Kreative und Kulturschaffende finden hier Informationen, was Sie bei ihrer beruflichen Selbständigkeit berücksichtigen sollten. Nutzen Sie diese Informationen ergänzend zu unserem 10-Punkte Check zur Gründung in München.
Erste Überlegungen vor dem Start
Die eigene kreative Arbeit zu vermarkten, ist herausfordernd. Für einen guten Start in die Selbständigkeit müssen Sie sich auch mit ein paar wirtschaftlichen Fragen beschäftigen.
Sie möchten das Projekt „berufliche Selbständigkeit“ angehen und von Ihrer Selbständigkeit leben können? Dabei müssen Sie sich mit unternehmerischen Fragen beschäftigen wie zum Beispiel:
- Wie schaffen ich es, potentielle Auftraggeber*innen kennenzulernen und sie von mir und meiner Arbeit zu überzeugen? Wie kann ich meine Projekte finanzieren?
- Wo finde ich passende Räume, Ateliers oder Flächen für ein Popup-Store?
- Welche Versicherungen benötige ich?
- Was melde ich wo an?
- Wie funktioniert Buchhaltung? Und wieviel Steuern muss ich zahlen?
Das Wichtigste für diese wirtschaftlichen Betrachtungen bringen Sie in der Regel mit: Sie wissen, wie Ihre Branche und Ihr Berufsfeld funktioniert. Mit diesem Wissen können Sie am besten beurteilen, wie viel Geld Sie mit Ihrer kreativen Idee verdienen können. Nutzen Sie Ihre Branchenkontakte, Serviceangebote zur Vernetzung und Berufsverbände.
Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung gibt Tipps:
- Bildende Künstlerinnen und Künstler
- Designerinnen und Designer
- Fachübersetzerinnen und Fachübersetzer
- Filmemacherinnen und Filmemacher
- Games-Entwicklerinnen und Games-Entwickler: Tipps für den Quereinstieg
- Journalistinnen und Journalisten
- Literaturübersetzerinnen und -übersetzer
- Musikerinnen und Musiker
- Schauspielerinnen und Schauspieler
- Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Erste Schritte
Beginnen Sie mit der Abklärung, ob Ihre geplante selbständige Tätigkeit in den Bereich des Freien Berufes oder des Gewerbes fällt. Dies hat viele rechtliche und steuerliche Folgen.
Nein. Manche Selbständige im Kreativbereich zählen zu den freien Berufen wie zum Beispiel Autor*innen, Journalist*innen oder Architekt*innen. Andere Selbständige, die einen Verlag, eine Werbeagentur oder eine Galerie gründen zählen zum Gewerbe. Die Abgrenzung zwischen freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit und gewerblicher handwerklicher Tätigkeit wie beispielsweise Fotografie kann schwierig sein.
Künstlerisch tätige Selbständige zählen nur dann zu den freien Berufen, wenn Sie über eine eigene schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe Kunstwerke herstellen, die keinen praktischen Gebrauchszweck haben und nicht dem Kunsthandwerk oder Kunstgewerbe zugeordnet werden. Eine Vorbildung, so zum Beispiel ein abgeschlossenes Hochschulstudium der entsprechenden Kunstrichtung, Presseveröffentlichungen und Kritiken in Kunstzeitschriften, die Beteiligung an Kunstausstellungen und die Mitgliedschaft in bestimmten Berufsverbänden können bei der Feststellung der Künstlereigenschaft von Bedeutung sein. In Zweifelsfällen kann zur Feststellung der Künstlereigenschaft eine Gutachterkommission eingeschaltet werden. Solche Kommissionen sind für verschiedene Sparten der Kunst eingerichtet. Sind die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit nicht erfüllt, zum Beispiel weil die ausgeübte Tätigkeit nicht als „künstlerisch“ eingestuft werden kann, liegen in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.
Die Einordnung ist nicht immer einfach und abhängig vom konkreten Einzelfall. Die richtige Einordnung gleich zu Beginn ist wichtig, weil sich daraus Unterschiede bezüglich Anmeldung, Steuern und Sozialversicherung ergeben. Es kann sehr teuer werden, wenn Ihre Tätigkeit bei einer Betriebsprüfung nachträglich als Gewerbe einstuft wird und Sie dann Gewerbesteuer nachzahlen müssen.
