Bevor Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, sollten Sie eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Themen für sich klären. Hier finden Sie wichtige Hinweise zu Rahmenbedingungen, Praxis-Tipps und Münchner Anlaufstellen mit Kontaktadressen.
Das richtige Geschäftsmodell: Eigener Onlineshop oder Marktplatz-Modell?
Wer in den Online-Handel einsteigen möchte, muss entscheiden: Erstelle ich meinen eigenen Onlineshop oder verkaufe ich meine Ware über einen Marktplatz? Beides hat Vor- und Nachteile bezüglich des zeitlichen und finanziellen Aufwandes zu Beginn und im laufenden Betrieb sowie im Hinblick auf die Kundengewinnung. Marktplätze und Verkaufsplattformen kann man auch nutzen, um Produkte schnell und unkompliziert zu testen, bevor man einen eigenen Onlineshops aufbaut.
Vergleichen Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lieferketten-Konzepte für sich und Ihr Geschäftsmodell, um eine Entscheidungsbasis zu haben:
Bitte beachten Sie unsere Informationen zur gewerblichen Nutzung von Räumen, wenn Sie ein eigenes Lage zum Anmieten suchen. In der Regel ist es nicht möglich, in der eigenen Wohnung Lagerräume einzurichten. Wenn Sie Wohnraum gewerblich nutzen möchten zum Beispiel als Lager muss in der Regel ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung bei der Lokalbaukommission gestellt werden, weil es sich hier um eine Nutzungsänderung nach dem Baurecht handelt.
Bei individualisierten Produkten auf Bestellung kann das eine passendes Setup sein.
Lagerung und Versand werden beim Dropshipping an Produzent, Großhandel, Fulfillment-Dienstleister oder den Marktplatz ausgelagert.
Selbständig machen als Dropshipper
Sie haben Handelspartner aus dem In- und Ausland gefunden, deren Produkte Sie als Dropshipper verkaufen wollen? Dann gelten die nachfolgenden steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen für E-Ecommerce auch für Ihr Geschäftsmodell. Achten Sie vor allem bei Produkten aus Drittstaaten auf Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und die Bestimmungen des Zolls. Auch als Dropshipper bleiben Sie der erste Ansprechpartner Ihrer Kund*innen, beispielsweise im Zusammenhang mit den gesetzlichen Gewährleistungspflichten, Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz.
Benötigen Sie Software?
Benötigen Sie ein Warenwirtschaftssystem und falls ja, wie findet man geeignete Software?
Die IHK München bietet Tipps und Hinweise zur Softwaresuche. Falls Sie einen eigenen Online-Shop aufbauen ist die Wahl des passenden Shopsystems wichtig – über einen Onlineshop-Baukasten-Anbieter oder von Grund auf programmiert mit professioneller Software für Shops.
Rechtliche und steuerliche Themen
Es ist wichtig, dass Sie sich laufend mit rechtlichen Themen rund um den Online-Handel beschäftigen. Es gibt ständig Neuerungen – Branchenverbände und die IHK helfen Ihnen auf dem Laufenden zu bleiben.
Was ist im Internet erlaubt und was nicht? Betreiber von Websites und Online-Shops müssen eine Reihe von rechtlichen Regeln beachten, um Abmahnungen und andere Probleme zu vermeiden. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Internetrecht und den IHK-Rechtstipps für Shopbetreiber
Die DSGVO gibt für die Bearbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union eindeutige Regeln vor. Bei Nicht-Umsetzung drohen teure Abmahnungen und Geldstrafen. Beispiele und Kontakte finden Sie auf unserer Seite Recht und Verträge unter dem Punkt Datenschutz.
Ein Ziel von AGB ist es, Haftung und Risiko weitestmöglich zu minimieren. Ob einzelne Bestimmungen in AGB zulässig und notwendig sind, hängt unter anderem von der Branche ab. Einige Branchenverbände und Verlage stellen Muster-AGB zur Verfügung. Jurist*innen mit Schwerpunkt Vertragsrecht erstellen individuelle AGB. AGB werden nur wirksam, wenn sie in den jeweiligen Vertrag miteinbezogen werden – dazu gibt es besondere Regeln im Online-Handel.
Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber AGB
Das Kaufrecht regelt Themen wie Gewährleistung, mögliche Schadenersatzansprüche, Umtausch- und Rückgaberecht sowie Besonderheiten bei grenzübergreifenden Kaufverträgen. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Kaufrecht und IHK-Ratgeber Rückgaberecht
Unternehmen müssen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen bis 01.01.2022 an neue Vertragsrechts-Regeln anpassen und dafür Verträge umgestalten, zusätzliche Verbraucherhinweise platzieren und die Weiterverarbeitung von Daten an den neuen Vorgaben ausrichten. Artikel „Neues Recht für digitale Produkte“
Schließen Unternehmer mit Verbrauchern online auf einer Webseite Verträge ab, die den Verbraucher langfristig binden, hat der Unternehmer eine Kündigungsschaltfläche, oder auch Kündigungsbutton bereit zu halten. Zu den betroffenen Vertragstypen zählen Dauerschuldverhältnisse. Ausgenommen sind Verträge, die nach gesetzlichen Vorgaben schriftlich gekündigt werden müssen. Auch Websites in Bezug auf Finanzdienstleistungen bzw. Verträge über Finanzdienstleistungen sind ausgenommen.
