Was das neue europäische Einheitspatent für Start-ups bedeutet

Ab Ende 2022/Anfang 2023 wird es eine weitere Patent-Option geben: das europäische Einheitspatent.

Gerade für Start-ups ist das geistige Eigentum – also die Innovation im Zentrum des Geschäftsmodells – oft das wertvollste Asset, in das direkt zu Beginn einer Unternehmensgründung die meiste Zeit und das meiste Geld fließt.

Ab Ende 2022/Anfang 2023 wird es eine weitere Patent-Option geben: das europäische Einheitspatent. Hierzu wird wie gehabt eine Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt eingereicht und durchläuft dort den Erteilungsprozess. Der Unterschied zum bisherigen europäischen Patent liegt dann darin, dass es nach Patenterteilung die Möglichkeit gibt, um ein einheitliches europäisches Patent zu erlangen, welches nicht in einzelne nationale Patente zerfällt, sondern einheitlich in allen teilnehmenden Staaten gilt.

Zu Beginn nehmen 17 EU-Staaten am Einheitspatent teil, so dass das Einheitspatent dann zunächst in diesen 17 Staaten gilt. Weitere acht teilnehmende EU-Staaten werden erwartet. Soll ein solches Patent durchgesetzt werden oder muss es verteidigt werden, muss nur ein gemeinsames Verfahren vor dem neu eingerichteten Europäischen Patentgericht geführt werden.

Die IHK für München und Oberbayern informiert

Noch bis Dezember 2022: Patente, Designs und Marken werden gefördert
Achtung: Es gilt das Windhundprinzip

Die EU-Kommission fördert Marken-, Patent- bzw. Designanmeldung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einem Zuschuss von bis zu 2.250 Euro. Anträge können jetzt und bis Ende des Jahres 2022 gestellt werden. Die Mittel dafür kommen aus einem KMU-Fonds. Es gibt solange Fördergelder, bis der Topf leer ist. Wer gefördert wird, erhält einen Gutschein, den er für Gebühren nutzen kann.