Infoveranstaltung zum Förderprogramm Innovationsgutschein

Sie haben eine innovative Idee, benötigen für die Umsetzung aber einen externen Dienstleister und am besten eine finanzielle Unterstützung?  Vielleicht ist der Innovationsgutschein Bayern das Richtige für Sie.

  • Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe (weniger als 50 Mitarbeitende), Freiberufliche sowie Existenzgründende mit Sitz in Bayern.
  • Gefördert werden externe Dienstleistungen im Rahmen einer innovativen Technologieentwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Prototypenbau und Zertifizierungen.

In der kostenlosen Online-Informationsveranstaltung stellt Bayern Innovativ das Förderprogramm vor und informiert rund um Programmeinhalte, Förderbedingungen, Antragstellung.

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