Anmeldung
- Gründer*innen in den freien Berufe melden ihre selbständige Tätigkeit im Finanzamt an.
- Gründer*innen im Gewerbe melden ihre selbständige Tätigkeit zuerst beim Gewerbeamt und anschließend beim Finanzamt an.
Pflicht-Mitgliedschaften
- Einige Gründer*innen in bestimmten freien Berufe müssen Mitglied in einer berufsständischen Kammer werden.
- Alle Gründer*innen mit einer gewerblichen Tätigkeit werden automatisch Mitglied in der IHK Industrie- und Handelskammer oder der HWK Handwerkskammer.
Steuern
- Für Gründer*innen in den freien Berufe sind die Einkommensteuer und Umsatzsteuer relevant.
- Für Gründer*innen mit einer gewerblichen Tätigkeit sind neben der Einkommensteuer und Umsatzsteuer auch die Gewerbesteuer relevant.
Wenn Sie eine GmbH oder UG gründen, ist auch die Körperschaftssteuer relevant.
Es kann sein, dass Sie in der Selbständigkeit parallel sowohl Tätigkeiten im Freien Beruf als auch im Gewerbe ausüben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Autorin (Freier Beruf) auch ihre Bücher im Eigenverlag verkauft (Gewerbe). Bei gemischten Tätigkeiten kommt es darauf an, ob diese
- unabhängig voneinander (trennbar) oder
- nur einander bedingend (untrennbar) ausgeübt werden.
1. Im Fall der Trennbarkeit der Tätigkeiten ist auch die steuerliche Trennung angezeigt.
Nur wenn Sie die Tätigkeiten im Freien Beruf streng von den selbständigen gewerblichen Tätigkeiten trennen, behalten Sie die „Privilegien“ des Freien Berufes für diesen Teil Ihrer Einkünfte – beispielsweise die Gewerbesteuerfreiheit. Eine strenge Trennung bedeutet:
- Sie melden die selbständigen Tätigkeiten im freien Beruf beim Finanzamt an und erhalten eine eigene Steuernummer für den Tätigkeitsbereich im freien Beruf.
- Sie melden die gewerblichen selbständigen Tätigkeiten beim Gewerbeamt und danach auch beim Finanzamt an und erhalten eine eigene Steuernummer für den gewerblichen Tätigkeitsbereich.
- Ihren Kunden stellen Sie jeweils getrennte Rechnungen für Tätigkeiten im Freien Beruf und für gewerbliche Tätigkeiten. In Ihrer Einkommensteuererklärung führen Sie jeweils eine eigene Gewinnermittlung für jeden der beiden Bereiche durch. Sie listen also getrennt für beide Bereiche jeweils alle Einnahmen und alle betrieblichen Ausgaben auf bzw. teilen betriebliche Kosten entsprechend oder pauschal auf die beiden Bereiche auf.
Bei Personengesellschaften (also einem Einzelunternehmen oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gibt es eine sogenannte Abfärbe-Regelung, wenn gemischte Tätigkeiten steuerlich nicht getrennt werden: Schon wenn nur ein kleiner Teil der Tätigkeiten gewerblich ist, gelten die Einkünfte in vollem Umfang als gewerbliche Einkünfte. Der Bundesfinanzhof hat hierzu eine Bagatellgrenze definiert: Die Abfärberegel greift nicht, wenn die gewerblichen Nettoumsatzerlöse nicht mehr als 3 Prozent der Gesamtnettoumsatzerlöse betragen UND zusätzlich den Betrag von 25.500 Euro nicht übersteigen.
2. Im Fall einer untrennbar gemischten Tätigkeit, die also nur miteinander verflochten sachlich und wirtschaftlich funktioniert, entscheidet im Zweifel das Finanzamt, ob die freiberufliche oder gewerbliche Komponente die gesamte Tätigkeit prägt.
Die Gewerbeanmeldung ist der erste Anmelde-Schritt für gewerblich Selbständige. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Gewerbeanmeldung sowie eine Ausfüllhilfe für das Formular. Die Gewerbebehörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung mit dem sogenannten Gewerbeschein. Je nach Rechtsform kostet die Gewerbeanmeldung zwischen 50 bis 60 Euro in der Stadt München. Übrigens: Die Angabe, ob die gewerbliche Selbständigkeit im Haupt- oder im Nebenerwerb erfolgt, dient nur statistischen Zwecken.