Im Onlinehandel gilt ein grundsätzliches 14-tägiges Widerrufs-/Rücktrittsrecht. Ausnahmen sind Maß- und Sonderanfertigungen, die speziell für Kund*innen angefertigt wurden oder leicht verderbliche Lebensmittel. Daneben gibt es auch gesetzliche Gewährleistungsansprüche bei Mängel oder Verzögerung der vereinbarten Lieferung. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Rückgaberecht
Hersteller*innen, Importeur*innen oder Händler*innen – wer Produkte auf den deutschen Markt bringt, muss sicherstellen, dass die Produkte den europäischen Richtlinien für die Produktsicherheit entsprechen. Sonst drohen Haftungsrisiken, Sanktionen und Imageschäden. Das Produktsicherheitsgesetz regelt auch die jeweiligen Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
- IHK-Ratgeber Produktsicherheit
- IHK-Ratgeber Produkthaftung
- IHK-Ratgeber CE Kennzeichnung und EU-Merkblätter zur CE-Kennzeichnung
- Sonderregelungen gibt es unter anderem für:
Wer Waren in Verpackungen in Deutschland herstellt, importiert oder zusätzlich verpackt, unterliegt dem Verpackungsgesetz. Das gilt für Produzenten von Waren, Importeure und Online-Händler. Sie gelten als „Erstinverkehrbringer“ und müssen sich registrieren. Fallen Verpackungen bei privaten Endverbrauchern an, müssen sich die Erstinverkehrbringer bei einem bundesweiten Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen (Systembetreiber, Duales System) zusätzlich lizenzieren. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Verpackungsgesetz und IHK-Ratgeber Kreislaufwirtschaft
Unternehmen, die verpackte Waren im Ausland in Verkehr bringen, müssen sehr unterschiedliche Anforderungen der jeweiligen Länder beachten. Der Leitfaden „Umgang mit Verpackungen in Europa“ (PDF, 914 KB) informiert über die Bestimmungen für aktuell 27 europäische Länder.
Bei Fragen können Sie sich an den kostenfreien IHK Beratungsservice wenden.
Logos von Unternehmen oder einzelnen Produkten sind als Marke schutzfähig. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie keine bereits bestehenden Markenrechte und Geschäftsbezeichnungen verletzen. Ein Internet-Domain-Name oder Ihr Firmenname können durch die Nutzung im geschäftlichen Kontext geschützt sein – beschränkt auf den räumlichen Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Namen und Logos schützen
Viele Gründer*innen nutzen die Chance, Waren und Dienstleistungen auch direkt an Kunden im Ausland zu verkaufen. Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten müssen Sie vorab prüfen, welche steuerlichen oder rechtlichen Punkte Sie berücksichtigen müssen. Informieren Sie sich in unserem Themen-Check Internationales.
Seit Jahresbeginn 2023 müssen Plattform-Betreiber Verkaufsdaten ihrer Nutzer an die Finanzbehörden melden, wenn diese Konten mehr als 2.000 Euro Umsatz im Jahr machen oder aber mehr als 30 Verkaufsaktivitäten vorweisen können. Wer diese Grenzen überschreitet wird als Gewerbetreibender mit allen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen eingestuft. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt grundsätzlich eine Freigrenze von 600 Euro.
Für Lieferungen von Lieferanten oder an Privatpersonen oder Geschäftskunden, die in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern ansässig sind: Recherchieren Sie vorab die Handhabung der Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer. Auch Unternehmer, die die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, können betroffen sein! Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Umsatzsteuer
Auch wenn Dienstleistungen über die Grenze erbracht werden, stellt sich immer auch die Frage, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen aussieht. Informieren Sie sich im IHK-Ratgeber Umsatzbesteuerung: Dienstleistungen über die Grenze. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben ausführlich zur umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung genommen.
Online-Händler werden im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtig, wenn ihre grenzüberschreitenden Verkäufe an Nicht-Unternehmer, also private Endkunden, ins EU-Ausland die Summe von 10.000 Euro netto inklusive Versandkosten im Kalenderjahr übersteigen. Für den 10.000 Euro Schwellenwert zählen alle verkauften Waren und Dienstleitungen, auch digitale Angebote wie beispielsweise Downloads. Um die Steuerschuld im EU-Ausland zu melden und zu begleichen, können sie das One-Stop-Shop-Verfahrens wählen. Hierfür registrieren Sie sich Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland, um dort ihre Steuererklärung für die gesammelten EU-Verkäufe abzugeben.
Das gilt auch für Gründer*innen, die die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung im deutschen Umsatzsteuerrecht. Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen an Kund*innen im Ausland gelten andere Regeln für die Umsatzsteuer.
Informieren Sie sich im IHK- Informationen zum OSS (One-Stop-Shop) und IOSS (Import-One-Stop-Shop)
Branchenkontakte und Seminare
Je mehr Sie über Ihre Branche wissen, desto besser können Sie den Schritt in die Selbständigkeit planen. Brancheninformationen liefern Ihnen wichtige Anhaltspunkte, ob und wie sich Ihre Geschäftsidee erfolgreich umsetzen lässt.
- Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland
- Bundesverband Onlinehandel e.V.
- eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland
- Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel bietet kostenlose Online-Seminare.
- Die Initiative „Erfolgreich handeln“ veranstaltet Online-Webinare und Präsenz-Workshops mit Schwerpunkten wie dem Einstieg in den E-Commerce, dem Umgang mit Social Media, Online-Marketing und der digitalen Sichtbarkeit. Alle Webinare stehen im Nachgang kostenfrei in der Projekt-Mediathek zur Verfügung
- Die IHKs in Hessen haben sich zu einer Servicegesellschaft zusammen geschlossen, die kostenlose Informationen bietet.
- Die kostenfreien Webinare der IHKs und des DIHK bieten hilfreiches Know-how zu E-Business, Digitale Innovationen, Technologien und Produkte, Daten- und Informationssicherheit, IT-Recht, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie Beratung und Förderung.