Neue Preisangabenverordnung in Kraft

Die IHK für München und Oberbayern informiert:

Zum 28. Mai 2022 ist die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft getreten. Wichtig: Es gibt neue Informationspflichten bei der Werbung mit Preisermäßigungen und Rabatten. Insbesondere neue Informationspflichten bei der Werbung mit Preisermäßigungen und Rabatten sind zu beachten und die Änderung der Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises.

Die Preisangabenverordnung regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. Jeder muss die Verordnung beachten, der gegenüber Verbrauchern als

  • Waren- oder Leistungsanbieter auftritt oder
  • Preiswerbung betreibt.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung kann es zu Bußgeldern aufgrund Ordnungswidrigkeiten sowie Abmahnungen aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens kommen.