Gewerblich selbständige Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie eine GbR zahlen nur Gewerbesteuer, wenn Sie mehr als 24.500 Euro Jahresgewinn erzielen. Und wenn Sie Gewerbesteuer zahlen, können Sie bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent die gezahlte Gewerbesteuer in der Regel bei der Einkommensteuer gegenrechnen, also abziehen. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer und die Hebesätze variieren je nach Gemeinde. Für München beträgt der Hebesatz aktuell 490 Prozent und wird auf 3,5 Prozent Ihres Gewinns angewandt. Hier finden Sie ein Rechenbeispiel.
Für Kapitalgesellschaften wie beispielsweise die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gibt es keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer.
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt unter anderem:
- die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer
Je nach Tätigkeiten werden Sie Pflichtmitglied in eine der beiden, in manchen Fällen in beiden oder in einer anderen berufsständischen Kammer, zum Beispiel der Architektenkammer. Es fällt also ein Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft an:- IHK Beitragsrechner Existenzgründer*innen zahlen in den ersten beiden Jahren keinen Beitrag, wenn sie erstmalig selbstständig tätig sind
- HWK-Beitragsinformationen
- die Berufsgenossenschaft
Alle Selbständigen müssen sich innerhalb einer Woche nach Start selbständig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Je nach Berufssparte sind Freiberufler*innen und Gewerbetreibende zu einer Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet oder können sich freiwillig versichern. Um zu erfahren, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, können Sie die Gesetzlichen Unfallversicherung per Telefon 0800 60 50 40 4 oder per E-Mail kontaktieren. - das Statistisches Landesamt
Die Datenweitergabe dient nur statistischen Zwecken. - die Gewerbeaufsicht
Das ist nur für bestimmte Berufssparten relevant. Bei Gründungen im Lebensmittelbereich wird beispielsweise die Lebensmittelkontrolle informiert. - das Finanzamt
Unabhängig von dieser Meldung an das Finanzamt müssen Sie Ihre Selbständigkeit selbst proaktiv beim Finanzamt anmelden.
Nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie sich im zweiten Schritt beim Finanzamt anmelden. Das funktioniert über das ELSTER Portal und den passenden Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Finanzamts-Anmeldung. Nach 4 bis 8 Wochen erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer für Ihre selbständige Tätigkeit, die Sie auch auf Ihren Rechnungen aufführen müssen.
Bei Ihrer Anmeldung möchte das Finanzamt auch erfahren mit welchen Umsätzen und Gewinnen Sie im Jahr der Gründung und in den Folgejahren rechnen. Warum? Weil sich je nach Größenordnung verschiedene steuerliche Konsequenzen ergeben. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Mit welchen Steuern und Buchhaltungsvorschriften muss ich rechnen?
Je nachdem ob Sie einen Freien Beruf oder ein Gewerbe ausüben wollen und welche Rechtsform Sie hierfür wählen, haben diese Entscheidungen auch Auswirkung auf Steuern und Buchführungspflichten. Wer Waren und Dienstleistungen im Ausland einkauft oder verkauft, muss sich über die Vorschriften des internationalen Steuerrechts und weitere Regelungen für das internationale Geschäft informieren.
Generell wird zwischen der einfachen Buchführung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR und der doppelten Buchführung mit jährlicher Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unterschieden. Die EÜR ist in der Anwendung einfacher und günstiger während die doppelte Buchführung deutlich höhere laufende Kosten für Steuerberatung und gegebenenfalls auch Buchhaltung verursacht.
- Selbständige im freien Beruf
Für Selbständige in den Freien Berufen ist die einfache Buchführung immer ausreichend, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. - Gewerblich Selbständige als Einzel- oder mit Personenunternehmen
Die einfache Buchführung ist in der Regel ausreichend bis zu einem jährlichen Umsatz von 800.000 Euro oder einem jährlichen Gewinn von 80.000 Euro. Bei Überschreiten einer der beiden Grenzen wird die doppelte Buchführung verpflichtend, nach Aufforderung durch das Finanzamt! - Kapitalgesellschaften
GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind immer zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
Achtung: Am 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, für Unternehmen in Deutschland eingeführt. Eine E-Rechnung ist eine in einem speziellen Format ausgestellte, übermittelte und empfangene Rechnung, die eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung nicht. Informieren Sie sich über ein passendes Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm.
