründerinnen und Gründer Personal einstellen. Dabei ist einiges zu beachten, von der Gestaltung des Arbeitsvertrages und den Meldepflichten bis hin zu den Sozialabgaben. Wichtig ist auch die Abgrenzung hin zu Werkverträge („freie Mitarbeiter“) und Arbeitnehmerüberlassung („Leih- oder Zeitarbeitern“). Später spielen Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitszeugnis oder auch Kündigung ein Rolle.
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IHK Ratgeber: Arbeitsrecht
www.ihk-muenchen.deIHK Ratgeber: Einstellung von Arbeitnehmern
www.ihk-muenchen.deExkurs: Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit
Nicht immer sind Selbständige auch tatsächlich selbständig. Müssen sie wie Angestellte im Beschäftigungsverhältnis handeln, gelten sie als scheinselbständig und sind also tatsächlich abhängig beschäftigt. Die Abgrenzung zwischen einer echten Selbständigkeit und einer abhängigen Beschäftigung ist oft schwierig. Kriterien dafür sind im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht zu finden.
Arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind zwar „echte“ Selbstständige, also gerade nicht scheinselbstständig, sie unterliegen aber der Rentenversicherungspflicht. Arbeitnehmerähnlich ist, wer regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Selbstständige mit nur einem Auftraggeber zählen zu der Gruppe von Selbständigen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Deutschen Rentenversicherung gesetzlich pflichtversichert sind.
Konsequenzen: In beiden Fällen können Auftraggeber und Auftragnehmer empfindliche Strafen drohen.
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IHK Ratgeber: Scheinselbstständigkeit
www.ihk-muenchen.deExistenzgründungsportal des BMWi: Scheinselbstständigkeit
www.existenzgruendungsportal.deScheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständige im Vergleich
www.ihk.deBin ich scheinselbstständig, wenn ich nur einen Auftraggeber habe?
www.vgsd.deDeutsche Rentenversicherung:
Selbständige mit nur einem Auftraggeber
Tipps
Es gibt viele rechtliche Besonderheiten und Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich und nehmen Sie auch die Hilfe einer Rechtsberatung in Anspruch!
Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind rechtlich unverbindlich und können keine Rechts- bzw. Steuerberatung ersetzen! Bitte wenden Sie sich für Detailfragen steuerlicher oder rechtlicher Natur an Steuerberater*innen bzw. eine Rechtsanwalts-Kanzlei.
Hilfe bei der Rechtstanwaltssuche
www.anwaltsauskunft.deHilfe bei der Steuerberatersuche
www.bstbk.deIHK Service „Erstauskünfte Recht und Steuern“
www.ihk-muenchen.deFAQ
Was ist ein Kleinunternehmen?
Ein Kleinunternehmen ist keine eigene Rechtsform oder festgelegte Unternehmensform. Der Begriff wird in der Umgangssprache häufig verwendet. Viele Gründer*innen verbinden damit eine selbständige Tätigkeit ohne eigene Beschäftigte, einem geringen Risiko, einem kleineren Management- und Verwaltungsaufwand und einem überschaubaren Umsatz. Das alles kann zutreffen, muss es aber nicht. Um eine Vorstellung zu gewinnen, was ein Kleinunternehmen ist, ist die Definition der Europäischen Kommission für die sogenannten kleinen und mittleren Unternehmen interessant. Diese legt genaue Größenschwellen fest, die nicht unbedingt „klein“ sind.
In der Geschäftswelt relevanter sind dagegen die Fachbegriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung. Beide haben thematisch nichts miteinander zu tun haben, werden aber häufig verwechselt:
Habe ich ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe haben Sie dann, wenn Sie ein Gewerbe anmelden und sich als Einzelunternehmer*in selbständig machen und mit weniger als 60.000 Euro Gewinn und weniger als 600.000 Euro Umsatz im Jahr rechnen. Sie sind damit von den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, kurz HGB und der Eintragspflicht in das Handelsregister befreit.
⇒ Für Sie gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB.
⇒ Zur Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt reicht eine einfache Buchführung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.
Ein wichtiger Aspekt beim Kleingewerbe ist also die Art der Gewinnermittlung. Überschreiten Sie als gewerbliches Einzelunternehmen die oben genannte Gewinn- oder Umsatzschwelle, dann müssen Sie Ihren Gewinn nach der doppelten Buchführung ermitteln und das beinhaltet auch die jährliche Erstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung. Damit verbunden ist auch eine Eintragung im Handelsregister.
Der Begriff Kleingewerbe sagt nichts darüber aus, ob Sie in Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Viele kleine Unternehmen werden auch nicht als Kleingewerbe bezeichnet, da Sie beispielsweise in einem Freien Beruf tätig sind. Für Freiberufler*innen gilt in der Regel die einfache Buchführung und zwar unabhängig von Betriebsgröße, Umsatz und Gewinn.
Ich will die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – wie mache ich das?
Sie planen eine Selbständigkeit als Gewerbe oder im Freier Beruf und rechnen im Gründungsjahr mit weniger als 22.000 Euro Brutto-Jahresumsatz? Dann können Sie im Formular zur Anmeldung beim Finanzamt, dem sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, ankreuzen, dass Sie die Kleinunternehmer-Regelung nach dem Umsatzsteuergesetzt, kurz UStG in Anspruch nehmen möchten. Sie weisen dann keine Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen aus und begründen dies beispielsweise mit dem abgedruckten Hinweis: „Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Da Sie keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, können Sie auch nicht selbst gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet bekommen.
Tipp: Die Gesamtumsatzgrenze von 22.000 Euro enthält bereits die Umsatzsteuer und bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr. Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den voraussichtlichen Umsatz also auf zwölf Monate hochrechnen.
Das Münchner Gründungsbüro bietet keine Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung an und darf auch keine Fachleute vorschlagen.
In der Rubrik Ansprechpartner haben wir verschiedene Suchmöglichkeiten nach Experten und Expertinnen für Sie zusammengestellt.
Im Rahmen von Workshops, Seminaren oder anderen Veranstaltungen ergibt sich häufig die Möglichkeit, andere Gründerinnen und Gründer nach ihren Erfahrungen zu Fachleuten zu befragen. Eine Auswahl an Terminen finden Sie in der Rubrik Events.