Themen-Check

Zu ausgewählten Themen bieten wir weiterführende Informationen an, die Ihnen einen Überblick über rechtliche und steuerliche Themen geben sowie die passenden Ansprechpartner für weiterführende Informationen nennen.

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Aufenthaltserlaubnis

Staatsangehörige eines Nicht-EU-/Nicht-EFTA-Staates, müssen klären, ob ihre Aufenthaltstatus/-erlaubnis die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlaubt oder ob sie für eine selbständige Erwerbstätigkeit erst eine zusätzliche Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen müssen.

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Crowdfunding | Stadt München

Crowdfunding

Crowdfunding ist Finanzierung und Markttest in einem. Nutzen Sie das Crowdfunding-Canvas für Ihre Projektplanung und profitieren Sie vom Förderprogramm der Stadt München bei der kreativen Umsetzung Ihrer Crowdfunding Kampagne.

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Internationales

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten müssen Sie vorab prüfen, welche steuerlichen oder rechtlichen Punkte Sie berücksichtigen müssen. Viele Punkte müssen Sie schon berücksichtigten, wenn Sie über die deutsche Grenze hinweg tätig sind.

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Nebenerwerb oder Teilzeitgründung

Selbstständigkeit neben Job, Studium, Familie, Rente und Arbeitslosigkeit? Eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb unterliegt den gleichen Spielregeln wie die einer Vollerwerbsgründung. Besonderheiten gibt es bei Arbeitsrecht, Sozialversicherung und den Anforderungen bei Steuer (Kleinunternehmerregelung).

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Niederlassung gründen

Viele Unternehmen aus dem In- und Ausland wollen expandieren und planen die Gründung eines neuen Standorts. Hier gilt es vor allem rechtliche und steuerrechtliche Themen sorgfältig zu prüfen.

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Öffentliche Aufträge gewinnen

Wo finden Sie Informationen zu ausgeschriebenen öffentlichen Aufträgen? Welche Regeln und Vorschriften gibt es in diesem Bereich? Wie kann ich öffentliche Auftraggeber in München und Bayern auf mich aufmerksam machen? Und wo können Sie sich beraten lassen?

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Standort und Räume

Der richtige Standort und die optimalen Räumlichkeiten zu finden, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Klären Sie vor dem Abschluss eines Mietvertrages die baurechtliche Voraussetzungen für die geplante gewerbliche Nutzung: ob eine Nutzungsänderung nötig ist, eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen und Baugenehmigungen.

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Tipps für Gründerinnen

Female Empowerment für Münchens Gründerinnen: von Beratung und Coaching, über Finanzierung und Förderung,  bis hin zu Wettbewerben und Netzwerken. Weibliches Unternehmertum fördern und sichtbar machen, das ist das Ziel vielfältiger Angebote und Initiativen, denn im Start-up-Ökosystem sind Gründerinnen noch deutlich unterrepräsentiert.

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FAQ

Bezirksinspektion

Die fünf Bezirksinspektionen Mitte, Süd, West, Ost und Nord sind in den Münchner Stadtbezirken verteilt. Sie unterstehen dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) und gehören zur Hauptabteilung III „Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz „.

Die Bezirksinspektionen sind unter anderem zuständig für den Vollzug des Gaststättenwesens, unterstützen beim Vollzug der Gewerbeordnung sowie von sicherheits- und ordnungsrechtlichen Vorschriften. Hier werden auch werden auch grundsätzliche Themen zum Beispiel die Freiluftgastronomie, die Sperrzeitregelung oder die Lebensmittelüberwachung und die Gaststättentechnik behandelt. Bei Fragen zu den Vorgaben zum Umgang mit fetthaltigem Abwasser aus Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung wenden Sie sich an die Münchner Stadtentwässerung.  Bei Fragen zur Gewerbeabfallentsorgung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München Ihr Ansprechpartner.

Die Bezirksinspektionen sind auch für die Erlaubnis einer Sondernutzung zuständig. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt wird. Zu den besonders häufig nachgefragte Sondernutzungen zählen das Aufstellen von mobiler Gastronomie wie beispielsweise Foodtrucks, Warenauslage, Pflanzgefäße, Sitzgelegenheiten oder Fahrradständer vor Geschäften, Verkaufstände für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse, Kunsthandwerk oder Tagszeitungen. Auch ein Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone fällt unter die Sondernutzung.

Welche Bezirksinspektion ist die richtige?

Entscheidend ist immer in welchem Stadtbezirk Sie die geplante Tätigkeit ausüben möchten.

Für die Stadtbezirke

1, 2, 3 – Bezirksinspektion Mitte

6, 7, 8, 17, 18, 19, 20 – Bezirksinspektion Süd

9, 21, 22, 23, 25 – Bezirksinspektion West

5, 13, 14, 15, 16 – Bezirksinspektion Ost

4, 10, 11, 12, 24 – Bezirksinspektion Nord

So finden Sie die zuständige Bezirksinspektion für Ihren Stadtbezirk: 

Im München Portal erhalten Sie auf jeder Themenseite der Bezirksinspektion unten ein Suchfeld. Dort  geben Sie die Straße und sofern vorhanden die Hausnummer ein, unter der Sie Ihre geplante Tätigkeit ausüben möchten. Anschließend wird nach einem Klick auf das Feld „Weiter“ die passende Bezirksinspektion wiederum ganz unten auf der Seite angezeigt.

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Wenn Sie beruflich vorübergehend in einem EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz tätig sind müssen Sie immer eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Sie ist der Nachweis über Ihren bestehenden Sozialversicherungsschutz
in Deutschland. Dies gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Dienst- oder Geschäftsreise. Für andere Länder können andere Bescheinigungen notwendig sein. Wo die A1-Bescheinigung  beantragt werden kann, hängt meist von der Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat ab) ab. Genaue Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wer hilft mir beim Businessplan?

Schreiben Sie Ihren Businessplan selbst und holen Sie sich dann Feedback von passenden Branchenexpert*innen oder Gründungsinitiativen ein. Sie als Selbständige*r tragen die volle unternehmerische Verantwortung für Ihren Businessplan sowie die dort beschriebenen Annahmen, Planungen und Entscheidungen. Für Feedback können Branchenverbände eine wertvolle Anlaufstelle sein.