Recherchieren Sie und lassen sich beraten, welcher Umsatzsteuersatz für Ihre Leistungen relevant ist:
- 19 Prozent ist der Regelsteuersatz
- 7 Prozent ist der ermäßigte Steuersatz
- 0 Prozent für steuerbefreite Leistungen
Wollen Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Die Kleinunternehmerregelung für einen Umsatzsteuerverzicht können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Ihr Netto-Umsatz unter ca. 1.500 Euro pro Monat bleibt (im Jahresschnitt). Die Jahres-Brutto-Umsatzgrenze beträgt derzeit 22.000 Euro.
Kleinunternehmerregelung – ist das für mich sinnvoll oder nicht?
Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie vorteilhaft ist oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Was ist in Ihrer Branche üblich? Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, ist das auf Ihren Rechnungen ersichtlich und Sie offenbaren damit, dass Ihre Selbständigkeit „im kleinen Rahmen“ stattfindet und Sie nicht mehr als 1.500 Euro Netto-Monatsumsatz erwirtschaften. Das ist in manchen Bereichen völlig unproblematisch. In anderen Bereichen kann das eine negative Imagewirkung haben.
- Sind Ihre Kunden Privatpersonen oder Firmen?
Wenn Sie Kleinunternehmer-Rechnungen an Privatpersonen stellen, dann bieten Sie Ihre Leistung günstiger an, weil der Umsatzsteuer-Aufschlag entfällt. Wenn Ihre Kunden Firmen sind, bietet eine Kleinunternehmer-Rechnung keinen Kalkulationsvorteil. Für Firmen ist nur der Netto-Betrag einer Rechnung relevant, weil die Umsatzsteuer für sie ein durchlaufender Posten und kein Kostenfaktor ist. - Wie viel Vorleistungen, dazu zählen Material und Dienstleistungen, kaufen Sie ein? Wenn Sie am Umsatzsteuersystem teilnehmen, können Sie sich die selbst gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt rückerstatten lassen. Dann fließen nur die Nettobeträge des eingekauften Materials und der eingekauften Dienstleistung in Ihre Kalkulation als Kosten ein. Kalkulieren Sie Ihre Angebote einmal mit und einmal ohne Umsatzsteuer, um vergleichen zu können.
Insgesamt ist die Umsatzsteuervoranmeldung, die je nach Umsatzvolumen monatlich oder vierteljährlich erfolgt, in der Regel ein relativ überschaubarer Arbeitsaufwand.
Beliefern Sie Kund*innen außerhalb von Deutschland?
Dann müssen Sie sich mit dem Thema internationale Umsatzsteuer auseinandersetzen und das ist ein sehr komplexes Thema! Recherchieren Sie vorab die Handhabung der Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmerreglung gilt nur innerhalb von Deutschland. Deshalb können auch Selbständige, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, vom Thema internationale Umsatzsteuer betroffen sein!
Welche Abgabefristen gelten für Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Wenn Ihre Umsatzerwartung so hoch ist, dass mit mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer im Jahr zu rechnen ist, müssen Sie mit einem monatlichen Rhythmus bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen rechnen. Ansonsten gibt es in der Regel einen vierteljährlichen Rhythmus bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer gibt es eine Reihe von spezifischen Regelungen für Künstlerinnen und Künstler (PDF, 933 KB).
Bei Personenunternehmen wie Einzelunternehmen oder einer GbR zahlen Sie mit einem Gewerbe oder einem Freien Beruf Einkommensteuer auf die Summe aller Einkünfte.
Zu den Einkünften zählen zum Beispiel
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wie das Finanzamt die Einkünfte der Freie Berufe bezeichnet
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, wie aus einem Angestelltenverhältnis
Die Einkommensteuer hat einen variablen Steuersatz, das heißt der Steuersatz verändert sich mit der Höhe Ihrer Einkünfte. Nutzen Sie den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums, um die ungefähre Höhe Ihrer Einkommensteuer zu ermitteln.
