Fachtutorial: Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung – auch für Startups und junge Unternehmen?

Seit 2020 haben alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen einen Anspruch darauf, für Forschungs- und Entwicklungsleistungen steuerliche Förderung zu beantragen (Forschungszulagengesetz – FzulG). Der Antrag wird – anders als bei den meisten anderen staatlichen Förderungen – beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt zahlt die Förderung aus, unabhängig davon, ob das berechtigte Unternehmen bereits Gewinne ausweist.

In diesem Workshop erhalten Sie Einblicke und Tipps zu diesem neuen Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

  • Was wird gefördert und in welcher Höhe, mit welchem Anteil?
  • Wer beurteilt die Förderfähigkeit?
  • Kann auch unternehmensexterne Forschung & Entwicklung gefördert werden?
  • Welche Unterstützung kann der Steuerberater hierbei leisten?
  • Wie wird die Förderung ausbezahlt?
  • Gibt es bereits Erfahrungswerte?

Die Veranstaltung ist ein Angebot von BayStartUP, dem bayerischen Startup-Netzwerk für Startups, Investoren und die Industrie.

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