Wann bin ich scheinselbständig?

Nicht immer sind Selbständige auch tatsächlich selbständig. Müssen sie wie Angestellte im Beschäftigungsverhältnis handeln, gelten sie als scheinselbständig und sind also tatsächlich abhängig beschäftigt. Die Abgrenzung zwischen einer echten Selbständigkeit und einer abhängigen Beschäftigung ist oft schwierig. Kriterien dafür sind im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht zu finden. Es können empfindliche Strafen drohen.

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