Für selbständige Tätigkeit gibt es keine Steuerklassen. Selbständige leisten in der Regel vier Mal im Jahr eine Einkommensteuer-Vorauszahlung an das Finanzamt.
Bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer gibt es eine Reihe von spezifischen Regelungen für Künstlerinnen und Künstler (PDF, 933 KB).
Gewerblich selbständige Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie die GBR zahlen nur Gewerbesteuer, wenn Sie mehr als 24.500 Euro Jahresgewinn erzielen. Und wenn Sie Gewerbesteuer zahlen, können Sie bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent die gezahlte Gewerbesteuer in der Regel bei der Einkommensteuer gegenrechnen, also abziehen. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer und die Hebesätze variieren je nach Gemeinde. Für München beträgt der Hebesatz aktuell 490 Prozent, dieser wird auf 3,5 Prozent Ihres Gewinns angewandt. Hier finden Sie ein Rechenbeispiel.
Für Kapitalgesellschaften wie beispielsweise die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gibt es keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer.
Besteuert wird der Gewinn von Kapitalgesellschaften wie beispielsweise der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Der Steuersatz liegt pauschal bei 15 Prozent.
Es gibt viele steuerliche Besonderheiten und Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich und nehmen Sie auch die Hilfe einer Steuerberatung in Anspruch!
Eine kostenfreie Erstberatung erhalten Sie auch bei Branchen- und Berufsverbänden sowie den Kammern
- IHK München Erstauskünfte Recht und Steuern für Gewerbetreibende
- HWK München Service Recht und Beratung für Gewerbetreibende
- Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V. Erstberatung für Mitglieder
Im Mittelpunkt: Ihr Businessplan und Konzept
Nicht nur kreativ, sondern auch unternehmerisch zu denken, ist wichtig, wenn Sie mit Ihrer selbständigen Tätigkeit Geld und womöglich sogar Ihren kompletten Lebensunterhalt verdienen wollen. Überlegen Sie Schritt für Schritt, wie sich Ihre Ideen in die Tat umsetzen lassen und welche unternehmerischen Entscheidungen Sie treffen müssen. Erstellen Sie dazu Ihren persönlichen Fahrplan, Ihr Konzept oder Ihren Businessplan – egal wie Sie Ihr persönliches Arbeitsdokument für Ihr Projekt Selbständigkeit nennen: es ist eine wichtige Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit.
Ein Businessplan hilft Ihnen:
- Ihr Projekt Selbständigkeit aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und zu reflektieren.
- auch trockene Themen wie Versicherungen, Steuern und private Absicherung zu durchdenken und mit Zahlen durchzuspielen.
- Klarheit zu gewinnen, wie Sie Ihre Ideen auch wirtschaftlich erfolgreich umsetzen können.
Schreiben Sie Ihren Businessplan selbst – hier finden Sie unsere kostenlose Businessplan Vorlage.
Holen Sie sich Begleitung, Coaching und Unterstützung von passenden Branchenexpert*innen und Organisationen – gegebenenfalls im Rahmen eines bezuschussten Vorgründungs-Coachings.
Im Münchner Gründungsbüro können Sie eine einmalige, allgemeine kostenlose Businessplan-Beratung vereinbaren.
Förderung und Finanzierung
Eine häufig gestellte Frage ist: Was kostet mich meine Gründung?
Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Jedes Vorhaben hat unter Berücksichtigung von Branche, Rechtsform und individuell geplanter Geschäftsidee einen unterschiedlichen Finanzbedarf. Mit unserer Vorlage für einen Finanzplan können Sie Ihren Kapitalbedarf selbst ermitteln.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das Startkapital für die Gründungsphase aufzubringen. Reicht das Eigenkapital nicht aus, prüfen Sie, inwieweit Finanzierungen und Fördermittel eine Option sind. Dazu zählen unter anderem nicht rückzahlbare Zuschüsse, Förderkredite sowie Bürgschaften bei fehlenden Sicherheiten. Auch Crowdfunding oder Beteiligungs- und Risikokapital kann für einige Gründer*innen in Frage kommen.
