Hausmeisterdienst

Als Hausmeister betreuen Sie Immobilien für Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Unternehmen. Die zentrale Aufgabe des Hausmeisters ist es, für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der von ihm betreuten Einrichtungen und Anlagen zu sorgen. Der Hausmeister kontrolliert und pflegt die von ihm betreute Immobilie, erkennt und beurteilt Störungen oder Schäden und behebt kleinere Störungen oder Schäden selbst. Beim Bedarf von handwerklichen Instandsetzungsarbeiten ist es die Aufgabe des Hausmeisters, den Hauseigentümer oder Hausverwalter zu informieren, damit Fachbetriebe beauftragt werden.

Typische Hausmeistertätigkeit oder handwerkliche Leistung?

Möchten Sie als selbständig tätiger Hausmeister handwerkliche Leistungen selbst anbieten und ausüben, bedarf es einer entsprechenden Eintragung bei der Handwerkskammer. Andernfalls kann Ihnen eine Betriebsuntersagung und ggf. ein bußgeldbewehrtes Verfahren (von bis zu 50.000 Euro) nach der Handwerksordnung und/oder nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit drohen. Es ist daher wichtig den Unterschied zwischen Hausmeistertätigkeiten und handwerklichen Leistungen zu kennen.

Hier finden Sie einen ersten schematischen Überblick über die wesentlichen Unterschiede:

Typische Hausmeistertätigkeiten sind zum Beispiel

Aufsicht/Kontrolle:

  • Kontrollieren der Garagen- und Müllanlagen sowie der technischen Räume, des Aufzuges und der Gemeinschafträume
  • Überwachen der Heizungsanlage: Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen, Brennstoffvorrat kontrollieren

Pflege:

  • Kehrdienst und Mülldienst
  • Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten
  • Betreuung von Grün- und Gartenanlagen: Unkraut entfernen, Rasen mähen, Hecken schneiden, Rasen sprengen, Blumen gießen, Laub rechen und beseitigen
  • Koordination von externen Handwerkern: Einholung von Angeboten, sachliche und zeitliche Koordination
  • Winterdienst: Schneebeseitigung, streuen

Einfache Instandsetzung:

  • Wechseln von defekten Glühbirnen
  • Abfluss-Siphon reinigen

Beratung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Handwerkliche Leistungen unterliegen der Aufsicht der Handwerkskammer

Viele handwerkliche Tätigkeiten dürfen Sie nur ausführen, wenn Sie über eine entsprechende Ausübungsberechtigung/ Ausnahmebewilligung verfügen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie selbst die notwendige Qualifikation erfüllen oder einen qualifizierten Betriebsleiter einstellen. Dies gilt im Zusammenhang mit einer Hausmeistertätigkeit insbesondere für wesentliche Instandsetzungsarbeiten.

Beispiele für meisterpflichtige handwerkliche Tätigkeiten:

  • Malerarbeiten, Fliesen/Parkett verlegen
  • Installateur- und Heizungsbauarbeiten
  • Elektrotechnikarbeiten

Andere handwerkliche Tätigkeiten – ohne Qualifikationsnachweis – bedürfen einer Eintragung in das entsprechende Handwerksverzeichnis.

Beispiele für eintragungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten:

  • Gebäudereinigung
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen etc.)

Beratung bei der Handwerkskammer (HwK)

Erst planen, dann anmelden

In der Praxis handelt es sich oft um Mischformen aus hausmeisterlichen und handwerklichen Leistungen (sogenannte Mischbetriebe). Dies könnte auch bei Ihrem Vorhaben der Fall sein. Klären Sie daher vor der Gewerbeanmeldung unbedingt durch eine Beratung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HwK):

  1. Was melde ich an?
  2. Brauche ich einen Qualifikations-Nachweis?
  3. Welcher Kammer werde ich angehören? (Mitgliedschaft IHK und/oder HwK? Mitgliedsbeitrag klären.)

Natürlich sollten Sie für Ihr Gründungsvorhaben auch einen Businessplan erstellen und sich Feedback einholen, ob Ihre Planungen realistisch sind. Denken Sie insbesondere an das Thema betriebliche Versicherungen und Ihre private Absicherung.