Kann ich die Selbständigkeit auf meine Privatadresse anmelden?

Viele Gründerinnen und Gründer starten erst einmal von zu Hause aus.

Informieren Sie in diesem Fall Ihre*n Vermieter*in.

Erkundigen Sie sich auch beim Amt für Wohnen und Migration, ob Sie Ihre Wohnung für gewerbliche Zwecke überhaupt nutzen dürfen und ob Sie dafür eine Genehmigung brauchen. Wenn weniger als 50 Prozent der Wohnfläche beispielsweise als Büro und ohne Besuche von Kund*innen genutzt wird und der restliche Wohnraum ansonsten regulär bewohnt wird, liegt keine Zweckentfremdung von Wohnraum vor.

Wenn Sie über ein administratives Arbeitszimmer hinaus Wohnraum gewerblich nutzen möchten zum Beispiel als Lager-, Besprechungs- oder Produktionsraum muss in der Regel ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung bei der Lokalbaukommission gestellt werden, weil es sich hier um eine Nutzungsänderung nach dem Baurecht handelt.

Zusätzlich regeln Branchen-Vorschriften die Anforderungen an Praxisräume oder an Räume für Kinderbetreuung oder Lebensmittelhygiene-Vorschriften für Räume, in denen Lebensmittel lagern, verarbeitet oder verkauft werden.

In manchen Fällen kann ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich geltend gemacht werden – fragen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater!

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Standort und Räume.