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Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Die KSK prüft, ob Gründerinnen und Gründer, die einen Antrag auf Aufnahme in die KSK stellen, als selbständiger Künstler in den Bereichen Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst einschließlich Design oder als Publizist die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllen.

Dises kurze Webseminar richtet sich speziell an Künstlerinnen und Künstler sowie an Publizistinnen und Publizisten. Es beinhaltet nützliche Hinweise, Tipps, Erläuterungen zum Ausfüllen des Fragebogens zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.

Sollte Ihnen das System der Künstlersozialversicherung bisher nicht geläufig sein, ist es hilfreich, vor dem Ausfüllen des Fragebogens  an einem Basisseminar zum Thema Künstlersozialversicherung teilzunehmen oder die Informationen zum Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG) durchzulesen:

 

Details

Datum:
15. September 2023
Zeit:
10:00 - 11:00 Uhr

Veranstaltungsort

Online

Veranstalter

Künstlersozialkasse (KSK)