Rechtsformwahl: UG muss Zusatz „haftungsbeschränkt“ tragen

Rund 13.000 Unternehmen in Oberbayern haben die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt“ oder UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG. Sie müssen im Geschäftsverkehr bei der Unternehmensbezeichnung mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ auftreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 1. März 2022 veröffentlichten Urteil gegen den Prokuristen und späteren Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft nochmals unterstrichen.

Darauf macht auch die IHK München und Oberbayern aufmerksam:

Wo muss der Zusatz „haftungsbeschränkt“ aufgeführt werden?

Dies ist im gesamten Geschäftsverkehr notwendig, also

  • auf Geschäftsbriefen
  • Rechnungen
  • dienstlichen E-Mails
  • im Impressum der Website .

Was kann passieren, wenn der Zusatz nicht aufgeführt wird?

  • Nach dem Urteil des BGH kann in diesen Fällen der Geschäftspartner davon ausgehen, dass eine vollumfängliche persönliche Haftung des Unternehmers vorliegt.
  • Im Zweifelsfall wird dann der Inhaber der UG (haftungsbeschränkt) in Haftung genommen.

Mehr Informationen

IHK Ratgeber: UG gründen

www.ihk-muenchen.de

Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 210/20), PDF 180 KB

juris.bundesgerichtshof.de