Formen der Kinderbetreuung: Kita, Tagesmutter, Tagesvater und mehr
Ob Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege im eigenen Haushalt oder Großtagespflege: in München gibt es viele Formen der Kinderbetreuung. Einen Überblick bietet das München-Portal.
Kindertageseinrichtung
In einer Kindertageseinrichtung, auch Kita oder Kindertagesstätte genannt, betreut ausgebildetes Personal Kindergruppen im Rahmen von festgelegten Öffnungszeiten. Je nach Alter der Kinder heißt die Kita anders:
- Krippe: Ab der neunten Woche bis drei Jahre
- Kindergarten: Ab drei Jahren bis zur Einschulung
- Hort: Von der ersten bis zur vierten Klasse
- Haus für Kinder: Altersübergreifende Betreuung
Es gibt viele verschiedene Kita-Anbieter. 450 der insgesamt fast 1.500 Kitas in München betreibt die Stadt München als Träger selbst. Daneben gibt es Kitas von Organisationen wie der Arbeiterwohlfahrt, von kirchlichen Trägern oder auch von Eltern selbst – sogenannte Eltern-Kind-Initiativen. Alle Kindertageseinrichtungen in München stehen unter der Aufsicht des Referats für Bildung und Sport. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.
Kindertagespflege im eigenen Haushalt – selbständig als Tagesmutter oder Tagesvater
Wenn Sie eine Kindertagespflege im eigenen Haushalt anbieten, sind Sie selbständig tätig. Ihr Arbeitsplatz ist Ihr eigener Haushalt. Dort kümmern Sie sich um eine kleine Gruppe von maximal fünf Tageskindern. Wenn Sie eigene Kinder haben, können Sie diese zusammen mit den anderen Tageskindern im gewohnten Umfeld zuhause betreuen – die Zusammensetzung der Gruppe und die Betreuungszeiten bestimmen Sie selbst. Das Stadtjugendamt München unterstützt Sie beim Aufbau und der Konzeption Ihres Angebots. Neben der fachlichen Begleitung gibt es auch eine finanzielle Förderung. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.
Großtagespflege
In einer Großtagespflege werden fünf bis zehn Kinder von zwei bis drei qualifizierten Kindertagespflegepersonen in geeigneten Räumen betreut. Die Münchner Großtagespflege ist ein Tagespflegekonzept für Kinder im Alter von neun Wochen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Damit bietet die Großtagespflege eine Betreuungsform für Kinder, die zwischen der Kindertagespflege im eigenen Haushalt mit bis zu fünf Kindern und den Einrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort liegt. Jede Großtagespflege wird vom Stadtjugendamt München fachlich begleitet. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.
Gründung einer Eltern-Kind-Initiative
Der Träger einer Eltern-Kind-Initiative ist stets die gesamte Elternschaft. Alle Eltern, deren Kinder betreut werden, sind damit verantwortlich für die Gestaltung der Kindertageseinrichtung. Sämtliche Modalitäten sind in einem Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Verein geregelt. Bezahltes Personal wird nur für die Betreuung der Kinder angestellt. Alle anderen Aufgaben werden ehrenamtlich von den Eltern übernommen. Sie können auch eine Förderung durch die Stadt München beantragen. Die Kontakt- und Beratungsstelle für Elterninitiativen des Kleinkindertagesstätten e.V. unterstützt Sie bei der Gründung und dem Betrieb einer selbstorganisierten Kindertagesbetreuung. Informationen zu räumlichen, personellen, konzeptionellen und finanziellen Fragen rund die Eröffnung einer Kita erteilt außerdem das Team Eltern-Kind-Initiativen des Referats für Bildung und Sport. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.
Gründung einer Spielgruppe
Eltern-Kind-Initiativen können auch Spielgruppen anbieten. In einer Spielgruppe kommen sechs bis zwölf Kinder zwischen eineinhalb bis vier Jahren maximal 20 Stunden pro Woche zusammen. Weitere Informationen erhalten Sie im München-Portal.