Was ist eine A1-Bescheinigung?

Wenn Sie beruflich vorübergehend in einem EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz tätig sind müssen Sie immer eine A1-Bescheinigung mit sich führen. Sie ist der Nachweis über Ihren bestehenden Sozialversicherungsschutz
in Deutschland. Dies gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Dienst- oder Geschäftsreise. Für andere Länder können andere Bescheinigungen notwendig sein. Wo die A1-Bescheinigung  beantragt werden kann, hängt meist von der Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat ab) ab. Genaue Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.