FAQ Kleinunternehmerregelung: Wann die Umsatzsteuerpflicht greift

Die Deutsche Handwerkszeitung hat einen Überblick mit vielen praktischen Beispielen zur Umsatzsteuerpflicht  und den Vorteilen einer Einstufung beim Finanzamt als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz veröffentlicht.

Wer gilt steuerlich als Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerbesteuerung dürfen Unternehmerinnen und Unternehmer wählen, wenn der Umsatz nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer

  • im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und
  • im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Diese beiden Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein, damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert.

Aber wie sieht es im Gründungsjahr aus?

Gründen Sie während des Jahres, haben Sie keine Vorjahresumsätze. Aus diesem Grund gelten bei Existenzgründer*innen zwei Besonderheiten:

  • Der Umsatz im Erstjahr (laufendes Gründungsjahr) darf zur Anwendung der Kleinunternehmerregel maximal 22.000 Euro betragen.
  • Bei Beginn der gewerblichen Tätigkeit im Laufe des Jahres wird der Umsatz auf 12 Monate hochgerechnet (§ 19 Abs. 3 Satz 3 und 4 UStG).

Beispiel: Gründerin Maier meldet ihren Handwerksbetrieb zum 1. Juli 2022 beim Finanzamt an. Sie erwartet einen Umsatz von 15.000 Euro in den Monaten Juli bis Dezember.

Folge: Handwerkerin Maier kann die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2022 für sich „nicht“ beanspruchen, weil der hochgerechnete Jahresumsatz 30.000 Euro beträgt (15.000 Euro: 6 Monate x 12 Monate).

Übrigens: Erfolgt die Gründung eines Handwerksbetriebs am 1. Dezember eines Jahres und es werden in diesem Jahr keine Umsätze mehr erzielt, gilt trotzdem für das Folgejahr die 50.000-Euro-Umsatzgrenze (OFD Frankfurt, Urteil v. 21.4.2010, Az. S 7361 A – 2 – St 16).

Praxis-Tipp der Deutschen Handwerkszeitung: Seien Sie wegen dieser Hochrechnung des Umsatzes aufs Jahr deshalb im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Anmeldung Finanzamt) eher zurückhaltend. Können Sie nicht einschätzen, ob und wie viele Kunden Sie an Land ziehen können, kalkulieren Sie Ihre Umsatzprognose für das Erstjahr eher pessimistisch und so, dass auf das Jahr hochgerechnet der Umsatz nicht über 22.000 Euro liegt.