Kann ich die Selbständigkeit auf meine Privatadresse anmelden?

Viele Gründerinnen und Gründer starten erst einmal von zu Hause aus.

Informieren Sie in diesem Fall Ihre*n Vermieter*in.

Erkundigen Sie sich auch beim Amt für Wohnen und Migration, ob Sie Ihre Wohnung für gewerbliche Zwecke überhaupt nutzen dürfen und ob Sie dafür eine Genehmigung brauchen. Wenn weniger als 50 Prozent der Wohnfläche beispielsweise als Büro und ohne Besuche von Kund*innen genutzt wird und der restliche Wohnraum ansonsten regulär bewohnt wird, liegt keine Zweckentfremdung von Wohnraum vor. In manchen Fällen kann ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich geltend gemacht werden – fragen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater!

Zusätzlich müssen Sie auch baurechtliche Vorgaben beachten. So sind beispielsweise Wohngebiete bauplanungsrechtlich der Wohnnutzung vorbehalten und genießen einen Schutz vor der geplanten Nutzung beziehungsweise Folgen wie Lärm oder Verkehrsaufkommen. Die Nutzung der Wohnung für die geplanten Zwecke kann unzulässig oder zumindest genehmigungsbedürftig sein. Dabei richtet sich der Umfang der Genehmigung in erster Linie nach der geplanten Nutzung.