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Impressum: Wer es braucht und was drinstehen muss
Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, müssen ihre Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) gestalten.
Die Deutsche Handwerkszeitung gibt in einem Beitrag Antworten auf Fragen rund um die Impressumspflicht:
Wer hat eine Pflicht zu einem Impressum?
Welche Angaben müssen sein?
Welche Angaben könnten außerdem Pflicht sein?
Wo muss das Impressum stehen?
Was gilt für die Auftritte von Betrieben in den sozialen Medien?
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Praktische Beispiele gibt es im Expertenforum des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
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