Meldet das Finanzamt sich zu einer Umsatzsteuerprüfung, Betriebsprüfung oder Lohnsteuerprüfung an? Dann wird erwartet, dass Selbständige alle angeforderten Buchhaltungsunterlagen vorlegen – und einen digitalen Datenzugriff gewähren. Doch was passiert, wenn Sie die Steuerbelege nicht parat haben? Darüber informiert dieser Artikel der Deutschen Handwerkszeitung.