Ein Kleinunternehmen ist keine eigene Rechtsform oder festgelegte Unternehmensform. Der Begriff wird in der Umgangssprache häufig verwendet. Viele Gründer*innen verbinden damit eine selbständige Tätigkeit ohne eigene Beschäftigte, einem geringen Risiko, einem kleineren Management- und Verwaltungsaufwand und einem überschaubaren Umsatz. Das alles kann zutreffen, muss es aber nicht. Um eine Vorstellung zu gewinnen, was ein Kleinunternehmen ist, ist die Definition der Europäischen Kommission für die sogenannten kleinen und mittleren Unternehmen interessant. Diese legt genaue Größenschwellen fest, die nicht unbedingt „klein“ sind. Der Begriff Kleinunternehmen sagt nichts darüber aus, ob Sie in Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Wo kann ich ein „Kleinunternehmen“ anmelden? Gibt es für Kleinunternehmen ein Extra- Formular?
Dafür gibt es kein eigenes Formular. Wie und wo Sie Ihre Selbständigkeit anmelden hängt von Ihrer gewählten Rechtsform ab und ob Ihre geplante selbständige Tätigkeit zu den Freien Berufen gehört oder ein Gewerbe ist.
So melden Sie als Einzelunternehmer*in ein Gewerbe in München an.
So melden Sie als Einzelunternehmer*in eine freiberufliche Tätigkeit in München an.
So melden Sie als GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Gewerbe in München an.
So melden Sie als GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine freiberufliche Tätigkeit in München an.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Für Unternehmer*innen, die kleine Umsätze erzielen, kann die sogenannten Kleinunternehmerregelung interessant sein. Dabei wird auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet.
Kleinunternehmen, Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung
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Unser 10-Punkte Check zeigt Ihnen wichtige Stationen von der Idee bis zum Start.