Recht und Steuern im europäischen E-Commerce

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihre Produkte über E-Commerce auf internationalen Märkten zu verkaufen? Oder hat Ihnen die Corona-Pandemie sogar gezeigt, dass Sie digital ins Ausland verkaufen müssen, um gegen Ihre Konkurrenz zu bestehen? Das Außenwirtschaftszentrum Bayern, eine Gemeinschaftsinitiative der Industrie- und Handelskammern (IHKs) und der Handwerkskammern in Bayern, zeigt Ihnen im Rahmen der (kostenfreien) Webinarreihe „ONLINE erfolgreich im Ausland“, auf welche Spezialthemen es dabei ankommt.

Im Onlinehandel (E-Commerce) gelten dieselben gesetzlichen Regeln wie für den stationären Handel. Allerdings gibt es speziell für den europäischen Onlinehandel Gesetze, die zwingend zu beachten sind. Deshalb sollten Onlinehändler wissen, welche besonderen Rechtsvorschriften zu beachten sind. Betrachtet werden auch die Unterschiede „Produkte für Verbraucher – B2C“ bzw. „Produkte für Firmen – B2B“, hier gelten weitere gesetzliche Vorschriften, die zwingend zu beachten sind.

Die Europäische Union hat in einer großen Reform des Umsatzsteuerrechts neue Spielregeln für den grenzüberschreitenden Handel festgelegt. Seit dem 1. Juli 2021 gelten diese auch in Deutschland. Die Lieferschwellen für den Handel innerhalb der EU wurden auf 10.000 Euro vereinheitlicht.  Das Ziel der Reform ist, Umsatzsteuerbetrug – vor allem von Nicht-EU-Händlern – zu unterbinden und die Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Handel für die Online-Händler zu vereinfachen, indem die Umsatzsteuer für Verkäufe in alle EU-Staaten zentral im Herkunftsland gemeldet und abgeführt wird.

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