Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Mittelschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie gute Deutschkenntnisse vorweisen. Sie können sich über ein Qualifizierungsprogramm des Stadtjugendamtes München schulen und das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ erwerben. Nach einer Eignungsüberprüfung der Person und der Räumlichkeiten erhält die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis nach Paragraf 43 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch.
Für Interessierte an der Tätigkeit „Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt“ bietet das Sozialreferat wieder Informationsveranstaltungen vor Ort an. Für den Besuch der Informationsveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit online oder telefonisch unter: 233-49800, Montag und Mittwoch, 10 bis 13 Uhr
Interessent*innen, die außerhalb Münchens als Kindertagespflegeperson tätig werden wollen, wenden sich bitte an das für sie zuständige Jugendamt oder Landratsamt.
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