Fachtutorial: Designschutz – Was ist beim Schutz des „Look & Feel“ zu beachten?

Die ästhetische Erscheinungsform – Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.

Der Workshop bietet Ihnen einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:

  • Was ist als Design schützbar?
  • Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?
  • Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?
  • Wie stark ist das Schutzrecht?
  • Wie bereite ich die Designanmeldung vor?
  • Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Veranstaltung ist ein Angebot von BayStartUP, dem bayerischen Startup-Netzwerk für Startups, Investoren und die Industrie.

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