Generell gilt: Stellen Sie den Antrag auf Finanzierung und Förderung vor Beginn des Vorhabens.
Unser Überblick: Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Gründung in München
Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt München ist die zentrale Anlaufstelle für alle kultur- und kreativschaffenden Unternehmer*innen und Selbständigen in München – mit dem Ziel die Rahmenbedingungen der Kultur- und Kreativwirtschaft zu verbessern. Das Team bietet kostenlose Beratungen bei unternehmerischen Herausforderungen, organisiert Qualifizierungsformate, vernetzt mit anderen Kreativunternehmen, Branchen oder Institutionen. Zudem sind die Verbesserung der Sichtbarkeit der Kultur- und Kreativbranche, die Stärkung der internationalen Präsenz und die Unterstützung bei der Suche nach leistbaren Räumen wichtige Handlungsfelder. Ein wichtiges Instrument zur Förderung der Münchner Kultur- und Kreativwirtschaft sind insbesondere Zwischennutzungen, die immer wieder Experimentierräume öffnen und eine Förderung erhalten können.
Die Stadt München fördert Kunst- und Kulturschaffende mit Geld, Räumen, Veranstaltungstechnik und Beratung. Der MUNICH FASHION AWARD, der Architekturpreis, der Kunstpreis oder der Designpreis zeichnen Talente aus und sind mit einem Preisgeld dotiert. Die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung im Kulturreferat fördert Projekte im Großraum München, die aktive Teilhabe an Kunst und Kultur ermöglichen.
Der FFF Bayern ist die zentrale Anlaufstelle für die Film- und Gamesförderung in Bayern. Medien-Startups können sich auf die Förderprogramme von Media Lab Bayern bewerben.
Musenkuss München, das Onlineportal für Kulturelle Bildung in München, listet öffentliche Zuschüsse, Stiftungen sowie Preise und Wettbewerbe auf.
Die Förderdatenbank von bayernkreativ unterstützt bei der Suche nach Förderprogrammen für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Die Förderdatenbank des BLVKK – Bayerischer Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft konzentriert sich ebenfalls auf Förderprogrammen für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Rechtsform, Urheberrecht und rechtliche Themen
Die Wahl einer passenden Rechtsform hängt von zahlreichen Faktoren ab, die gründlich zu prüfen sind.
Die gewählte Rechtsform hat zum Beispiel Auswirkungen auf die persönliche Haftung, die Gründungskosten, die Steuern sowie weitere Rechte und Pflichten.
- Rechtsformen im Überblick
- Starte ich mit einem Gewerbe oder einem Freien Beruf?
- Arbeite ich im Team?
- Vor- und Nachteile einer GbR Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
- FAQ Kooperationen
- Übersicht: Kooperationsgrundsätze
- Übersicht: Wichtige Punkte einer Kooperationsvereinbarung
Das Urheberrecht spielt im Kulturbereich eine zentrale Rolle. Damit ein Urheberrecht entsteht, muss eine persönliche, geistige Schöpfung – das sogenannte „Werk“ – geschaffen werden. In Deutschland können nur natürliche Personen – also Menschen – Urheberin oder Urheber sein und nicht etwa Unternehmen. Ob Ihr Werk eine persönliche, geistige Schöpfung darstellt, ist immer eine Einzelfallentscheidung! Auf vielen Gebieten der angewandten Kunst kann der Schutz durch das eingetragene Design eine sinnvolle Ergänzung zum Urheberrechtsschutz darstellen.
Sie können Ihr Werk auf verschiedene Weisen nutzen und mithilfe von Lizenzverträgen Nutzungsrechte für Dritte einräumen. Lizenzverträge regeln häufig neben den genauen Nutzungs- auch die Vergütungsmodalitäten.
Urheber*innen können die Nutzung ihrer Werke heute kaum noch selbst kontrollieren und erhalten so häufig nicht die ihnen zustehende Urheber-Vergütung. Diese Aufgaben werden daher vielfach durch Verwertungsgesellschaften übernommen.
