Seit 2020 haben alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen einen Anspruch darauf, für Forschungs- und Entwicklungsleistungen steuerliche Förderung zu beantragen (Forschungszulagengesetz – FzulG). Der Antrag wird – anders als bei den meisten anderen staatlichen Förderungen – beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt zahlt die Förderung aus, unabhängig davon, ob das berechtigte Unternehmen bereits Gewinne ausweist.
In diesem Workshop erhalten Sie Einblicke und Tipps zu diesem neuen Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Die Veranstaltung ist ein Angebot von BayStartUP, dem bayerischen Startup-Netzwerk für Startups, Investoren und die Industrie.
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