Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Organisationen

Nicht nur gewinnorientierte Körperschaften müssen Umsatzsteuer abführen, auch gemeinnützige Organisationen sind unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet, Umsatzsteuer selbst zu berechnen und zu entrichten. Bei einer gemeinnützigen Gesellschaft fällt die Umsatzsteuer immer dann an, wenn sie unternehmerisch tätig ist. Von der Umsatzsteuerpflicht bleibt sie lediglich im sogenannten ideellen Bereich befreit, da hier kein Leistungsaustausch stattfindet.

Gründerinnen und Gründer von Social Startups erhalten im Webinar Antwort auf Fragen rund um die Umsatz- und Vorsteuer.

Veranstalterin ist die „Haus des Stiftens gGmbH“ mit Sitz in München. Sie ist ein Sozialunternehmen, das wirkungsvolles Engagement erleichtert und im Sinne der Global Goals zu mehr Gemeinwohl beiträgt. Dafür bietet das Haus des Stiftens gemeinsam mit Partnern Unterstützung für Stifter, Non-Profit-Organisationen und Unternehmen. So geben Fach- und Führungskräfte in kostenlosen Fortbildungen für die gemeinnützige Welt ihr Wissen pro bono weiter.

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