Barrierefreiheit: Leitlinien helfen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden erstmals private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Das Gesetz regelt unter anderem die Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure  wie Hersteller, Importeur, Händler und Dienstleistungserbringer. Außerdem die Marktüberwachung und die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022 legt die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden, das heißt ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.

Um den Kleinstunternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leitlinien (PDF, 175KB) erstellt. Mit diesen Leitlinien wird den Unternehmen und Rechtsanwendern ein Wegweiser durch das BFSG zur Verfügung gestellt. Von der Frage, ob man als Unternehmer in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, bis hin zu Erläuterungen, was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält, bereiten die Leitlinien die wichtigsten Themen aus dem BFSG verständlich auf und erläutern sie anhand von praktischen Beispielen.