Schritt für Schritt zur E-Rechnung

Die E-Rechnung wird Pflicht. Wie gehen Gründerinnen und Gründer vor, um Ihre Rechnungsstellung zu digitalisieren?

Am 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, für Unternehmen in Deutschland eingeführt. Eine E-Rechnung ist eine in einem speziellen Format ausgestellte, übermittelte und empfangene Rechnung, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung nicht.

1. Rechnungen empfangen und verarbeiten:

Alle Unternehmen in Deutschland, die Geschäfte mit anderen Unternehmen (B2B) oder Privatpersonen (B2C) in Deutschland machen, müssen ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten.

2. Rechnungen ausstellen und versenden:

Unternehmen, die Geschäfte mit anderen Unternehmen machen (B2B), müssen E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch ausstellen und versenden. Liegt ihr Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro gilt diese Verpflichtung erst ab 1. Januar 2028, vorausgesetzt der Rechnungsempfänger ist damit einverstanden.

Es gibt im B2B Bereich einige Ausnahmen, in denen keine E-Rechnung ausgestellt werden muss, wie beispielsweise Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro oder steuerfreie Lieferungen und Leistungen.

Im B2C Bereich, also dem Geschäft von Unternehmen mit Privatpersonen, müssen keine E-Rechnungen ausgestellt werden. Wenn Sie trotzdem eine E-Rechnung stellen wollen, benötigen Sie die Zustimmung des Empfängers.

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. informiert, dass der Bund keine kostenlose Software für die Rechnungserstellung sowie zum Ansehen von elektronischen Rechnungen zur Verfügung stellen wird.

Prüfen Sie daher, ob Ihr digitales Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm E-Rechnungen nach den neusten Standards empfangen und erstellen kann, oder sprechen mit Steuerberater*in oder ihrem Buchhaltungsbüro.

Die IHK für München und Oberbayern hat in einem Leitfaden praktische Schritte zusammengestellt und bietet Gewerbetreibenden während und nach der Gründungsphase eine kostenfreie Erstberatung an.

Auch die HWK Handwerkskammer für München und Oberbayern informiert und berät Ihre Mitglieder während und nach der Gründungsphase.