Steuerabzug: So muss das Arbeitszimmer aussehen

Wer sein Arbeitszimmer bei der Steuer geltend machen möchte, muss einiges beachten. Die Deutsche Handwerkszeitung informiert über die Voraussetzungen.

Damit Sie überhaupt einen Cent der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben verbuchen können, müssen Sie nachweisen können, dass das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Eine nahezu ausschließlich betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers liegt vor, wenn Sie den Raum zu Hause mindestens zu 90 Prozent betrieblich nutzen. Bei Unterschreitung dieser Grenze, lässt das Finanzamt keinen Betriebsausgabenabzug zu. Auch nicht anteilig. Dann kann als Alternative seit 2020 die neue Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Erfahren Sie in diesem Artikel der Deutschen Handwerkszeitung wie das Zimmer aussehen muss und wie viel Geld pro Tag abgesetzt werden darf.