Verpackungsgesetz – Was sollten Sie über LUCID wissen?

Was ist das Verpackungsgesetz?

Wer Waren in Verpackungen in Deutschland für private Endkunden herstellt, importiert oder zusätzlich verpackt, muss sich an einem bundesweiten Rücknahmesystem, einem Dualen System beteiligen. Das gilt für Produzenten, Importeure und Online-Händler. Sie gelten als „Erstinverkehrbringer“. Sie müssen sich im Verpackungsregister LUCID  registrieren und die Verpackungen bei einem bundesweiten Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen (Systembetreiber) lizenzieren. Registrieren müssen sich auch kleine und mittlere Firmen, die Produkte verpacken, importieren oder handeln, auch Online-Händler*innen!

Ab dem 1. Juli 2022 wird die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID auf sämtliche Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes sowie Letztvertreiber von Serviceverpackungen ausgeweitet. Wie sich der  Registrierungsprozess dann ausgestaltet, was für bereits eingetragene Unternehmen gilt und was für neue Registrierungen zu beachten ist, soll in diesem Webinar von DIHK und ZSVR erklärt werden.

Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung, das Webinar wird per Microsoft Teams durchgeführt.

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