Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, müssen ihre Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) gestalten.
Die Deutsche Handwerkszeitung gibt in einem Beitrag Antworten auf Fragen rund um die Impressumspflicht:
- Wer hat eine Pflicht zu einem Impressum?
- Welche Angaben müssen sein?
- Welche Angaben könnten außerdem Pflicht sein?
- Wo muss das Impressum stehen?
- Was gilt für die Auftritte von Betrieben in den sozialen Medien?
- Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Praktische Beispiele gibt es im Expertenforum des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
- Einzelunternehmer mit Handelsregistereintrag (e.K.): Bezeichnung im Impressum?
- Freiberufliche Malerin: Impressum auf Webseite?
- Online-Shop: Mobilfunknummer im Impressum?
- Telefonnummer im Impressum aufführen?
- Englischsprachige Webseite: Impressum?
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum?
- Impressum: welche Adresse aufführen?