Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten müssen Sie vorab prüfen, welche steuerlichen oder rechtlichen Punkte Sie berücksichtigen müssen. Manche Punkte sind erst relevant, wenn Sie über die EU-Außengrenze hinweg tätig sind. Aber viele Punkte müssen Sie schon berücksichtigten, wenn Sie über die deutsche Grenze hinweg tätig sind.
Umsatzsteuer innerhalb und außerhalb der EU
Für Lieferungen von Lieferanten oder an Privatpersonen oder Geschäftskunden, die in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern ansässig sind: Recherchieren Sie vorab die Handhabung der Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer. Auch Unternehmer, die die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, können betroffen sein!
One-Stop-Shop-Verfahren für EU-Umsatzsteuer
Online-Händler werden im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtig, wenn ihre grenzüberschreitenden Verkäufe an Nicht-Unternehmer (also private Endkunden) ins EU-Ausland die Summe von 10.000 Euro (netto + inklusive Versandkosten) im Kalenderjahr übersteigen. Für den 10.000 Euro Schwellenwert zählen alle verkauften Waren und Dienstleitungen, auch digitale Angebote wie beispielsweise Downloads. Um die Steuerschuld im EU-Ausland zu melden und zu begleichen, können sie das One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) wählen und sich dafür beim Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland registrieren, um dort ihre Steuererklärung für die gesammelten EU-Verkäufe abzugeben. Das gilt auch für Kleinunternehmer – also unabhängig davon, ob ein Online-Händler in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist.
Mehr Informationen zur OSS-Registrierung
Bundeszentralamt für Steuern: Die One-Stop-Shop EU-Regelung
Internationaler Onlinehandel und Kaufrecht
Das Kaufrecht regelt Themen wie Gewährleistung, mögliche Schadenersatzansprüche, Umtausch- und Rückgaberecht sowie Besonderheiten bei grenzübergreifenden Kaufverträgen.
Erschließung von Absatzmärkten durch internationalen E-Commerce (B2C und B2B)
Im grenzüberschreitenden Online-Handel, dem sogenannten Cross-Border-E-Commerce gibt es viele Stellschrauben, denen Beachtung geschenkt werden muss. Der IHK Praxisleitfaden gibt Antworten.
Im IHK-Portal ONLINE erfolgreich im Ausland finden Sie länderspezifische Informationen sowie spannende Webinare. Bevor Sie neue Beschaffungs- und Absatzmärkte erschließen, müssen Sie sich über rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen informieren, da sich diese von Land zu Land unterscheiden.
Zur IHK-Portal ONLINE erfolgreich im Ausland
Neue Regeln im (Online-)Handel mit Österreich
Österreich ändert die Verpackungsverordnung und ab dem 01.01.2023 müssen (Online-)Händler aus anderen Ländern einen Bevollmächtigten bestellen, der für sie die Verpackungslizenzierung übernimmt. Die Deutsche Handelskammer in Österreich mit Sitz in Wien kann die Dienstleistung des Bevollmächtigten für eine jährliche Pauschale übernehmen. Was sich für (Online-)Händler bei Versand nach Österreich ändert
Abwicklung von Importen und Exporten
Informationen und Unterstützung zu Zoll & Außenwirtschaftsrecht bietet die IHK München:
IHK Ratgeber Internationalisierung – Erfolg im Auslandsgeschäft
Und hier finden Sie:
IHK-Ansprechpartner des Bereichs International
IHK-Seminare zu Zoll- und Außenwirtschaft
Lieferantensuche im Ausland, internationale Beschaffung
Internationale Märkte und die internationale Beschaffung bieten die Möglichkeit, passende Lieferanten auf globaler Ebene zu finden und mit diesen ins Geschäft zu kommen. Aspekte wie Nachhaltigkeit in der Lieferkette stellt fast alle Branchen vor große Herausforderungen. Der IHK Praxisleitfaden gibt Antworten.
Produktsicherheit und Produkthaftung
Hersteller, Importeur oder Händler – jeder, der Produkte auf den deutschen Markt bringt, muss sicherstellen, dass die Produkte den europäischen Richtlinien für die Produktsicherheit entsprechen, sonst drohen Haftungsrisiken, Sanktionen und Imageschäden. Das Produktsicherheitsgesetz regelt auch die jeweiligen Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
IHK-Ratgeber Produktsicherheit
IHK-Ratgeber Produkthaftung
Sonderregelungen gibt es unter anderem für:
- Spielzeug
- elektrische Produkte
- Textilien
- Kosmetika
- Nahrungsergänzungsmittel
- Medizinprodukte
- Lebensmittel (Herstellung und/oder Handel)
A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Wenn Sie beruflich vorübergehend in einem EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz tätig sind müssen Sie immer eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Sie ist der Nachweis über Ihren bestehenden Sozialversicherungsschutz
in Deutschland. Dies gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Dienst- oder Geschäftsreise. Für andere Länder können andere Bescheinigungen notwendig sein.