Branchen-Check

Je mehr Sie über Ihre Branche wissen, desto besser können Sie den Schritt in die Selbständigkeit planen. Brancheninformationen liefern Ihnen wichtige Anhaltspunkte, ob und wie sich Ihre Geschäftsidee erfolgreich umsetzen lässt. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es in Ihrer Branche? Gibt es für Ihre Branche Durchschnittswerte, die Ihnen helfen einzuschätzen, welche Umsätze und Gewinne typischerweise erzielt werden?

In den Gründungsinfos der Stadt München finden Sie wichtige Hinweise zu Rahmenbedingungen, Praxis-Tipps und Münchner Anlaufstellen mit Kontaktadressen.

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Seniorenbegleitung

Ambulante Seniorenbegleiter*innen helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

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Ambulante Pflege

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Gründungsinteressierte erhalten hier einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Schritte von der Idee zur Umsetzung und die passenden Ansprechpartner.

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Coaching, Beratung und Unterricht

Sie interessieren sich für eine selbständige Tätigkeit im Bereich Coaching, Beratung oder Training? Oder planen Sie eine unterrichtenden Tätigkeiten wie Kurse, Seminare oder Nachhilfe? Antworten auf häufig gestellten Fragen für diese Gründungsideen gibt dieser Überblick.

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E-Commerce

Erfolgreich verkaufen übers Internet: Bevor Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, sollten Sie eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Themen für sich klären.

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Gastronomie: Café, Restaurant oder Imbissstube eröffnen

Zu den rechtlichen Besonderheiten zählen Vorschriften nach dem Bau-, Gaststätten- und Lebensmittelrecht sowie zu Stellplätze und Freischankflächen. Bei selbstgemachten Backwaren ist auch an handwerkliche Bestimmungen zu denken.

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Gastronomie mobil: Imbisswagen, Foodtruck und Co.

Informieren Sie sich über die wichtigsten Schritte von der Idee zur Umsetzung und mögliche Anlaufstellen für weitere Informationen und Beratung.

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Hausmeisterservice

Möchten Sie als selbständig tätiger Hausmeister handwerkliche Leistungen selbst anbieten und ausüben, bedarf es einer entsprechenden Eintragung bei der Handwerkskammer. Andernfalls kann Ihnen eine Betriebsuntersagung und Bußgeld drohen. Es ist daher wichtig den Unterschied zwischen Hausmeistertätigkeiten und handwerklichen Leistungen zu kennen.

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Kinderbetreuung, KITA & Co

Finden Sie die passenden Ansprechpartner, um räumliche, personelle und konzeptionelle Fragen sowie Möglichkeiten einer finanziellen Förderung abzuklären.

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Lebensmittel: Import, Verarbeitung oder Handel

Gründungen im Lebensmittelbereich sind komplex, weil es umfangreiche Vorschriften zur Sicherheit, Hygiene, Kennzeichnung oder betrieblichen Eigenkontrolle gibt – auch für gewerbliche Räume, in denen Lebensmittel verarbeitet und gelagert werden.

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Social Entrepreneurship

Finden Sie passende Anlaufstellen für Beratung, Raumsuche oder Finanzierungsmöglichkeiten und informieren Sie sich über Netzwerke und Wettbewerbe.

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FAQ

Bezirksinspektion

Die fünf Bezirksinspektionen Mitte, Süd, West, Ost und Nord sind in den Münchner Stadtbezirken verteilt. Sie unterstehen dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) und gehören zur Hauptabteilung III „Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz „.

Die Bezirksinspektionen sind unter anderem zuständig für den Vollzug des Gaststättenwesens, unterstützen beim Vollzug der Gewerbeordnung sowie von sicherheits- und ordnungsrechtlichen Vorschriften. Hier werden auch werden auch grundsätzliche Themen zum Beispiel die Freiluftgastronomie, die Sperrzeitregelung oder die Lebensmittelüberwachung und die Gaststättentechnik behandelt. Bei Fragen zu den Vorgaben zum Umgang mit fetthaltigem Abwasser aus Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung wenden Sie sich an die Münchner Stadtentwässerung.  Bei Fragen zur Gewerbeabfallentsorgung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München Ihr Ansprechpartner.

Die Bezirksinspektionen sind auch für die Erlaubnis einer Sondernutzung zuständig. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentlicher Straßengrund über den Gemeingebrauch (Gehen, Fahren, Parken) hinaus genutzt wird. Zu den besonders häufig nachgefragte Sondernutzungen zählen das Aufstellen von mobiler Gastronomie wie beispielsweise Foodtrucks, Warenauslage, Pflanzgefäße, Sitzgelegenheiten oder Fahrradständer vor Geschäften, Verkaufstände für Obst, Blumen, Maroni, gebrannte Nüsse, Kunsthandwerk oder Tagszeitungen. Auch ein Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone fällt unter die Sondernutzung.

Welche Bezirksinspektion ist die richtige?

Entscheidend ist immer in welchem Stadtbezirk Sie die geplante Tätigkeit ausüben möchten.

Für die Stadtbezirke

1, 2, 3 – Bezirksinspektion Mitte

6, 7, 8, 17, 18, 19, 20 – Bezirksinspektion Süd

9, 21, 22, 23, 25 – Bezirksinspektion West

5, 13, 14, 15, 16 – Bezirksinspektion Ost

4, 10, 11, 12, 24 – Bezirksinspektion Nord

So finden Sie die zuständige Bezirksinspektion für Ihren Stadtbezirk: 

Im München Portal erhalten Sie auf jeder Themenseite der Bezirksinspektion unten ein Suchfeld. Dort  geben Sie die Straße und sofern vorhanden die Hausnummer ein, unter der Sie Ihre geplante Tätigkeit ausüben möchten. Anschließend wird nach einem Klick auf das Feld „Weiter“ die passende Bezirksinspektion wiederum ganz unten auf der Seite angezeigt.