Nach den Plänen des Bundesministeriums der Finanzen wird ab dem 1. Januar 2025 eine Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für Umsätze zwischen Unternehmen eingeführt. Ab 2028 sollen die Rechnungsdaten zudem parallel dem Finanzamt gemeldet werden.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zumindest annehmen zu können. Ein Jahr später, nach Ablauf einer Übergangsfrist müssen Betriebe im B2B-Geschäftsbereich elektronische Rechnungen auch selbst erstellen und versenden können. Zu den bisherigen Pflichtangaben kommen künftig zusätzliche hinzu. Ausnahmen sollen für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro oder Rechnungen an Privatkunden gelten. Diese dürfen weiterhin in Papier- und PDF-Form gestellt werden. 2028 werden die verpflichtende elektronische Rechnung um ein Meldesystem ergänzt werden, mit dem die Rechnungsinformationen an die Finanzbehörden gesendet werden.
Was sind die Unterschiede zwischen der Papierrechnung, der PDF-Rechnung der elektronischen Rechnung? Das Bundesministerium des Innern und für Heimat vergleicht die verschiedenen Formaten für Rechnungen.
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.