- Das Urheberrecht kurz erklärt
- Broschüre Urheberrecht – Ihr Text, Ihr Bild, Ihre Musik (PDF, 714 KB)
- Informationen zum Schutzrecht Design und zum Anmeldeverfahren
- Verwertungsgesellschaften
- IHK München Urheberrecht und Copyright
- IHK München Namen und Logos schützen
- IHK München Produktdesigns schützen
Es gibt viele rechtliche Besonderheiten und Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich und nehmen Sie auch die Hilfe einer Rechtsberatung in Anspruch!
Eine kostenfreie Erstberatung erhalten Sie auch bei Branchen- und Berufsverbänden sowie den Kammern
- IHK München Erstauskünfte Recht und Steuern für Gewerbetreibende
- HWK München Service Recht und Beratung für Gewerbetreibende
- Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V. Erstberatung für Mitglieder
Neben denjenigen, die in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind, müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung auch Selbständige absichern, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Es ist nicht immer so einfach festzustellen, ob jemand scheinselbständig oder selbständig mit einem Auftraggeber ist. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an.
Exkurs: Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit
Private und unternehmerische Absicherung
Für Gründer*innen in der Kreativbranche kann die Künstlersozialversicherung relevant sein. Über die Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler*innen und Publizist*innen als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen tragen wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer*innen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.
Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der KSK Künstlersozialkasse. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur KSK hat die Bundesinitiative Kultur- und Kreativwirtschaft zusammengestellt.
Das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V. in München berät Mitglieder zum Aufnahmeantrage bei der KSK und gibt Hinweise für die Zusammenstellung der geforderten Unterlagen.
Neben der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung müssen alle Gründer*innen eine mögliche Versicherungspflicht in der gesetzliche Unfallversicherung prüfen.
Fotograf*innen müssen sich zum Beispiel in der Berufsgenossenschaft Druck- und Papierbearbeitung versichern. Künstler*innen und Publizist*innen können sich dagegen freiwillig in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichern.
Erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft oder telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 60 50 40 4 oder per E-Mail.
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Versorgungswerke. Für Journalisten und andere Medienschaffende ist dies beispielsweise das Versorgungswerk der Presse. Mitglieder können hier zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig für ihr Alter vorsorgen. Erkundigen Sie sich auch, ob die Absicherung nur der Altersvorsorge dient oder auch der Vorsorge im Fall von Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit. Die Verbraucherzentrale München berät gegen Gebühr zur privaten Altersvorsorgeplanung.
Einige Versorgungswerke bieten über ihre Sozialfonds Hilfen für in Not geratene Mitglieder an, zum Beispiel der Sozialfonds des Autorenversorgungswerks der Verwertungsgesellschaft Wort, der Sozialfonds des Berufsverbands Bildender Künstler München und Oberbayern e.V. oder auch der Paul Klinger Künstlersozialwerk e.V.
Betriebliche Versicherungen – wie zum Beispiel eine betriebliche Haftpflichtversicherung – können Sie vor finanziellen Risiken schützen, die ohne Absicherung schnell Ihre Existenz gefährden können. Um den passenden Versicherungsschutz für sich zu finden, sollten Sie überlegen, was die typischen Risiken Ihrer Branche und die zur Verfügung stehenden Versicherungsoptionen sind.
Eine kostenfreie Erstberatung erhalten Sie auch bei Branchen- und Berufsverbänden sowie den Kammern
- IHK München Betriebswirtschaftliche Beratung für Gewerbetreibende
- HWK München Service Recht und Beratung für Gewerbetreibende
- Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V. Erstberatung für Mitglieder
Unterstützung und Beratung für Kreativschaffende
Schritt für Schritt auf dem Weg zur Selbständigkeit. Egal ob im Haupterwerb oder Nebenerwerb – wie Sie das Münchner Gründungsbüro unterstützt:
Holen Sie sich Unterstützung!
Städtischer Service für die Kreativbranche
Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft bietet persönliche, kostenlose Beratung in allen Belangen des kreativen Arbeitsalltags: Es unterstützt bei unternehmerischen Herausforderungen, zeigt Chancen und Potentiale auf und hilft wirtschaftliche Perspektiven weiterzuentwickeln. Das Team informiert über die Möglichkeiten der Förderung, Finanzierung, Vernetzung sowie Qualifizierung, berät rund um das Thema Crowdfunding und gibt Tipps zu Verwaltungsverfahren und Anlaufstellen bei Behörden und Verbänden.