Start der elektronischen Rechnung am 1. Januar 2025

Am 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, für Unternehmen in Deutschland eingeführt. Das betrifft auch Gründerinnen und Gründer.

Eine E-Rechnung ist eine in einem speziellen Format ausgestellte, übermittelte und empfangene Rechnung, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Zu den zulässigen Formaten zählen beispielsweise X-Rechnung oder ZUGFeRD. Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung nicht. Prüfen Sie, ob Ihr digitales Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm E-Rechnungen nach den neusten Standards empfangen und erstellen kann, oder sprechen Sie  Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Buchhaltungsbüro. Umsatzsteuerrechtlich gelten für elektronische Rechnungen die gleichen Pflichtangaben wie für Papierrechnungen.

Einen Überblick zu den neuen Anforderungen und den Ausnahmen finden Sie auf unserer Seite Steuern und Buchführung unter dem Punkt „Rechnungen richtig stellen“.

Wir weisen darauf hin, dass wir keine Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung durchführen. Unsere Informationen dienen als erste Orientierungshilfe und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.